Also, im Gegensatz zu meinen Vorschreibern sehe ich das nicht so krass und zwar aus folgenden Gründen:
1.) meist erfogt bei diesen Dingen ein Rücktritt wegen vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung, da ist die Frist schon rum (sie beträgt 3 Jahre).
denn
2.) der Vorwurf „arglistige Täuschung“ ist schwierig zu beweisen, da für die Annahme einer arglistigen Täuschung wissentlich falsche Angaben allein nicht genügen. Der Versicherungsnehmer muss vielmehr auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen gewollt haben und sich daher bewusst gewesen sein, dass der Versicherer möglicherweise Deinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen angenommen hätte, wenn er die Wahrheit sagt.
Da es sich bei den subjektiven Vorstellungen um eine sog. innere Tatsache handelt und die arglistige Absicht wohl nicht eingestanden wird, kann in der Praxis der Beweis nur durch Indizien geführt werden. Das läuft darauf hinaus, dass in der Regel nur dann, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist.
Die Verjährungsfrist hierfür beträgt übrigens 30 Jahre (nicht „verjährt nie“)
3.) Selbst dann kann man sich meist noch auf einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss einigen.
4.) Wenn bei allen Krankheiten, die nach 6 Jahren auftreten die Ärzte angeschrieben und derartige Verfahren eingeleitet würden, hätten die Versicherer nichts mehr anderes zu tun. Die Krankenversicherung ist ein Massengeschäft und wird auch so gehandhabt.
Zusammenfassung: Da ich nicht glaube, dass andere Firmen anders arbeiten, ist das Risiko, dass überhaupt etwas passiert, sehr gering und dass tatsächlich eine Auflösung des Vertrags aufgrund „arglistiger Täuschung“ zu Stande kommt fasst nicht mehr vorhanden.
Natürlich gilt das nur, wenn die Krankheit an sich nicht so schlimm ist, also kein HIV oder ähnliches.
Noch ein Punkt: Ich möchte damit jetzt nicht empfehlen, eine Krankheit zu verschweigen, aber es muss ja jetzt nicht bei jeder Verfehlung ein Katastrophenszenario aufgezeigt werden.