Guten Abend,
mal eine Honorarfrage zum Thema Inlay.
Ich habe mir einen Heil- und Kostenplan geben lassen, um mich bei KK und Beihilfestelle hinsichtlich der Kostenübernahme zu erkundigen.
Ich bekam eigentlich die Info, die ich erwartet habe, bis Höchstfaktor 2,3 wird von beiden ohne Beründung anerkannt,darüber hinaus patientenbezogene Begründung, Beihilfe belegt Material nur zu 40% als beihilfefähig…
Nun sind auf dem HUK gerade die teuerste Leistung mit Faktor 3,5 belegt.
Als ich mich in der Praxis erkundigte, hieß es, natürlich wird man mir eine entsprechende Begründung geben und das sei entsprechend dem Zeitbedarf des Zahnarztes ermittelt.
Jetzt stell ich mir die Frage, wenn ich gesetzlich versichert wäre, könnte der ZA nur mit Faktor 1,0 abrechnen oder?
Und sind nicht gerade die Gebührensätze entsprechend festgelegt, dass man z.B. das Inlay einsetzt? Welcher Grund soll hier bestehen, dass man mit dem 3,5fachen abrechnet?
Da ich fürchte auf einigem Geld sitzen zu bleiben, geht mir das extrem gegen den Strich, da es bereits bisher bei einigen Rechnungen genauso war.
Wäre schön wenn mir das jemand erläutern könnte.
Gruß!
T.
Hallo,
Jetzt stell ich mir die Frage, wenn ich gesetzlich versichert
wäre, könnte der ZA nur mit Faktor 1,0 abrechnen
nein, ich bin GKV-versichert und werde auch teilweise mit 3,5 beaufschlagt. Werde deshalb demnächst meinen Urlaub in Ungarn verbringen. Es gibt halt auch unter den deutschen Zahnärzten und Zahntechnikern erhebliche Qualitätsunterschiede.
Welcher Grund
soll hier bestehen, dass man mit dem 3,5fachen abrechnet?
Gewinnmaximierung
Gruß
Otto
Hi,
worauf bist du denn sitzengeblieben, und mit welcher Begründung (die geben ja immer an, warum sie irgendwas nicht bezahlen)?
Ist mir bisher noch nie passiert, wobei ich die Rechnungen nicht mehr habe und nicht gucken kann, ob schon mal was mit 3,5 dabei war…
die Franzi
Hi,
ich wünsche dir viel Vergnügen! Meine Inlays und Kronen sind alle aus Deutschland, ich bin teilweise mehrfach beim Zahnarzt, bis sie perfekt sitzen. Die Gewinnmaximierung besteht zum Teil darin, dass der Zahntechniker bei mir am Stuhl sitzt und mein Inlay beschleift.
Such dir ein sehr billiges Hotel. Und geh zu Fuß hin.
die Franzi
Ich bekam eigentlich die Info, die ich erwartet habe, bis
Höchstfaktor 2,3 wird von beiden ohne Beründung
anerkannt,darüber hinaus patientenbezogene Begründung,
Servus T.,
hier hat dir Deine Versicherung sinngemäß das geschrieben, was in der Gebührenordnung für Zahnärzte zum Honorarrahmen sowieso drinsteht. (§ 5; GOZ)
Beihilfe belegt Material nur zu 40% als beihilfefähig…
Nun sind auf dem HUK gerade die teuerste Leistung mit Faktor
3,5 belegt.
Beihilfen müssen mit dem Geld auskommen, das ihnen die öffentlichen Haushalte zur Verfügung stellen. Zwischen Bund und den verschiedenen Ländern gibt es teilweise erhebliche Unterschiede. Dein Zahnarzt hat damit nichts zu tun - es kann ihm letztlich auch egal sein, denn ein Behandlungsvertrag (mit den entsprechenden Rechtsfolgen) kommt nur zwischen Dir und ihm zustande. Näheres hier:
http://www.beihilfe-online.de/
Frage: Was heißt " Beihilfe belegt" in Deiner Anfrage?
Als ich mich in der Praxis erkundigte, hieß es, natürlich wird
man mir eine entsprechende Begründung geben und das sei
entsprechend dem Zeitbedarf des Zahnarztes ermittelt.
Jetzt stell ich mir die Frage, wenn ich gesetzlich versichert
wäre, könnte der ZA nur mit Faktor 1,0 abrechnen oder?
Als gesetzlich Versicherter hättest Du auf Inlays überghaupt keinen Anspruch - das Honorar richtet sich nach der GOZ. Ich selbst z.B. habe in 35 Berufsjahren nie einen Honoraransatz mit Faktor 1,0 gesehen oder selbst vorgenommen.
Und sind nicht gerade die Gebührensätze entsprechend
festgelegt, dass man z.B. das Inlay einsetzt?
Was meinst Du damit? Nochmals: der Gebührenkatalog (BEMA) sieht für gesetzlich Versicherte Inlays überhaupt nicht vor, hat sie also auch nicht „entsprechend festgelegt“.
Welcher Grund
soll hier bestehen, dass man mit dem 3,5fachen abrechnet?
