Hallo Experten,
zwei Fragen stehen derzeit im Raum: eine Arbeitnehmerin - seit ca 13 Jahren bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse versichert - wird ab 1.8.2007 arbeitslos. Derzeit ist sie in Behandlung wegen eines Bandscheibenvorfalls in der Halswirbelsäule. Der Arzt empfiehlt eine Reha von 3 Wochen (stationär). Die BBK bestätigt eine Übernahme der Rehamaßnahmen - Unterbringung und Verpflegung müssten selbst bezahlt werden. Daher Frage 1: ist das üblich? Bezahlt die GKV bei einer Reha Maßnahme die Unterbringung? Wie kann die Versicherungsnehmerin gegenüber ihrer PKV argumentieren, um die Unterbringung erstattet zu bekommen.
(Die VN wäre bei einer dauerhaften Beeinträchtigung berufsunfähig - eventuell sogar komplett arbeitsunfähig)
Frage 2: beim derzeitigen Status der politischen Verhandlungen bezüglich Versicherung: macht es Sinn für die VN, sich wegen der Arbeitslosigkeit von der GKV befreien zu lassen? Oder sollte sie lieber auf die angezahlten Beträge verzichten und sich gesetzlich versichern lassen.
Weitere Informationen zu diesem fiktiven Fall natürlich jederzeit gerne.
Vielen Dank für all Eure Meinungen.
Gabi
Derzeit ist sie in
Behandlung wegen eines Bandscheibenvorfalls in der
Halswirbelsäule. Der Arzt empfiehlt eine Reha von 3 Wochen
(stationär). Die BBK bestätigt eine Übernahme der
Rehamaßnahmen - Unterbringung und Verpflegung müssten selbst
bezahlt werden. Daher Frage 1: ist das üblich? Bezahlt die GKV
bei einer Reha Maßnahme die Unterbringung?
Die GKV zahlt nix, da eine Reha eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Der Antrag wird zwar bei der GKV gestellt, dass war’s dann aber auch!
Wie kann die
Versicherungsnehmerin gegenüber ihrer PKV argumentieren, um
die Unterbringung erstattet zu bekommen.
(Die VN wäre bei einer dauerhaften Beeinträchtigung
berufsunfähig - eventuell sogar komplett arbeitsunfähig)
Was steht denn in Ihrem Tarif drin, der ist für Sie maßgeblich?
Frage 2: beim derzeitigen Status der politischen Verhandlungen
bezüglich Versicherung: macht es Sinn für die VN, sich wegen
der Arbeitslosigkeit von der GKV befreien zu lassen? Oder
sollte sie lieber auf die angezahlten Beträge verzichten und
sich gesetzlich versichern lassen.
Da dieser Komplex für ein paar Zeilen im Internet zu schwierig ist, rate ich Ihnen zu einer persönlichen Beratung vor Ort!
Weitere Informationen zu diesem fiktiven Fall natürlich
jederzeit gerne.
Wenn er fiktiv ist, können wir uns die Antworten ja sparen 
http://de.wikipedia.org/wiki/Rehabilitation
googeln erspart viele Fragen!
Die PKV zahlt eine AHB.
Kuren ggf. in weinigen Tarifen enthalten, überwiegend aber über gesonderte Tarife abzudecken.
Ohne Akteneinsicht - Vertrag und ärztlichen Befund/Verordnung - sind solche Fragen (auch fiktiv) nicht zu beantworten.
Eine Befreiung bei Arbeitslosigkeit sollte nur dann erfolgen, wenn die Perspektive bereits klar ist! Ansonsten gilt hier das gleiche - individuelle Beratung durch einen kompetenten berater ist angezeigt, weil viele individuelle Faktoren abzuwägen sind!
Ein Verlust der Rückstellungen kann durch Anwartschaft bzw. Umwandlung in Zusatz vermieden werden. Auch hier ist eine Beratung Ausgangspunkt der Entscheidung!
Thorulf Müller
Hallo cassiesmann,
jetzt bin ich zwar nicht Gabi, aber trotzdem:
Die Frage ist, denke ich, nicht, was die GKV an Gabi zahlt, sondern, ob die GKV auch die Reha OHNE Unterbringung zahlt - sprich: zahlt u.U. die GKV mehr als die PKV?
Derzeit ist sie in
Behandlung wegen eines Bandscheibenvorfalls in der
Halswirbelsäule. Der Arzt empfiehlt eine Reha von 3 Wochen
(stationär). Die BBK bestätigt eine Übernahme der
Rehamaßnahmen - Unterbringung und Verpflegung müssten selbst
bezahlt werden. Daher Frage 1: ist das üblich? Bezahlt die GKV
bei einer Reha Maßnahme die Unterbringung?
Die GKV zahlt nix, da eine Reha eine Leistung der gesetzlichen
Rentenversicherung ist. Der Antrag wird zwar bei der GKV
gestellt, dass war’s dann aber auch!
Wie kann die
Versicherungsnehmerin gegenüber ihrer PKV argumentieren, um
die Unterbringung erstattet zu bekommen.
(Die VN wäre bei einer dauerhaften Beeinträchtigung
berufsunfähig - eventuell sogar komplett arbeitsunfähig)
Was steht denn in Ihrem Tarif drin, der ist für Sie
maßgeblich?
