Hallo zusammen,
ich habe die Hoffnung, dass Ihr mir vielleicht zu o.g. Thema helfen könnt meine Gedanken zu sortieren:
Vor knapp 2 Jahren bin ich in die PKV übergetreten. Die Versicherungspflichtgrenze v. aktuell 3900 EUR überschreite ich aktuell wenn ich das gesamte Jahr betrachte aufgrund von Bonuszahlungen. Ich habe vor kurzem festgestellt, dass ich schwanger bin und bin nun leicht ratlos. Was heisst das für mich und das Kind? Es wäre auf jedenfall bei mir versichert, da der Vater gerade erst einen Job gefunden hat. Komme ich durch die Ruhezeit wieder unter die Versicherungspflichtgrenze oder wenn ich meine Bonuszahlungen runtersetze? Gibt es einen Weg aus der Krankenkasse (PKV) oder ist das zu empfehlen? Zum Zeitpunkt der Ruhezeit muss ich doch auch den AG-Anteil mitzahlen?! Viele Grüsse, Katja
Viele Grüsse, Katja
Hallo,
das mit dem AG-Zuschuss hat pb.joker schon mal gefragt (31.01.06 PKV und Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit). Wobei ich anmerken möchte, dass nach meiner Meinung (die keinesfalls richtig sein muss) der Zuschuss während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz weitergezahlt werden müsste (wäre sonst ein Verstoß gegen Art. 6 GG). Allerdings ist hier eine individuelle Rechtsberatung angezeigt.
Weitere allgemeine INFO´s:
- Ein Arbeitnehmer der aufgrund der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist, wird versicherungspflichtig, wenn sein Arbeitsentgelt nicht nur vorübergehend unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt (vorübergehend kann z.B. „Kurzarbeit“ mit Kurzarbeitergeld sein). Durch die Versicherungspflicht wird er wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Er kann allerdings innerhalb einer bestimmten Frist einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.
Wichtig: Der Arbeitgeber stellt fest ob Versicherungspflicht eintritt.
- Ein Arbeitnehmer der versicherungsfrei ist, kann grundsätzlich nicht in die kostenfreie Familienversicherung. Nach der Rechtsprechnung des Bundessozialgerichts bezieht sich das Wort „versicherungsfrei“ dabei auf den grundsätzlichen Status der betreffenden Person. Da z.B. ein Beamter grundsätzlich versicherungsfrei ist, kann er während der Elternzeit nicht in die kostenfreie Familienversicherung. Dies ist erst möglich wenn er aus dem Beamtenverhältnis vollständig entlassen wird.
Für eine individuelle Beratung empfehle ich den Weg zur gesetzlichen Krankenkasse. Vielleicht hilft dir auch die Verbraucherzentrale weiter. Dort gibt es in der Regel eine ganz ordentliche Beratung in Sachen PKV oder GKV.
Andi
Hallo,
ersteinmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute. Wo ist das Problem???
Welche Gesellschaft, welcher Tarif???
Worüber machst Du Dir Sorgen???
In der Elternzeit teilzeitarbeit - daraus ergibt sich Versicherungspflicht!
Kind ist dann bei einem von Euch beiden Familienversichert.
nach der Geburt das Kind PKV Versichern.
Ab Teilzeitarbeit Anwartschaft vereinbaren!
Wenn Du Fragen hast, dann sprich mich an!
Thorulf Müller
[email protected]