Hallo,
„…Bereits vorher privatversicherte Angestellte haben einen
niedrigeren Grenzwert der jeweils im SGB verankert ist, also so eine Art
Bestandsschutz weiter privat versichert bleiben zu dürfen.
So gilt momentan, wer bereits am 31.12 2002 auf Grund der zu diesem
Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der
Jahresarbeitsentgeldgrenze pflichtversicherungsfrei war ein Grenzwert
von 41.850,-.“
Meine Frage: wird dieser Betrag von 41.850 EUR jährlich z.B. an die Inflation „angepasst“ oder sollte dieser Betrag auch in 10 Jahren gelten?
Danke
Gruß
Sarah