Die Fachleute hier haben sicherlich schon reichlich Erfahrungen mit der PKV gesammelt. So suchen Kunden leider ihre PKV meist nur nach „oberflächlichen“ Merkmalen wie z.B: Zahnersatz, ambulante Leistungen usw. ab.
Ein sehr grosses Problem in der PKV ist z.B. das Thema kindliche Frühförderung. Tauchen bei Kindern Entwicklungsprobleme auf, die auch organische Ursachen haben können, so ist es oft erforderlich die Kinder im speziellem Masse zu fördern. Das verdrängen sehr sehr viele Eltern die meinen ihr Kind sei ja normal. Doch jedes Kind kann betroffen sein, Probleme plötzlich auftauchen.
Die PKV zahlt hier aber sehr oft nicht. Eine Therapiestunde kann aber durchaus 100 Euro und mehr kosten und sich über mehr als 50 Stunden hinziehen. Eine Kinderpsychologin mit der ich mich unterhalten habe sagte das gerade hier die PKV massiv Probleme bereitet. Viele PKV Versicherte Akademiker wundern sich dann das sie auf teilweise tausenden Euros sitzen bleiben. Oder aber, schlimmer, die Förderung bleibt aus da man sie sich schlicht und einfach nicht leisten kann.
Welche PKV zahlt hier eigentlich ? Ich muss zugeben das ich mich mit diesem Thema wenig befasst habe bisher. Vielleicht speziell eine Frage für Herrn T. Müller.
Welche PKV zahlt hier eigentlich ?
Ich gebe zu Bedenken, dass die PKV, genau wie die GKV für Heilbehandlungen „zuständig“ ist. Insofern kann ich da den Bezug zur kindlichen Frühförderung nicht sehen.
Das liegt daran das du wahrscheinlich wie ich auch früher den Begriff falsch interprätierst.
Tritt bei einem Kind ein Mangel in der Entwicklung auf, so kann dieser organische Ursachen haben. Evtl. die Folgen einer Krankheit oder einfach Entwicklungsstörungen. Massnahmen die dem entgegen treten werden von der GKV übernommen.
Entwicklungsstörungen sind Krankheiten !!! Speziell dafür gibt es die kindliche Frühförderung.
Welche PKV zahlt hier eigentlich ?
Ich gebe zu Bedenken, dass die PKV, genau wie die GKV für
Heilbehandlungen „zuständig“ ist. Insofern kann ich da den
Bezug zur kindlichen Frühförderung nicht sehen.
Hallo Nordlicht,
also normalerweise sollte auch die PKV hier zumindest eine Teilleistung erbringen.
Frühförderung ist die Betreuung von Kinder (0-6 Jahre), die entwicklungsverzögert sind, sich nicht altersgemäß entwickeln und in ihrer Entwicklung von Sprache, Bewegung, Spiel und SozialverhaltenAbweichungen zeigen, geistig und/oder körperlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, in ihrer Wahrnehmung durch Sinnesbeeinträchtigungen und Störungen im fühlenden Bereich gestört sind.
Die Frühförderung kann verschiedene Therapien in sich vereinen:
(Heil-)pädagogische Betreuung: diese wird nicht erstattet, da sie keine medizinische Heilbehandlung im Sinne der AVB ist, sondern pädagogische Maßnahmen umfassen)
Psychotherapie: tarifliche Erstattung
Physiotherapie: tarifliche Erstattung
Ergotherapie: tarifliche Erstattung
Die Rechnungen müssen entsprechend aufgeschlüsselt werden, Pauschalabrechnungen werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Die Höhe der Erstattung und der Umfang hängt von den einzelnen Tarifwerken ab.
Wichtig: Auch das Sozialamt fragen, ob es sich an den Kosten beteiligt!
Schöne Grüße, Bernhard
Hallo Bernhard !
Danke für die umfassende Antwort.
