da ich keine Rechts- oder Steuerberatung suche, erlaube ich mir, die Frage in der Ich-Form zu stellen: Meine Frau und ich planen ein weiteres Kind. Meine Frau ist gegenwärtig im Lehramtsreferendariat, das sie im Januar 2010 abschließen wird. Dementsprechend ist sie privat krankenversichert. Wenn alles so klappt, wie wir uns das denken, kommt das Kind im Frühjahr 2010, also kurz nach Ende des Referendariats. Meine Frau möchte dann für 18 Monate aussetzen und sich dann um eine reguläre Stelle im Schuldienst bewerben.
Nun habe ich das Glück, demnächst verbeamtet zu werden. Ich verlasse deshalb die gesetzliche Krankenversicherung und werde mich ebenfalls privat versichern.
Meine Frage: Was heißt das nun konkret, wenn meine Frau nicht mehr Referendarin ist und kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat? Wenn ich es richtig sehe, ist sie dann nicht bei mir gratis familienversichert, weil es das bei den PKVs nicht gibt. Ist das richtig? Und wenn es richtig ist: Müssen wir dann eine weitere Privatversicherung für sie abschließen, also praktisch zwei Mal bezahlen, obwohl ein Einkommen ausfällt (bzw. durch das Elterngeld zunächst sinkt und dann ganz wegfällt)?
Beim ersten Kind war das irgendwie einfacher. Da war ich gesetzlich versichert und Frau und Kind waren entsprechend familienversichert.
Meine Frage: Was heißt das nun konkret, wenn meine Frau nicht
mehr Referendarin ist und kein sozialversicherungspflichtiges
Einkommen hat? Wenn ich es richtig sehe, ist sie dann nicht
bei mir gratis familienversichert, weil es das bei den PKVs
nicht gibt. Ist das richtig?
Ja, im Gegenteil, für das Kind ist eine weitere Versicherung fällig. Es gibt keine „Familienversicherung“.
Und wenn es richtig ist: Müssen
wir dann eine weitere Privatversicherung für sie abschließen,
also praktisch zwei Mal bezahlen, obwohl ein Einkommen
ausfällt (bzw. durch das Elterngeld zunächst sinkt und dann
ganz wegfällt)?
Ja, der Versicherung ist egal, wer wieviel Einkommen hat. Jedes „Risiko“ ist zu versichern.
Beim ersten Kind war das irgendwie einfacher. Da war ich
gesetzlich versichert und Frau und Kind waren entsprechend
familienversichert.
Das sind zwei ganz unterschiedliche Schuhe. Hast Du schon mal überlegt, in der gesetzlichen krankenversicherung zu bleiben?
Meine Frage: Was heißt das nun konkret, wenn meine Frau nicht
mehr Referendarin ist und kein sozialversicherungspflichtiges
Einkommen hat?
Dann hat sie, genau wie Du, einen Beihilfeanspruch. Ihr müßt also nur einen Restkostentarif abschließen.
bei mir gratis familienversichert, weil es das bei den PKVs nicht gibt.
Richtig.
Ist das richtig? Und wenn es richtig ist: Müssen
wir dann eine weitere Privatversicherung für sie abschließen,
also praktisch zwei Mal bezahlen, obwohl ein Einkommen ausfällt
Insgesamt vier, auch für jedes Kind eine. (Aber die beihilfe nicht vergessen).
vielen Dank für Deine Antwort. Ich würde gerne einmal nachfragen, ob ich es richtig verstanden habe. Im Wesentlichen scheint es mir eine Rechenaufgabe zu sein:
Entweder ich bleibe in der GKV. Dann müsste ich nicht nur den Arbeitnehmer- sondern auch den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen und hätte wesentlich schlechtere Leistungen als in der PKV. Dafür wären meine Frau und meine Kinder gratis familienversichert. Momentan zahle ich in meinem Angestelltenverhältnis monatlich rund 250 Euro, müsste also nach der Verbeamtung rund 550 Euro an die PKV abführen (ich wechsele von TVÖD 13 in eine A14 Stelle).
