Hallo Experten,
im außereuropäischen Ausland hat man bei den meisten privaten Krankenversicherungen Versicherungsschutz ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Monat. Darüber hinaus bis zum Ende des dritten Monats (vom Beginn des Auslandsaufenthaltes an gerechnet), wenn aufgrund medizinischer Notwendigkeit eine Verlegung nach Deutschland ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit nicht möglich ist.
Nehmen wir jetzt mal den Fall SARS an. Hierbei wird ja z.B. von China eine Quarantäne verhängt. Man selber muss ja nur zufälligerweise in einem solchen Bezirk wohnen und kommt somit nicht innerhalb des ersten Monats zurück. Oder aber man ist krank und theoretisch kann man ja zurückfliegen, wird aber auch hier unter Quarantäne gesetzt.
Wie würde diesen Fall denn die PKV behandeln?
Danke und Gruß
Marco