PKV:Unseriöses Angebot vom Versicherungsvertreter?

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen ein Angebot von einem Vertreter einer PKV bekommen, das mich stutzig macht und mich über die rechtlichen Grundlagen dieses Angebots nachdenken lässt.

Hintergrund:

Ich bin selbstständig und möchte von der GKV in die PKV wechseln. In einem Vorgespräch mit dem Vertreter habe ich geäußert, dass ich eine Risikofrage im Fragebogen zum PKV-Antrag wohl mit „ja“ beantworten muss. Die Beantwortung dieser Frage mit „ja“ ist im Allgemeinen mit einer Ablehnung durch die PKV verbunden, so auch mutmaßlich in meinem Fall. Ich habe mit dem Vertreter besprochen, dass ein Leistungsausschluss in ebendiesem Bereich oder ein Risikoaufschlag für mich eine Option wäre. Dies würde die Kasse - laut seiner Aussage - allerdings ebenfalls ablehnen, obwohl ein ärztliches Attest vorhanden ist, dass eine Behandlung in diesem Bereich in der Zukunft nahezu ausgeschlossen ist und daher die Kasse keine Risiken eingeht, wenn sie mich als Versicherten akzeptiert.

Nun hat der Vertreter empfohlen, diese Frage mit „nein“ zu beantworten, weil dieses Risiko nur ihm und mir bekannt ist und ich noch keinen offiziellen Antrag abgegeben habe. Allerdings muss ich sagen, dass ich damit echte Bauchschmerzen habe, da ja die wahrheitsgemäße Beantwortung des Risikofragebogens einer der wesentlichen Säulen des Zustandekommens des Vertrags ist.

Ich bitte Euch um Eure Hilfe, da die AGBs und Vertragsklauseln der Versicherung für mich nicht ganz eindeutig sind.

Seine Aussagen waren die Folgenden:

  1. „Wenn Sie mit einem Leistungsausschluss leben können, was sie sollten, da Sie ja nicht chronisch krank sind, reichen Sie die Belege einfach nicht ein, falls doch mal was sein sollte, sondern zahlen dies einfach privat.“

  2. „Wechseln Sie den Hausarzt, denn ihr vorheriger Hausarzt hat Informationen über die besagte Behandlung und muss sie auf Anfrage herausgeben. Ein Hausarzt, der darüber keine Kenntnis hat, kann das nicht. Ebenso kann er die Infos nicht von seinem Vorgänger oder von der GKV bekommen. Damit sind die Informationen nicht mehr verfügbar.“

Für mein Gefühl haben diese Tipps einen leicht unseriösen Beigeschmack. Die Fragen, die sich mir in rechtlicher Hinsicht stellen, sind die Folgenden:

  1. Ist es korrekt, dass die Kasse den Vertrag bei Bekanntwerden einer vorsätzlichen Falschangabe meinerseits sofort auflösen kann? Oder wird der Vertrag fristgerecht vom Versicherer gekündigt? Gibt es evtl. nur eine Leistungsreduktion oder macht man sich evtl. sogar strafbar?

  2. Wer versichert mich nach einem eventuellen „Rauswurf“ aus der PKV? Kann ich dann wieder in die GKV rutschen (Versicherungsreform)?

  3. Gibt es eine Art „schwarze Liste“ der PKVs, d.h. brauche ich dann gar nicht mehr bei einer anderen PKV vorzusprechen?

Ich möchte betonen, dass es sich bei meiner Frage nur darum dreht, wie die Aussagen des Vertreters (seiner Auskunft nach langjähriger festangestellter Mitarbeiter der Versicherung) zu bewerten ist und was die PKV schlimmstenfalls gegen mich unternehmen kann. Ich habe nicht vor, irgendetwas illegales zu tun…

Vielen Dank im Voraus.
Maddiien

Hallo

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen ein Angebot von einem Vertreter
einer PKV bekommen, das mich stutzig macht und mich über die
rechtlichen Grundlagen dieses Angebots nachdenken lässt.

Hintergrund:

Ich bin selbstständig und möchte von der GKV in die PKV
wechseln. In einem Vorgespräch mit dem Vertreter habe ich
geäußert, dass ich eine Risikofrage im Fragebogen zum
PKV-Antrag wohl mit „ja“ beantworten muss. Die Beantwortung
dieser Frage mit „ja“ ist im Allgemeinen mit einer Ablehnung
durch die PKV verbunden, so auch mutmaßlich in meinem Fall.
Ich habe mit dem Vertreter besprochen, dass ein
Leistungsausschluss in ebendiesem Bereich oder ein
Risikoaufschlag für mich eine Option wäre. Dies würde die
Kasse - laut seiner Aussage - allerdings ebenfalls ablehnen,
obwohl ein ärztliches Attest vorhanden ist, dass eine
Behandlung in diesem Bereich in der Zukunft nahezu
ausgeschlossen ist und daher die Kasse keine Risiken eingeht,
wenn sie mich als Versicherten akzeptiert.

