PKV versichert, aber nun weniger gehalt ?

hallo

jemand arbeitet und verdient als grundgehalt ca. 46.000 euro. jenach arbeit die zu tun ist kommt derjenige mit bonus und sonderzahlungen auf ca 54.000 euro im jahr.

das geht über mehrere jahre so ( ca. 54.000 im jahr ).

derjenige wird nun des öfteren von PKV angeschrieben und zu einem wechsel gedrängt. es gibt sehr gute angebote.

irgendwann entschliesst sich derjenige für eine PKV und wechselt.

nun ist es so das durch die krise es weniger arbeit im job gab und er auch nicht mehr solche zusatzverdienste hatte. sein jahresgehalt viel pro jahr immer weiter runter.

nun wird es so sein das er dieses jahr nicht über sein grundgehalt hinauskommt ( ca.46.000 ).

was passiert nun ? laut gesetzt darf man ja erst ab 50.000 und paar zerquetschte in die PKV wechseln ?

wer weiss was ?

mfg

Hallo,

hallo

jemand arbeitet und verdient als grundgehalt ca. 46.000 euro.
jenach arbeit die zu tun ist kommt derjenige mit bonus und
sonderzahlungen auf ca 54.000 euro im jahr.

das geht über mehrere jahre so ( ca. 54.000 im jahr ).

derjenige wird nun des öfteren von PKV angeschrieben und zu
einem wechsel gedrängt. es gibt sehr gute angebote.

irgendwann entschliesst sich derjenige für eine PKV und
wechselt.

Also ist derjenige zur Zeit in der PKV.

nun ist es so das durch die krise es weniger arbeit im job gab
und er auch nicht mehr solche zusatzverdienste hatte. sein
jahresgehalt viel pro jahr immer weiter runter.

nun wird es so sein das er dieses jahr nicht über sein
grundgehalt hinauskommt ( ca.46.000 ).

was passiert nun ? laut gesetzt darf man ja erst ab 50.000 und
paar zerquetschte in die PKV wechseln ?

richtig - ab 50.850 € Ob Sonderzahlungen bzw. Bonus hier mitberücksichtigt werden können, kann nicht beurteilt werden,
da man beim SGB nur regelmäßige Einkünfte berücksichtigt.

wer weiss was ?

Welche Frage soll nun beantwortet werden ?

Will derjenige jetzt wieder in die GKV ?
oder will er einen Befreiungsantrag stellen und in der PKV bleiben ?

mfg

Gruß Merger

was passiert nun ? laut gesetzt darf man ja erst ab 50.000 und paar zerquetschte in die PKV wechseln ?

Es ist ein Unterschied ob man in die PKV wechseln oder dort bleiben will, für beide Fälle gibt es unterschiedliche Grenzwerte.

Wenn in diesem Jahr das voraussichtliche Einkommen unter 45.900 € fällt wird man versicherungspflichtig und die Personalstelle muß den AN bei der GKV anmelden. Durch die Versicherungspflicht kann man taggenau aus der PKV raus.

Ich würde im Vorfeld mit der Personalabteilung und der eigenen PKV in Kontakt treten, damit man den Wechsel in seinem Sinne gestalten kann.

Erbsenzählermodus ein…

Wenn in diesem Jahr das voraussichtliche Einkommen unter
45.900 € korrekt 50.850,- €fällt wird man versicherungspflichtig und die
Personalstelle muß den AN bei der GKV anmelden.

Die 45.900, € gelten nur für AN, die schon im Jahr 2002 nicht mehr gesetzlich versichert waren.

Erbsenzählermodus aus…

Viele Grüße

Gesine

was passiert nun ? laut gesetzt darf man ja erst ab 50.000 und
paar zerquetschte in die PKV wechseln ?

ich gehe davon aus, dass man momentan in der PKV ist und unter die versicherungspflichtgrenze gerutscht ist?

zu den zugangsgeschichten oben gehe ich nicht näher ein, denn m.e. sind sonderzahlungen bzw. nicht feste gehaltsbestandteile bei der beurteilung herauszurechnen. aber das ist hier ein alter hut, da man ja schon in der PKV drin ist.

man hat jetzt folgende möglichkeit:

A -> man geht den normalen weg und wird versicherungspflichtig in der GKV ab 01.01.

