Hallo,
ich dacht zwar die Antwort im Archiv zu finden, war aber nicht so. Im allgemeinen gilt wohl der Grundsatz einmal privat immer privat.
Bevor ich mich für eine PKV entschließe wollte ich mal Fragen, ob ich eine Chance habe diese wieder zu verlassen, falls mein Einkommen z.B. in Zukunft unter der jeweiligen Grenze für die Versicherungspflicht liegt (z.B. weil ich mit 45 beschließe nur noch halbtags zu arbeiten).
Gibt es sonst noch Gründe in die gesetzliche zurückzukehren?
Cu Rene
Kein thema…
Hallo Rene,
der Grundsatz gilt sicherlich.
Im Archiv würdest du eher unter dem Gesichtspunkt fündig werden, wann man wieder in die GKV eintreten darf 
Also bei einer Tätigkeit, bei der du wieder versicherungspflichtig wirst, gibt es keinerlei Probleme, wieder zurückzukommen. Es sei denn, du hast dich vorher befreien lassen, weil dich die BBG eingeholt hat.
Dann wird es schwieriger.
Generell Probleme wirft es auf, wenn du mit 55 und älter wieder zurück willst. Näheres dazu regelt
SGB V § 6 (3a)
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind
versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich
versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit
versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig
waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 steht die Ehe mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
(Inkrafttreten: 1. Juli 2000)
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/sgbv/index.html
Gruß
MArco
Hi, für deinen Fall keine.
Tschüßße
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