Nun hat der Vertreter empfohlen, diese Frage mit „nein“ zu
beantworten, weil dieses Risiko nur ihm und mir bekannt ist
und ich noch keinen offiziellen Antrag abgegeben habe.
Allerdings muss ich sagen, dass ich damit echte Bauchschmerzen
habe, da ja die wahrheitsgemäße Beantwortung des
Risikofragebogens einer der wesentlichen Säulen des
Zustandekommens des Vertrags ist.

Die Bauchschmerzen sind berechtigt, der VV will nur seine Provision einstreichen und weiss hinterher von nix. Solche Sachen führen regelmässig zum Annullieren des Vertrages, wenn es herauskommt. Dat gibt nur Ärger ohne Ende und ist deshalb absolut nicht ratsam. Den Vertreter sollte man nie mehr über die Türschwelle lassen !!!
Das Ganze nennt man Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht…

LG
Mikesch

Hallo und guten Tag.
Wenn Sie wissentlich eine Krankheit/ ein Gebrechen nicht angeben, verletzten Sie vorsätzlich Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht.
Der Versicherer kann sogar innerhalb von 10 Jahren vom Vertrag zurücktreten und die mit der verschwiegenen Krankheit im Zusammenhang stehenden bereits erbrachten Leistungen zurückfordern.
Und dann bekommen Sie wirklich Probleme mit der PKV, da selbstverständlich Informationen weitergegeben werden.

Ihr „Vermittler“ sollte das auch wissen (eigentlich).
Am besten fragen Sie einen anderen Vermittler oder rufen Sie direkt bei der Versicherung an.
Leistungsausschluss und Risikozuschlag, wenn vom Versicherer gefordert, können später wieder aufgehoben werden.

Beste Grüße
Frank

wechseln. In einem Vorgespräch mit dem Vertreter habe ich

Was von diesem Vertreter zu halten ist, haben meine beiden Vorschreiber ja schon geäußert.

Kasse - laut seiner Aussage - allerdings ebenfalls ablehnen,

Ohne jetzt die Krankheit zu kennen, würde mich diese Aussage stutzig machen. Normalerweise kann der Vertreter gar nicht wissen, ob die Antragsabteilung den Vertrag mit Risikozuschlag annimmt oder ganz ablehnt. Sollte Deine Erkrankung so schwerwiegend sein, dass die Gesellschaft selbst den Leistungsausschluß ablehnt, wird Dich wohl keine andere Gesellschaft annehmen, dann hatte Dein Vertreter Recht und dann ist es doppelt verwerflich, dass er Dir rät diese Vorerkrankung zu verschweigen.

Für mein Gefühl haben diese Tipps einen leicht unseriösen Beigeschmack.

Es ist Anstiftung zum Versicherungsbetrug.

  1. Ist es korrekt, dass die Kasse den Vertrag bei
    Bekanntwerden einer vorsätzlichen Falschangabe meinerseits
    sofort auflösen kann?

Schlimmer, sie kann ihn rückabwickeln. dabei werden alle Beiträge erstattet und alle (!) Leistungen zurückgefordert.

  1. Wer versichert mich nach einem eventuellen „Rauswurf“ aus der PKV?

Eine PKV zumindestens nicht mehr.

Kann ich dann wieder in die GKV rutschen (Versicherungsreform)?

Unter Nachzahlung aller Beiträge.

  1. Gibt es eine Art „schwarze Liste“ der PKVs, d.h. brauche
    ich dann gar nicht mehr bei einer anderen PKV vorzusprechen?

Wenn man Dir wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung gekündigt hat, kannst Du PKV endgültig vergessen.

Mein Rat: Entweder Du nennst hier die Krankheit und die praktiker unter uns nehmen dazu Stellung oder Du stellst einen Antrag bei einer anderen Versicherung (oder einem anderen Außendienstler der gleichen Versicherung). Dann bekommst Du auf jeden Fall eine zweite Meinung.

Hallo Experten,

vielen herzlichen Dank für Eure Antworten, die ich so in dieser Form im Grunde auch schon erwartet habe… dumme Sache. Ich werde Euren Rat befolgen, und das Angebot ablehnen, denn ich habe keine Lust, meinen Versicherungsschutz zu gefährden.

Zu der konkreten Situation nochmal: Ich litt 2002 an Schlafstörungen und habe deshalb Psychotherapiestunden genommen. Daher bin ich im Sinne der Privaten gebrandmarkt und habe, trotzdem ich weder psychisch krank bin noch sonst irgendwelche Gebrechen habe, nach meinen Erkenntnissen kaum eine Chance auf PKV.

Die DKV soll wohl in dieser Hinsicht toleranter sein, als andere Kassen, allerdings langen die beitragsmäßig auch ordentlich hin.

Sind diese Infos richtig?

Wer dazu noch etwas weiß… immer her mit den Infos, bin für jeden Tipp dankbar.

