PKV und Sabbatical

Hallo!

Ein Arbeitskollege bekommt rund 60.000 Euro Bruttogehalt (zzg. einer schwankenden, einmal im Jahr zur Zahlung kommenden Jahres-Prämien). Versichert ist er in der PKV.

Nun möchte gern ein 3-monatiges Sabbatical machen, um seinen lang gehegten Wunsch einer ausgedehnten Südamerika-Reise zu verwirklichen. Das Unternehmen fördert sein Anliegen und bietet ihm die Möglichkeit, 6 Monate für 50 % zu arbeiten (und kommt damit in Summe auf 3 Monate weniger Gehalt im Jahr 2013).

–> Meiner Rechnung nach würde er im Folgejahr 2013 seinen PKV-Status verlieren, weil er im Jahr 2012 eben nur 45.000 Euro Regelbruttoeinkommen hat - und nicht wie vorgeschrieben 49.500 Euro.

–> Er wiederum behauptet , dass er 2013 automatisch wieder in der PKV wäre, weil er dann ja wieder voll verdienen würde. Er bezieht sich auf irgend ein Urteil(?) welches ihm die Mitgliedschaft in der PKV zusichert, wenn das Folgejahr (also 2013) nach einen zu niedrigen Jahr wieder über der Bemessungsgrenze liegt.

M.W. müsste er erst wieder 3 Jahre in die GKV und kann dann erst wieder wechseln. Und dies wahrscheinlich zu schlechteren Konditionen, weil kompletter Neuvertrag.

Wer hat Recht?

Grüße
Falke

Im Prinzip er.

Die Sache mit den 3 Jahren ist seit 1.1.2011 vom Tisch. Ungünstigstenfalls wäre er Ende des Jahres wieder versicherungsfrei, in dem er erstmals wieder voll verdient.
Man kann aber auch die Meinung vertreten, dass gar keine Versicherungspflicht eintritt, weil es sich um eine von vornherein befristete „Kurzarbeit“ handelt. Außerdem bestünde noch die Möglichkeit, die Gehaltsreduzierung mit einer Halbierung der Arbeitszeit zu begründen. Dann besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspficht (die im übrigen sofort eintritt, nicht am Jahresende) befreien zu lassen, wenn man schon 5 Jahre versicherungsfrei war.
Unproblematisch wäre es für dieses Thema auch, wenn das Unternehmen nicht 6 Monate 50% zahlt, sondern 3 Monate unbezahlten Urlaub gewährt, dann bliebe er auch durchgehend versicherungsfrei.

Gruss

Barmer

Hi

Im Prinzip er.

Mist - kostet ein Grillabend! :smile:

Ungünstigstenfalls wäre er Ende des Jahres wieder
versicherungsfrei, in dem er erstmals wieder voll verdient.

Also dann Ende 2013. Richtig?
Und zum gleichen Tarif wie er „ausgestiegen“ ist oder einen neuen?

Man kann aber auch die Meinung vertreten, dass gar keine
Versicherungspflicht eintritt, weil es sich um eine von
vornherein befristete „Kurzarbeit“ handelt. Außerdem bestünde
noch die Möglichkeit, die Gehaltsreduzierung mit einer
Halbierung der Arbeitszeit zu begründen. Dann besteht die
Möglichkeit, sich von der Versicherungspficht (die im übrigen
sofort eintritt, nicht am Jahresende) befreien zu lassen, wenn
man schon 5 Jahre versicherungsfrei war.

Ist dies Auslegungsache oder muss dies vor Gericht eingefordert werden?

Gruß
Falke

Hallo, die Sache mit der Befreiung ist sicher, steht im SGB V irgendwo zwischen § 6 und § 8. Ob die Kasse das ganze als vorübergehend ansieht und keine Versicherungspflicht annimmt, müßte der Arbeitgeber mal mit der Kasse besprechen. Prozessieren würde ich deshalb nicht.

Wenn die Versicherungspflicht (so sie kommt)weniger als 12 Monate dauert, muss die PKV ihn ohne Risikoprüfung mit der vorhandenen Alterungsrückstellung wieder zurücknehmen. Eine Anwartschaft braucht er dann nicht abzuschließen.

Gruss

Barmer