Oder ich wechsele in die PKV. Das würde bedeuten, dass wir für uns alle vier eine Versicherung abschließen müssen (wenngleich die beiden Kinder kaum ins Gewicht fallen, jedenfalls ist es im Moment so bei unserer Tochter, die in der PKV meiner Frau ist). Ich hätte aber auch für meine Familie einen Beihilfeanspruch. Ich bin kerngesund, meine Frau hingegen hat eine chronische Krankheit und zahlt deshalb momentan einen Aufschlag von 50 %. Es ist nun also zu prüfen, ob wir in der GKV besser fahren, wenn wir Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil löhnen, oder ob die PKV mit vier Einzelversicherungen günstiger ist.
Ist das so richtig? Vermutlich würde die PKV anfangs etwas günstiger sein als die GKV, bietet aber erheblich mehr Leistungen. Dafür würde sie aber auch Jahr für Jahr teurer. Vor Deiner ersten Antwort ging ich davon aus, dass die Versicherung für meine Frau ganz erheblich teurer würde, weil sie keinen Beihilfeanspruch mehr hat, wenn sie nicht mehr Referendarin ist. Aber dem scheint ja nicht so zu sein.
Hallo,
als Beamter in NRW hat man mit zwei Kindern folgende Beihilfeansprüche: Beihilfeberechtigter 70%, Ehegatte 70% (sofern kein eigener Anspruch), Kinder 80%. http://www.versorgungskassen.de/pages/beihilfen/beih…
Es sind deshalb nur Beihilfeergänzungststarife notwendig. Die bisherige PKV der Ehefrau kann beibehalten werden. Er ist nur in einen Ergänzungstarif mit 30% umzustellen, da er jetzt wohl als Ausbildungstarif geführt wird. Auf keinen Fall diesen Tarif kündigen, da eine spätere Neu-Aufnahme wegen der Erkrankung nicht gesichert ist.
Wie Nordlicht schon feststellte, das Verbleiben in der GKV ist bei dieser Konstellation keine Alternative.
Beihilfeanspruch. Ich bin kerngesund, meine Frau hingegen hat
eine chronische Krankheit und zahlt deshalb momentan einen
Aufschlag von 50 %. Es ist nun also zu prüfen, ob wir in der
GKV besser fahren,
Eine chronisch Kranke in der GKV ? Hast Du eine Vorstellung was das an Folgekosten mit sich bringt ? Laß Deine Frau bloß in der PKV !!
Ist das so richtig? Vermutlich würde die PKV anfangs etwas
günstiger sein als die GKV, bietet aber erheblich mehr
Leistungen. Dafür würde sie aber auch Jahr für Jahr teurer.
Die GKV wird nicht teurer ? Die GKV baut keine Leistungen ab, je nach Kassenlage ?
Referendarin ist. Aber dem scheint ja nicht so zu sein.
Wenn sie keine oder nur geringe Einkünfte hat, wird sie zum berücksichtigungsfähigen Ehegatten.
Das sind zwei ganz unterschiedliche Schuhe. Hast Du schon mal
überlegt, in der gesetzlichen krankenversicherung zu bleiben?
Beihilfeanspruch und GKV ? Kein guter Tip !
Ich würde sagen, dass das erstmal im Einzelfall geprüft werden müsste.
Gerade weil es zwei unterschiedliche Systeme sind, sollte die Alternative geprüft werden. Auch wenn die Antwort wahrscheinlich negativ wäre. (Damit entfällt später das „hätte ich es doch anders gemacht“.)
Ich würde sagen, dass das erstmal im Einzelfall geprüft werden müsste.
Da gibt es nicht viel zu prüfen. Die Alternative ist, der Beamte zahlt einen vollen GKV Beitrag ( ohne AG-Zuschuß) und verzichtet auf die beihilfe oder er schließt einen Restkostentarif ab, nutzt die beihilfe und ist quasi Privatpatient.