Seit kurzem bin ich arbeitslos. Bisher bin ich seit knapp zwei Jahren privat krankenversichert, da ich als Angestellter über die Beitragsbemessungsgrenze gekommen bin.
Nun habe ich vom Arbeitsamt mitgeteilt bekommen, dass ich mich in jedem Fall wieder gesetzlich versichern muss. Hier kommt daher nun meine erste Frage: Kann ich zu jeder gesetzlichen Krankenkasse wechseln bzw. muss mich jede Krankenkasse aufnehmen?
Ich beabsichtige sobald ich wieder eine Beschäftigung gefunden habe in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Ist dieses dann so ohne weiteres möglich? Welche Bedingungen sind dann daran geknüpft?
Angenommen ich verdiene in meinem zukünftigen Beschäftigungsverhältnis unter der jetzigen Beitragsbemessungsgrenze, was dann? Kann ich mich trotzdem bei jetzt ruhender privater Krankenversicherung wieder privat versichern indem ich mich komplett von der Versicherungspflicht befreien lasse? Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?
Hilfe, kenn mich überhaupt nicht aus. Danke bereits im voraus für eine Antwort.
Gruß, Gregor
Hallo Gregor
Nun habe ich vom Arbeitsamt mitgeteilt bekommen, dass ich mich
in jedem Fall wieder gesetzlich versichern muss. Hier kommt
daher nun meine erste Frage: Kann ich zu jeder gesetzlichen
Krankenkasse wechseln bzw. muss mich jede Krankenkasse
aufnehmen?
JA
Ich beabsichtige sobald ich wieder eine Beschäftigung gefunden
habe in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Ist
dieses dann so ohne weiteres möglich? Welche Bedingungen sind
dann daran geknüpft?
Eine ruhende Mitgliedschaft bei Deiner PKV. Ansparung der Altersvorsorge sichern !
Angenommen ich verdiene in meinem zukünftigen
Beschäftigungsverhältnis unter der jetzigen
Beitragsbemessungsgrenze, was dann? Kann ich mich trotzdem bei
jetzt ruhender privater Krankenversicherung wieder privat
versichern indem ich mich komplett von der
Versicherungspflicht befreien lasse? Unter welchen
Voraussetzungen ist das möglich?
Keine Ahnung geht aber m.E. nicht.
Christian
hallo Gregor,
- wenn du noch nicht 5 jahre privat versichert warst, dann musst Du in eine GKV, meist die AOK.
- Du kannst in der Zeit eine kleine (nur Möglichkeit in den alten Tarif ohne Risikoprüfung zurück zu kommen) oder eine große (mit Altersrückstellungen) Anwartschaft zu machen.
- verdienst Du später weniger als die BBG, dann musst Du in der GKV bleiben; ausnahme: Du bist schon über 55 jahre. Hier musst du in die Private zurück, auch wenn Du nur 1000 Euro verdienst.
Das ist in großen Zügen die Situation. gibt noch ein paar Feinheiten. doch die alle aufzuzählen ist wohl nicht ganz geigent für dieses Posting. Dafür gibt es eine Homepage: http://www.pkv.de/default.asp
Grüße
Raimund
Korrekturen und Ergänzungen
Hallo Gregor,
Seit kurzem bin ich arbeitslos. Bisher bin ich seit knapp zwei
Jahren privat krankenversichert, da ich als Angestellter über
die Beitragsbemessungsgrenze gekommen bin.
Nun habe ich vom Arbeitsamt mitgeteilt bekommen, dass ich mich
in jedem Fall wieder gesetzlich versichern muss. Hier kommt
daher nun meine erste Frage: Kann ich zu jeder gesetzlichen
Krankenkasse wechseln bzw. muss mich jede Krankenkasse
aufnehmen?
Nein, kannst Du nicht, das Arbeitsamt wird Dich automatisch bei Deiner letzten Krankenkasse anmelden.
Ein Wechsel der Kasse ist nur möglich, wenn 1. die Beiträge erhöht werden oder 2. die Bindungsfrist von 18 Monaten rum ist.
Ich beabsichtige sobald ich wieder eine Beschäftigung gefunden
habe in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Ist
dieses dann so ohne weiteres möglich? Welche Bedingungen sind
dann daran geknüpft?
Du musst ein Einkommen haben, welches über der Bemessungsgrenze liegt.
Angenommen ich verdiene in meinem zukünftigen
Beschäftigungsverhältnis unter der jetzigen
Beitragsbemessungsgrenze, was dann? Kann ich mich trotzdem bei
jetzt ruhender privater Krankenversicherung wieder privat
versichern indem ich mich komplett von der
Versicherungspflicht befreien lasse? Unter welchen
Voraussetzungen ist das möglich?
Eine Befreiung ist nicht möglich, wenn das Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegt, d.h. Du kannst nicht in die PKV zurück.
Hilfe, kenn mich überhaupt nicht aus. Danke bereits im voraus
für eine Antwort.
Gruß, Gregor
Gruß Jörg
Hallo Jörg,
Du kannst gegenüber dem Amt die Kasse wählen (Bescheinigung mitbringen!) ansonsten bestimmt das AA.
Warum willst Du nicht in der Privaten bleiben, müßte für Dich eigentlich kostengünster sein, wenn Du sowieso vorhast bei einer neuen Beschäftigung wieder in die Private zu wechseln!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Hermann,
siehe ganz unten 
Bei der vorliegenden Fallkonstellation besteht KEIN Kassenwahlrecht. Zuständig ist die letzte Kasse und in der PKV kann er nicht bleiben, da er vorher nicht lange genug dort versichert war
Gruß
Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Entschuldigung
Hallo,
erstmal danke an Hermann, dass er mich nochmal angemailt hat und mich so drauf gebracht hat nochmal nachzulesen.
Es besteht ab dem 01.01. tatsächlich ein Wahlrecht zu einer beliebigen Kasse; dieses müsste allerdings innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Versicherungspflicht ausgeübt werden, ansonsten meldet das Arbeitsamt bei der letzten Kasse an.
Ich würde beim AA nachfragen ob die das auch jetzt noch berichtigen; das sollte m.E. kein Problem sein.
Desweiteren besteht jetzt KEINE Möglichkeit in der PKV zu bleiben, da er keine 5 Jahre dort versichert war sondern „nur“ 2. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist aber nur bei mindestens 5 Jahren PKV möglich. Die steht explizit im § 8 Abs.1 NR.1a SGB V. Den genauen Wortlaut kann ich auf Wunsch gerne hier posten oder zumailen.
Gruß Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]