Wenn du auf Grund der Erhöhung der V-Pflichtgrenze unter die Pflichtgrenze gerätst oder von Vollzeit in Teilzeit wechselst dann kannst du dich von der GKV Versicherungspflicht befreien lassen.
Vgl. § 8 SGB V.
Der Antrag muss INNERHALB dreier Monate nach Beginn der Vers. Pflicht bei der KK gestellt werden.