Langsam kommt Klarheit ins Bild. Die kindliche Frühförderung wird in den von dir genannten Gliederungen von teilw. 3 Institutionen gefördert.
Die medizinische Seite übernehmen die Kassen oder (wenn im Tarif vorgesehen) die PKV. Die anderen Massnahmen werden durch das Bundessozialhilfegesetz und evtl. durchs Kultusministerium gefördert.
Die Schwierigkeit liegt anscheinend darin das viele Privat versicherte den Gang zu den zuständigen Ämtern scheuen und die Therapie als ganzheitliches KOnzept sehen und daher ganzheitlich bezahlt haben wollen. Nach nochmaliger Rücksprache treten nämlich anscheinend genau bei der von dir erwähnten Aufschlüsselung der Leistungen Probleme auf, die immer umfangreicher werden.
Die Abrechnung scheint jedenfalls komplizierter als in der GKV wo man die Kostenerstattung fast in einem Abwasch beantragen kann.
Nochmals vielen Dank !
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das liegt daran das du wahrscheinlich wie ich auch früher den
Begriff falsch interprätierst.
Ich wollte darauf hinweisen, dass Heilbehandlung und Frühförderung nicht gleichzusetzten sind. Wenn Heilbehandlung Teil der Frühförderung ist, wird sie sicherlich von der PKV bezahlt (vorbehaltlich tariflicher Einschränkungen). Ich glaube aber nicht, dass man hierzu generelle Aussagen bezüglich „der PKV“ treffen kann. Da müßte schon genauer bestimmt werden, um welche Entwicklungsstörung es geht und wie die Therapie und die Frühförderung aussieht.
Genau das wollte ich nämlich analysieren. Die Aussage der Psychologin war ziemlich pauschal. Nämlich das die PKV hier massivste Probleme machen würde im Gegensatz zur GKV. Und das wollte ich einmal näher analysieren 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Genau das wollte ich nämlich analysieren. Die Aussage der
Psychologin war ziemlich pauschal. Nämlich das die PKV hier
massivste Probleme machen würde im Gegensatz zur GKV. Und das
wollte ich einmal näher analysieren 
Ich glaube, nicht die PKV macht Probleme. Es sind die Bedingungswerke, auf die nicht geachtet wird. Da gibt’s halt Tarife, die zahlen gar keine Psychotherapie, oder nur ein paar Stunden.
Oder sie bezieht sich auf die Aufnahmemöglichkeit von PErsonen in die PKV, wenn sie psychotherapeutische Behandlungen genossen haben?
Frank Wilke
Fast vollständig korrekt!!! Kann ich kaum besser erklären!
Welcher Tarife welche leistung nicht vorsieht - dafür gibt es Programme oder Analysen!
Ansonsten kann die PKV keine Probleme machen - die Psychologin ist da falsch aufgestellt!!! Der Kunde ist Selbstzahler - versichert ist, was im Vertrag steht. Die, die glauben ein Preis-/Leistungsverhältnis kaufen zu können oder Finanztest glauben (70% Preis) sind selbst schuld!
Beratung kostet Geld - Berater auch!
Thorulf Müller
P.S.: Wichtig ist nicht nur die versicherte Leistungsart sondern auch der versicherte Therapeut!
Psychologin war ziemlich pauschal. Nämlich das die PKV hier
massivste Probleme machen würde im Gegensatz zur GKV. Und das
In einer Beziehung hat sie recht. Das Bedingunswerk der GKV ist ziemlich eindeutig, da weiß der Versicherte ziemlich schnell, woran er ist. Bei den verschiedenen PKV-Gesellschaften sind die Bedingungen unterschiedlich und innerhalb einer Gesellschaft differieren die Tarife. Deswegen könnte ein Leistungserbringer es durchaus als problematisch ansehen, für einen bestimmten Patienten von dessen PKV eine Behandlungszusage zu bekommen, während er bei einem GKV-Patienten sofort Bescheid weiß.