PKV und Kinder

guten morgen,

arbeitnehmer A ist in der PKV und hat 2 kinder. diese laufen bei der mutter mit (beamtin im erziehungsurlaub). nun könnte der A ja die beiden kinder bei sich versichern, da der AG ja 50% der kosten für die PKV übernimmt.

m.e. ist das mit den 50% goodwill des AG und er müsste die hälftigen beiträge für die kinder nicht übernehmen, wenn er das nicht will…

sieht das jemand anders ?

gruß inder

Hallo Inder

sieht das jemand anders ?

Das sehe ich genauso. Aber warum so kompliziert? Die Kidner müßten doch einen Beihilfeanspruch durch die Mutter haben. Da müssen dann wahrscheinlich weniger als 50 % versichert werden (abhängig von der Beihilfevorschrift).

gruß

Nordlicht

Hallo Inder

sieht das jemand anders ?

Das sehe ich genauso. Aber warum so kompliziert? Die Kidner
müßten doch einen Beihilfeanspruch durch die Mutter haben. Da
müssen dann wahrscheinlich weniger als 50 % versichert werden
(abhängig von der Beihilfevorschrift).

hallo nordlicht,

das sollte der debeka mann ja eigentlich wissen… ich meine es sind bei lehrern 45% versicherung und 55% beihilfe.

wird bei der kleinen auch so sein, denn die rechnungen gehen ja allesamt mit…

also der beginn einer fehlberatung…

gruß inder

Hallo Inder,
nur eine Anregung… :smile:
Die Betroffenen könnten sich bei der zuständigen Beihilfestelle über den Beihilfeanspruch der Kinder (und auch der Mutter) informieren. Die sollten es in jedem Fall wissen.
Nach den Bundesvorschriften haben berücksichtigungsfähige Kinder z. B. einen Anspruch von 80 v. H., es müssen also nur 20 % privat versichert werden. Außerdem erhöht sich der Anspruch des Beihilfeberechtigten bei mehr als einem Kind auf 70 v. H (anstatt 50 v. H.).

Lieben Gruß
Trillian

Hallo!

hallo nordlicht,

das sollte der debeka mann ja eigentlich wissen… ich meine
es sind bei lehrern 45% versicherung und 55% beihilfe.

Das hängt nicht von der Tätigkeit als Beamter ab, sondern von der Anzahl beihilfefähiger Personen und der Beihilfeart (Land)

55% Beihilfe deuten auf Hessen mit einem beihilfefähigen Kind hin.

wird bei der kleinen auch so sein, denn die rechnungen gehen
ja allesamt mit…

In Hessen haben alle Personen den selben Beihilfesatz.

also der beginn einer fehlberatung…

Das Verstehe ich nicht, versuche mal das Ganze ausführlicher zu schildern, wo ein Beratungsfehler sein soll.

Gruß
CM

Hallo

Die Betroffenen könnten sich bei der zuständigen
Beihilfestelle über den Beihilfeanspruch der Kinder (und auch
der Mutter) informieren.

Treffer!

Die sollten es in jedem Fall wissen.
Nach den Bundesvorschriften haben berücksichtigungsfähige
Kinder z. B. einen Anspruch von 80 v. H., es müssen also nur
20 % privat versichert werden. Außerdem erhöht sich der
Anspruch des Beihilfeberechtigten bei mehr als einem Kind auf
70 v. H (anstatt 50 v. H.).

Nö, es geht hier um Hessen, da ist alles anders, inkl. der Beihilfesätze.

Gruß
CM

55% Beihilfe deuten auf Hessen mit einem beihilfefähigen Kind
hin.

richtig…

wird bei der kleinen auch so sein, denn die rechnungen gehen
ja allesamt mit…

In Hessen haben alle Personen den selben Beihilfesatz.

mhh… habe jetzt nochmal telefoniert. momentan müssen bei einem kind 45% „nachversichert“ werden. wenn das zweite kommt nur noch jeweils 40%.

heisst, dass wohl dann der beihilfesatz jeweils auf 60% steigt.

ich war ursprünglich auf dem falschen dampfer: der berater meinte, wir sollen die kinder einfach über meine versichertennummer laufen lassen. die sätze bleiben trotzdem gleich.

der vorteil daraus wäre, dass in meiner abrechnung die kinder dazukommen, ohne das man das sehen kann…(sind nicht aufgelistet)

ich lege also die neue abrechnung meinem AG vor und wenn der sich nicht weiter gedanken macht, dann zahlt er mir ab dann 50% der beiträge der kinder mit…

ursprünglich dachte ich, dass die kinder bei mir dann mit satz 100% rein müssten, von denen 50% der AG übernimmt, das wären dann trotzdem noch 5% bzw. dann 10% mehr als im alten modell…

gruß und danke

inder