PKV und nicht angegebene Krankheit

Beim Abschluß meiner Privaten Krankenversicherung vor 6 Jahren, habe ich eine gewisse Krankheit nicht angegeben(da zu dem Zeitpunkt nicht sehr ausgeprägt und Versicheungsmakler abgeraten hatte).

Auch habe ich in den letzten 6 Jahren keinerlei Rechnungen bei der PKV eingereicht, die auf diese Krankheit schließen lassen.

Nun meine Fragen:

  1. Ist es wahrscheinlich, daß die Krankenkasse Nachforschungen anstellen würde, sobald ich Rechnungen/Rezepte, diese Krankheit betreffend einreichen würde ?

  2. Gibt es so etwas wie eine Verjährung für ursprüglich nicht gemeldete Krankheiten ?

Je nach Schwere der Erkrankung kann den Paragraph der „arglistigen Täuschung“ ziehen. In diesem Fall kann sie vom Vetrag zurücktreten und alle bisher gezahlten Leistungen vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

Das ist für die versicherte Person umso unangenehmer, da er/sie nachher in keine gestzliche Kasse mehr eintreten kann. Er/Sie wäre damit ohne Krankenversicherung.

Im besten Fall kommst Du mit einem Riskozuschlag weg.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich würde an Deiner Stelle mit der Versicherung reden. Denn Deine Krankheit scheint nich besonders gravierend zu sein. Du bekommst zwar mit großer Wahrscheinlichkeit einen Risikozuschlag, doch der ist es dann wert.
eigentlich haftet der Makler (wenn es einer war!?). Denn bei solchen Aussagen ist er haftbar zu machen. Ich sage sogar meinen Kunden, dass sie auch den Arztbesuch im … Monat wegen Erkältung angeben sollen. Bisschen pingelig, ich weiß, doch so entgeht man auch einer zukünftigen Beschuldigung, dass das Asthma, das jetzt evtl. ausgebrochen ist, schon damals bestand.
Doch zu der Haftung. Es ist sehr schwer für Dich, den Makler am Kanthaken zu erwischen. Denn dazu solltest Du entweder seine schriftliche Erklärung haben, dass die xy Krankheit nicht erwähnenswert ist (die gibt er Dir nie!) oder einen oder mehr Zeugen.
Grüße
Babalou

Nochmal eine Nachfrage, wie sieht es denn nun mit diesem Punkt aus:

  1. Gibt es so etwas wie eine Verjährung für ursprüglich nicht
    gemeldete Krankheiten ?

bei „arglistiger Täuschung“ gibt es keine Verjährung. Dieser Sachverhalt zieht immer und ist für die Versicherung der Notausstieg aus dem Vertrag.

Deine einzige Chance sehe ich darin den Makler in Haftung zu nehmen, allerdings müsstest Du dazu Deine Aussagen im Eingangsposting beweisen können.

Nochmal eine Nachfrage, wie sieht es denn nun mit diesem Punkt
aus:

  1. Gibt es so etwas wie eine Verjährung für ursprüglich nicht
    gemeldete Krankheiten ?

Es gibt keine Verjährung bei „verschwiegener Vorerkrankung“!
Da die Versicherung in die Krankenakten schauen darf, und dass wird sie machen, wenn es durch die verschwiegene Krankheit zu hohen Kosten kommt, wird die „verschwiegene Vorerkrankung“ definitiv früher oder später entdeckt werden!
Da auch Dein ganzes weiteres Verhalten (zB Vermeiden von Rechnungen, die sich auf diese Krankheit beziehen) darauf schließen läßt, dass es sich hierbei nicht um einen Fall von „aus Versehen vergessen“ handelt, greift hier der Passus „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“, das die sofortige Kündigung des Versicherungsvertrages nach sich ziehen wird. Mit dem Ergebnis, das DU

  • völlig ohne Krankenversicherung dastehen wirst
  • keine Krankenversicherung mehr erhalten wirst
  • vermutlich noch ein Strafverfahren am Hals hast…

Ob sich das dann alles wirklich gelohnt hat?

Also, im Gegensatz zu meinen Vorschreibern sehe ich das nicht so krass und zwar aus folgenden Gründen:

1.) meist erfogt bei diesen Dingen ein Rücktritt wegen vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung, da ist die Frist schon rum (sie beträgt 3 Jahre).

denn

2.) der Vorwurf „arglistige Täuschung“ ist schwierig zu beweisen, da für die Annahme einer arglistigen Täuschung wissentlich falsche Angaben allein nicht genügen. Der Versicherungsnehmer muss vielmehr auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen gewollt haben und sich daher bewusst gewesen sein, dass der Versicherer möglicherweise Deinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen angenommen hätte, wenn er die Wahrheit sagt.

Da es sich bei den subjektiven Vorstellungen um eine sog. innere Tatsache handelt und die arglistige Absicht wohl nicht eingestanden wird, kann in der Praxis der Beweis nur durch Indizien geführt werden. Das läuft darauf hinaus, dass in der Regel nur dann, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist.

Die Verjährungsfrist hierfür beträgt übrigens 30 Jahre (nicht „verjährt nie“)

3.) Selbst dann kann man sich meist noch auf einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss einigen.

4.) Wenn bei allen Krankheiten, die nach 6 Jahren auftreten die Ärzte angeschrieben und derartige Verfahren eingeleitet würden, hätten die Versicherer nichts mehr anderes zu tun. Die Krankenversicherung ist ein Massengeschäft und wird auch so gehandhabt.

Zusammenfassung: Da ich nicht glaube, dass andere Firmen anders arbeiten, ist das Risiko, dass überhaupt etwas passiert, sehr gering und dass tatsächlich eine Auflösung des Vertrags aufgrund „arglistiger Täuschung“ zu Stande kommt fasst nicht mehr vorhanden.

Natürlich gilt das nur, wenn die Krankheit an sich nicht so schlimm ist, also kein HIV oder ähnliches.

Noch ein Punkt: Ich möchte damit jetzt nicht empfehlen, eine Krankheit zu verschweigen, aber es muss ja jetzt nicht bei jeder Verfehlung ein Katastrophenszenario aufgezeigt werden.