PKV und Kinder

Hallo,

angenommen ein Ehepaar ist im Angestelltenverhältnis jeweils privat krankenversichert. Jetzt kommt ein Kind. Welche Beiträge hat die Mutter während der Elternzeit zu zahlen? Was passiert danach, wenn die Mutter nicht wieder berufstätig wird? Muss der Ehemann sie und das Kind zwangsläufig in seiner PKV mitversichern? Welche Alternativmöglichkeiten wären denkbar?

Kiwi

der PKV ist es völlig egal, von wem sie ihr geld bekommt.

und versichern muss sich überhaupt niemand, wenn er oberhalb der einkommensgrenze liegt. deswegen ist man ja „freiwillig“ versichert.

ich vermute, du willst darauf hinaus, wie man jetzt am besten die solidargemeinschaft nutzen kann und alle möglichst kostengünstig gesetzlich versichert?

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Hallo Kiwi,

beide bleiben in der PKV.

Ob die Frau Beiträge zu zahlen hat hängt vom Versicherer ab, weil einige eine beitragsfreie Versicherung in der Elternzeit ermöglichen.

Die Kinder sind bei einer der beiden PKV Unternehmen innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt anzumelden. Die PKV der Elternteile hat Kontrahierungszwang. Üblicherweise in den Tarifen der Eltern, oder in Tarifen, die für den Neuzugang geöffnet sind, ggf. auch ein niedrigerer Selbstbehalt.

Welche Versicherer, welche Tarife und besteht schon Schwangerschaft???

Viele Grüße
Thorulf Müller