PKV und Übernahme durch Lasik

Hallo liebe Leser,

ich liebäugel mit einer LASIK-Behandlung. Da sich in letzter Zeit einiges in Bezug auf Gerichtsurteile getan hat, ist meine Frage, inwiefern Kosten von der PKV (im Speziellen Debeka) übernommen werden. Ich bin zu 50% beihilfebrechtigt und momentan im Tarif für Referendare.

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,
versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit. Sprich: Ist die Lasik OP erforderlich da ansonsten (z.B. mit Brille oder Kontaktlinsen)keine oder nur eine eingeschränkte Sehfähigkeit vorhanden? Wenn nein - wird es schwierig…
Grüße J.K.

Hallo, da die Lasik wohl kaum medizinisch notwendig ist, sehe ich schwarz. Und eine freiwillige Leistung ist im ohnehin subventionierten Tarif für Referendare auch unwahrscheinlich.

Und es nützt ja auch nur wenig, wenn die Beihilfe nicht zahlt und das wird sie wohl auch nicht tun.

Gruss
Barmer

Hallo,

zunächst zahlt schon mal die Beihilfe nix.

Die PKV zahlt dafür sicher nix, weil medizinisch nicht erforderlich (ausser du hast irgendwas mit einer höchstgradigen Dioptrin, dann hätte es aber bereits die GKV bezahlt)

Und zum anderen, da du „nur“ Referendar bist, ist der Leistungskatalog von Beihilfe und PKV sowieso schon gegenüber eines „normalen“ Beamten ziemlich eingeschränkt.
Dies gilt z. B. auch für aufwendigere Zahnbehandlungen.
Dafür zahlt man ja auch nur den Anwärterbeitrag…

Grüße
miamei