Hast Du Dich als Laie schon mal durch die Tarife und die Bedingungen geschlagen? Ich schätze mal, daher kommt die Frage. Ich habe mir auch kürzlich den Leistungskatalog meiner GKV ausgedruckt. Das ist tatsächlich so formuliert, daß ich mir das Papier hätte sparen können…
Frage 2: beim derzeitigen Status der politischen Verhandlungen
bezüglich Versicherung: macht es Sinn für die VN, sich wegen
der Arbeitslosigkeit von der GKV befreien zu lassen? Oder
sollte sie lieber auf die angezahlten Beträge verzichten und
sich gesetzlich versichern lassen.
Da dieser Komplex für ein paar Zeilen im Internet zu schwierig
ist, rate ich Ihnen zu einer persönlichen Beratung vor Ort!
Wenn Du jetzt noch 'nen Tipp hast, bei wem? Auch mal ohne Politik, an wen wendet man sich, wenn man durchrechnen lassen will, lohnt sich die Befreiung auf Dauer, oder hat man Chancen so richtig daneben zu greifen?
Weitere Informationen zu diesem fiktiven Fall natürlich
jederzeit gerne.
Wenn er fiktiv ist, können wir uns die Antworten ja sparen 
Wenn er nicht fiktiv wäre, würden wir sicher an die entsprechende FAQ erinnert werden, oder?
Herzliche Grüße
Uschi
Hallo cassiesmann,
jetzt bin ich zwar nicht Gabi, aber trotzdem:
Die Frage ist, denke ich, nicht, was die GKV an Gabi zahlt,
sondern, ob die GKV auch die Reha OHNE Unterbringung zahlt -
sprich: zahlt u.U. die GKV mehr als die PKV?
Die GKV zahlt nichts, auch nicht die Unterkunft bei einer Reha, die PKV, wenn es im Tarif steht! Es gibt nicht „die PKV“!
Hast Du Dich als Laie schon mal durch die Tarife und die
Bedingungen geschlagen? Ich schätze mal, daher kommt die
Frage. Ich habe mir auch kürzlich den Leistungskatalog meiner
GKV ausgedruckt. Das ist tatsächlich so formuliert, daß ich
mir das Papier hätte sparen können…
Okay, als Laie hab ichs nie gelesen, aber wenn ich mich für eine PKV entscheide, würde ich zumindest die Leistungen kennen wollen (eher als den Beitrag)! Für eine GKV ist dieses Thema egal, siehe oben.
Wenn Du jetzt noch 'nen Tipp hast, bei wem? Auch mal ohne
Politik, an wen wendet man sich, wenn man durchrechnen lassen
will, lohnt sich die Befreiung auf Dauer, oder hat man Chancen
so richtig daneben zu greifen?
Politik?
Fragen Sie bei „der GKV“ und „der PKV“ oder lassen Sie sich gegen Honorar beraten!
Wenn er fiktiv ist, können wir uns die Antworten ja sparen 
Wenn er nicht fiktiv wäre, würden wir sicher an die
entsprechende FAQ erinnert werden, oder?
Warum?
Hallo,
eine kleine Korrektur - die gesetzliche Krankenkasse zahlt immer dann eine Reha wenn kein Anspruch bei einem anderen Träger besteht.
Bei stationären Reha-Maßnahmen werden die Unterbringungskosten in voller Höhe übernommen, auch die Fahrkosten für die An- und Abreise.
Es sind lediglich die gesetzlich vorgeschrieben Eigenanteile
(10,00 € tgl. für die Reha und mindestens 5,00 € für die einfache Fahrt) zu entrichten.
Gruß
Czauderna
Und jetzt definiere bitte Reha, die die GKV zahlt!
Ich kenne Kur zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, Genesungskur, Anschlussheilbehandlung.
Rehabilitation ist ein so schwammiger Begriff!
Thorulf Müller
Hallo,
Wiedereingliederungsmassnahmen (Rehabilitation) in jeglicher Form
(berufliche Reha ausgenommen) zählen auch zur Leistung der
Krankenkasse - In der Regel sind das amb. Reha-Maßnahmen (z.B.
amb. Badekur), stationäre Aufenthalte in Kurkliniken, Anschlussheilbehandlungen oder die stufenweise Wiedereingliederung
bei Krankengeldbeziehern.
Gruß
Czauderna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
kein unterschied GKV / PKV - außer der klassische
Wiedereingliederungsmassnahmen (Rehabilitation) in jeglicher
Form
(berufliche Reha ausgenommen) zählen auch zur Leistung der
Krankenkasse - In der Regel sind das amb. Reha-Maßnahmen (z.B.
amb. Badekur),
Nun ja- nicht versicherungswürdig und m.E. auch gegenstand vieler PKV Unternehmen (amb. Kurtagegeld) oder gesonderter Tarife!
stationäre Aufenthalte in Kurkliniken,
Hier gilt das oben gesagte!
Anschlussheilbehandlungen
gem. Empfehlungskatalog des PKV Verbandes in klar definierten Bereichen aus der KV an sich erstattungsfähig, weil es stationäre Behandlung ersetzt!
oder die stufenweise
Wiedereingliederung
bei Krankengeldbeziehern.
ist der PKV auch bekannt, aber abhängig von Tarifbedingungen rechtsverbindlich oder auf Kulanz (wobei hier Geld gespart wird - also erlaubte Kulanz!)!
Thorulf Müller