Da ich fürchte auf einigem Geld sitzen zu bleiben, geht mir
das extrem gegen den Strich, da es bereits bisher bei einigen
Rechnungen genauso war.
Wenn man sich hochwertige Leistungen auf dem Markt besorgt, ist es immer so, dass man ‚auf einigem Geld sitzenbleibt‘. Wer einen BMW fahren will, bekommt ihn nicht von der Krankenkasse. In den Ländern mit staatlicher Gesundheitsversorung gibt es übrigens nicht einmal Preislisten für Leistungen wie Inlays. Zuschüsse? Nada!
Wäre schön wenn mir das jemand erläutern könnte.
Nochmal kurz; Man kann einen kariösen Defekt auch einfacher und billiger versorgen, als mit einem Inlay. Versicherungen (und letztlich auch Beihilfen) sind Solidarsystme, die nicht alles tragen können, was möglich ist. Bei uns schreibt der Gesetzgeber immerhin für den ‚Markt‘ der Privatleistungen eine Gebürenrahmen vor. In den USA gäbe es in solch einem Fall sofort eine Wiederholung der ‚Boston Tea Party‘.
Auf einem nicht refinanzierten Restbetrag wirst Du als Privatpatient immer ‚sitzen bleiben‘, weil es in der BRD keine 100%-Versicherungen gibt. Und das ist BTW auch gut so, weil das für die ‚Kreativen‘ unter den Patienten (ja,ja) und den Ärzten (ebenso: ja, ja) die unheimlichsten Allianzen zum gemeinsamen Melken der Systeme gäbe. Such is life.
Gruß
Kai Müller
Sitzengeblieben auf Kosten, die mit Faktor über 2,3 abgerechnet worden, da auch die nachgelieferten Begründungen zum Teil nicht anerkannt worden.
Hallo Kai,
ich habe auf deine Antwort gehofft. Vielen Dank für die Klarstellung, dass GKV Inlayversorgung nicht vorsieht und dass der Faktor 1,0 tatsächlich auch nicht wirklich vorkommt.
Ich bin irgendwie von den Antworten der Praxis „wir liefern Ihnen dann schon die Begründungen“ eher davon ausgegangen, „ah da ist ein Privatpatient, den melken wir mal richtig, der darf sich ja selber mit den Kosten rumärgern“…
Ich gehe mit dem Anspruch ran, dass ich laut meiner Kasse schon die höchsten Übernahmesätze habe in meiner Versicherung (somit also den besten Tarif) und dass ich das mit dem Rest zum Material, was die Beihilfe halt nicht als beihilfefähig sieht, selbst zahlen muss.
Da ich bei anderen Ärzten bisher halt keine Probleme mit Kostenübernahme und den Faktoren hatte, sind die Zahnarztkosten halt irgendwie ein rotes Tuch bei mir. Aber vielleicht liegt es auch daran, dass mir bisher Erfahrungen mit derartigen Versorungen fehlt und ich daher nicht wusste, dass es bei den Leistungen tatsächlich egal ob GKV odder PKV einen derart großen Anteil an Eigenleistungen gibt.
Danke für die Info.
PS: Das mit der Beihilfe ist mir schon klar. Da hab ich auch nie groß dran gezweifelt, dass da ein Fehler liegen könnte,)
Ich bin einfach von der ZA zockt mich ab, ausgegangen.
Und mit „Behilfe belegt“ soll heißen, die setzen halt nur 40% Material als beihilfefähig an, und davon dann die 50% Kostentragung.
T.
Hallo Teufelchen,
Gerade bei Inlays (mit adhäsiver Befestigung) wird derzeit fast immer der 3,5-fache Satz angesetzt. Das hat den Grund darin, dass seit dem 01.01.2012 eine neue Gebührenordnung gilt, bei der diese Leistungen wesentlich niedriger bewertet werden als vorher.
Da der Zahnarzt aber einen gewissen Stundensatz braucht, wird hier oft aus wirtschaftlichen Gründen der 3,5fache Satz angesetzt, denn die mesiten PKVen zahlen den eh, wenn eine vernünftige Begründung vorliegt.
Der 2,3fache Satz geht dabei vom Durchschnittspatienten aus. Wenn also wirklich nichts besonderes bei Dir vorliegt, ist es auch nicht einzusehen, warum hier (mit einer Pseudo-Begründung) der 3,5fache Satz berechnet werden soll. Vergiss nicht, über Deine Beiträge zahlts Du denn letztendlich doch selber!
In Kostenvoranschlägen wird aber auch oftmals sozusagen schon prophylaktisch der 3,5fache Satz reingeschrieben, damit der Kunde am Ende sich nicht wundert, dass er 50% mehr zahlen muss.
Noch eins für Kai:
„Auf einem nicht refinanzierten Restbetrag wirst Du als Privatpatient immer ‚sitzen bleiben‘, weil es in der BRD keine 100%-Versicherungen gibt.“
Das stimmt bei Beihilfeversicherten nicht so, denn diese Patienten haben in der PKV sogenannte „Beihilfeergänzungstarife“, mit denen sie im Regelfall (u.U. mit einem zusätzlichen Baustein) durchaus auf 100% kommen.
Grüße, Bernhard