Nochmal danke und viele Grüße
Maddiien

Zu der konkreten Situation nochmal: Ich litt 2002 an
Schlafstörungen und habe deshalb Psychotherapiestunden
genommen. Daher bin ich im Sinne der Privaten gebrandmarkt und
habe, trotzdem ich weder psychisch krank bin noch sonst
irgendwelche Gebrechen habe, nach meinen Erkenntnissen kaum
eine Chance auf PKV.

Hallo Maddiien,

wie alle Vorredner sagen: Nichts verschwiegen. Aber „hoffnungslos“ ist die Situation nicht. 2002 ist schon ne Weile her (länger als 5 Jahre). Ich glaube, wenn Du Dich ein wenig umschaust (oder umschauen läßt), findest Du einen Versicherer, der Dich aufnimmt.

Andreas

wechseln. In einem Vorgespräch mit dem Vertreter habe ich

Was von diesem Vertreter zu halten ist, haben meine beiden
Vorschreiber ja schon geäußert.

Mal offtopic:

Kann/müßte man nicht einen solchen Vertreter anzeigen?
Gibt es da irgendwelche Stellen wo man einen solchen unseriösen Vertreter in ein schwarze Liste stellen kann?
Ist das nicht ein anstiften zum „Betrug“?

Wirklich ärgerliche solche Menschen.

Kann/müßte man nicht einen solchen Vertreter anzeigen?

Ich würde es tun.

Gibt es da irgendwelche Stellen wo man einen solchen
unseriösen Vertreter in ein schwarze Liste stellen kann?

Man kann das der Firma melden, die der Vertreter vertritt und bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde. Nur dann sollte man die unseriösen ratschläge auch belegen können.

Ist das nicht ein anstiften zum „Betrug“?

Ja, finde ich auch.

Wirklich ärgerliche solche Menschen.

Ja, finde ich auch.

Hallo Maddiien,

bevor du eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht begehst, empfehle ich dir, dass dein Vertreter einen Probeantrag bei der PKV einreicht.
Das ist das gleiche wie ein normaler Antrag, mit dem Unterschied, dass da „nur zur Probe“ oder etwas vergleichbares draufsteht.
Das ist in meinen Augen die beste Option die du hast.

Gruß

Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

der Probeantrag muss aber anonym erfolgen, sonst hat er - nach Ablehnung - ggf. trotzdem ein Problem!

Grüße, M

[MOD]: Ganzkörperzitat entfernt. Bitte beachtet die Netiquette,Satz 3 Pkt.7: http://www.wer-weiss-was.de/content/n… Danke!

Also bleibe bitte bei der Wahrheit.

Die Sache sit nämlich die du hast eine Vorerkrankung. Diese muss angegeben werden. Wenn sie nicht so schlimm ist, wie Dein Vertreter meint beurteilen zu können, kannst Du sie auch angeben.
Einen Leitungsausschluss solltes Du nicht vereinbaren, lieber eine medz. Zuschlag in €. Diesen kannst Du dann nach 2-3- Jahren Leistungfreiheit überprüfen lassen. Er wird dann herausgenommen, oder reduziert. Wenn Du z.B Heuschnupfen hast, nur mal angenommen,
Du erkankst dann an einem Herzinfarkt, kommt der Heuschnupfen vielleicht heraus ( Die Versicherung könnte Dich wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht rauswerdefen, und dann siehst Du unendlch alt aus.) Die verschwiegene Vorerkrankung muss nicht in kausalem Zusammenhang stehen mit der tatsächlich aufgetretenen Krankheit, deshalb das Beispiel Herzinfark - Heuschnupfen)
Dein Verteter wird nicht mehr auffindbar sein, oder sich an die ganze Sache nicht mehr erinnern können.
Also bitte pass da nur auf. Bei der PK ist viel zu verdienen, und manche Kollegen bekooen da den Dollarblick.
Stell einfach einen Antrag mit der korrekten Beatwortung der Gesundheitsfragen.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo an alle,

zunächst nochmal vielen herzlichen Dank für die kompetente Beantwortung der Fragen. Ich habe dem Vertreter eine Absage erteilt und werde den Versicherer auch aus meinen Anträgen ausschließen, da das Unternehmen bei mir durch diese Sache einen eher mäßigen Eindruck hinterlassen hat.

Und siehe da: Der Vertreter war unübersehbar enttäuscht, dass ich sein Angebot nicht angenommen habe. Er hat seine Provision davon schwimmen sehen und konnte es sich wohl nicht nehmen lassen, noch einmal verbal nachzutreten. Er war zwar nicht direkt unverschämt, aber über alle Grenzen anmaßend.

Also nochmal „danke“, dass Ihr mich von dieser Aktion abgehalten habt. Zum Glück ist diese Entscheidung durch die Reaktion des Vertreters nur noch bekräftigt worden.

Ich werde Euch und zukünftige andere Interessenten auf dem Laufenden halten, was meinen Fall angeht.

Viele Grüße
Maddiien