PKV und Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Hallo www!!

habe die suche versucht, allerdings nicht wirklich passend fündig geworden…

folgende sachlage: eine frau ist in einer privaten krankenversicherung. nun wird sie mutter und nimmt elternzeit in anspruch. während der elternzeit will sie bei ihrem bisherigen arbeitgeber weiterhin als teilzeitbeschäftigte arbeiten.
nun ist sie doch nicht mehr überhalb der beitragsbemessungsgrenze, richtig?! muss sie sich nun also gesetzlich krankenversichern oder gibt es eine art übergangsregelung?!

danke für eure antworten!!

tobi

Hallo Tobi,

in der Elternzeit darf die Frau bis zu 30 Stunden im Monat arbeiten, ohne dass der Status Elternzeit berührt wird. Denn wäre sie GKV-pflichtig angestellt, wäre sie auch nicht mehr in der Elternzeit…!
Ergo: Beitragsplficht in der PKV.

Gruß

Gerd

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hallo gerd,

erstmal danke für deine antwort…

allerdings steige ich bei deiner erklärung nicht ganz durch.

was meinst du mit wäre sie GKV wäre sie auch nicht mehr in elternzeit!?

gehe ich richtig in der annahme, dass die mutter trotz der unterschreitung der beitragsbemessungsgrenze während ihrer teilzeitbeschäftigung (elternzeit) privatversichert bleiben kann. ohne irgendwelche einschränkungen.

und danach auch ohne probleme weiter PKV bleiben kan?!

danke nochmal

Hallo Tobi,
in der Elternzeit kann sich die Frau von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, wenn sie bislang privat krankenversichert und nicht mehr als die erlaubten 30 Stunden / Woche tätig ist. Dazu stellt sie einen entsprechenden Antrag (Formular kann ich gern mailen) bei der AOK. Deren Bescheid ist dann beim Arbeitgeber abzugeben. Dieser Antrag ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.
Sie ist dann ganz normal weiterhin PKV-versichert.
Beste Grüße
Gerd

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Hallo,
das ist wirklich eine interessante Frage.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier ein Statuswechsel stattfindet oder nicht. Wie lange ist denn die Frau schon Privatversichert? Es gibt ja Regelungen die besagen, daß einer der aufgrund seines Verdienstes oberhalb der BBG privat versichert ist, nicht wieder „pflichtig“ wird, wenn er mit seinem Einkommen unter die BBG gerät. Jedoch könnte ich mir vorstellen, daß die nun Teilzeitbeschäftigung als ein Statuswechsel betrachtet wird, und somit eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht.

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