B -> man lässt sich von der versicherungspflicht befreien und bleibt in der PKV, obwohl man unter die grenze gerutscht ist -> der antrag ist bei der letzten GKV, bei der man war zu stellen.

schritt B sollte wohl überlegt sein, denn der antrag ist unwiderruflich.

gruß inder

Hallo,

das heißt im Klartext, dass nach 2002 kein Unterschied mehr gemacht wird zwischen der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der BBG der KV ?

Für eine Bestätigung wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Nordlicht

Doch, natürlich wird noch ein Unterschied gemacht.

Es gibt die „normale“ Entgeltgrenze, die in diesem Jahr bei 50.850, € liegt. Dann gibt es noch eine „besondere“ Entgeltgrenze, die aber nur für AN gilt, die seit 2002 oder eher schon durchgehend privat versichert waren. Für diese AN gilt die Grenze von 45.900, €. Und du hast natürlich recht. Diese Grenze ist ebenfalls die BBG in der KV/PV.

Viele Grüße

Gesine

Hallo Gesine,
Hallo Nordlicht,

diese Diskussion bringt doch gar nichts.
Aus dem Text des Fragenden, geht doch überhaupt nicht hervor seit wann er in der PKV ist.

Gruß Merger

Hallo Merger,

diese Diskussion bringt doch gar nichts.

Mir schon, ich habe nämlich erfahren, dass mein Wissen nicht auf dem neuesten Stand ist.

Gruß

Nordlicht

B -> man lässt sich von der versicherungspflicht befreien und
bleibt in der PKV, obwohl man unter die grenze gerutscht ist
-> der antrag ist bei der letzten GKV, bei der man war zu
stellen.

darf man in der PKV bleiben obwohl man nicht mehr über die grenze kommt ?

und wenn man dies so macht, gibt es dann kein weg mehr zurück in die GKV ?

was wäre bei arbeitslosigkeit oder sogar am ende hartz 4 ?

mfg

B -> man lässt sich von der versicherungspflicht befreien und
bleibt in der PKV, obwohl man unter die grenze gerutscht ist
-> der antrag ist bei der letzten GKV, bei der man war zu
stellen.

darf man in der PKV bleiben obwohl man nicht mehr über die
grenze kommt ?

Ja - wenn man sich von der GKV befreien lässt.

und wenn man dies so macht, gibt es dann kein weg mehr zurück
in die GKV ?

nein - man muss immer in der PKV bleiben

was wäre bei arbeitslosigkeit oder sogar am ende hartz 4 ?

dann bleibt man in der PKV.

mfg

Gruß Merger

Hallo,

will mit Erbsen zählen =)

Es gibt die „normale“ Entgeltgrenze, die in diesem Jahr bei
50.850, € liegt. Dann gibt es noch eine „besondere“
Entgeltgrenze, die aber nur für AN gilt, die seit 2002 oder
eher schon durchgehend privat versichert waren. Für diese AN
gilt die Grenze von 45.900, €. Und du hast natürlich recht.
Diese Grenze ist ebenfalls die BBG in der KV/PV.

Durchgehend? Wo steht durchgehend? Zumindst finde ich es nicht im SGB V…

Meines bescheidenen Wissens nach (was ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein muss) fällt man mit Erfüllung der Voraussetzung am 31.12.2002 nicht automatisch unter die „normale“ JAE, nur weil man seit dem bis dato zwischenzeitlich wieder pflichtig war (aus welchen Gründen auch immer). MwN nimmt man diesen Bonus ein Leben lang mit.

Und es gilt auch nur der Stichtag 31.12.2002. Was die Jahrhunderte davor war, ist unerheblich.

§ 6 Abs. 7 SGB V: Abweichend von Absatz 6 Satz 1 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, im Jahr 2003 41 400 Euro.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

LG
S_E

Wieder was gelernt
Hallo secret eyes,

ich habe mir den ganzen Text nochmal angeschaut und du hast Recht. Ich bin immer davon ausgegangen, dass man durchgehend versichert sein musste, um diese Grenze in Anspruch zu nehmen.

Vielen Dank für die Berichtigung.

Viele Grüße

Gesine