PKV und Grenzen

moin,

AN Z hat folgenden verlauf im hinblick auf die versicherungsgrenzen der privaten KV:

in der PKV seit 01.01.2004

Brutto 2004 > Pflichtgrenze
Brutto 2005 > Pflichtgrenze
Brutto 2006 > Pflichtgrenze
Brutto 2007 > Pflichtgrenze
Brutto 2008 > Pflichtgrenze

Brutto 2009

Wenn du auf Grund der Erhöhung der V-Pflichtgrenze unter die Pflichtgrenze gerätst oder von Vollzeit in Teilzeit wechselst dann kannst du dich von der GKV Versicherungspflicht befreien lassen.
Vgl. § 8 SGB V.

Der Antrag muss INNERHALB dreier Monate nach Beginn der Vers. Pflicht bei der KK gestellt werden.

Gruß
Martin

das heißt: er ist von der Entgeltgrenze überholt worden ?

Oder ist das Gehalt gesunken ?

Im 1.Fall ist eine Befreiung möglich bis zum 31.3.2009.

Im zweiten Fall nicht.

Achtung: Eine Befreiung gilt, solange er Arbeitnehmer ist. Auch wenn das Gehalt weiter fällt.

gruss