PKV-Versicherter Vater: Kind familienversichert?

Ich habe folgende Frage zur Versicherungspflicht meines Kindes: Ich bin angestellt, verdiene über der Bemessungsgrenze und bin vor einiger Zeit gemeinsam mit meiner bei mir bis dahin familienversichertetn Tochter in die PKV gewechselt. Meine Frau blieb als Angestellte in der GKV, sie verdient weniger als ich. Wir haben nun einen Sohn bekommen, den ich bereits rückwirkend in der PKV habe mitversichern lassen.

Nun erhält meine Frau die Nachricht ihrer GKV, dass unser Sohn bei ihr familienversichert sei und wir die Versicherungskarte demnächst erhalten.
Wie ist das möglich? Fehler der GKV? Oder ist eine Familienversicherung doch möglich? Müssen wir aktiv werden oder können wir warten, bis die GKV feststellt, dass kein Anspruch auf Familienversicherung besteht?

Danke für die Hilfe.

ich schätze es als einen fehler der gkv ein, da die person, die über der jaeg verdient, also du die kinder mitversichern musst.

eigentlich müsstest du dieses melden, weckst damit aber schlafende hunde unter umständen, wobei ich meine kinder immer pkv versichern würde, da die leistungen doch erheblich besser sind und das wohl des kindes berücksichtigt werden sollte :smile:

Hallo,

die Prüfung der Familienversicherung nach §10 SGB V ist immer gleich. Gibt es für ein Kind einen solchen Anspruch, so ist es mit dem anderen auch so.

Um zu prüfen ob Sie Anspruch auf die freiwillige Versicherung haben, können Sie dieses Schema verwenden:

http://www.online-pkv.de/files/kv_info_kinder_wo_ver…

Es handelt sich hier also augenscheinlich um einen Fehler der GKV, den sollten Sie aber aufklären. Sonst droht eine Korrektur.

Die Nachversicherung des Neugeboren sollte in der PKV jedoch nicht pauschal im Tarif der Eltern erfolgen. Hier sind andere Leistungen wichtig und ggf. ist auch ein anderer Versicherungsschutz ratsam. (Höherer oder andere Gesellschaft nur dann, wenn eine Risikoprüfung gemacht wird.)

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/kinder…

In welchem Tarif sind Sie selbst versichert und wo das Kind?

Gruß
Sven Hennig
online-pkv.de

um es abzukürzen: GKV-Fehler. am besten kurze Info an die GKV und sollten Sie das ernst meinen gleich die Tochter ebenfalls familienversichern :wink:

Grundsätzlich findet eine Familienversicherung nur auf Antrag statt. Dennoch würde ich aktiv werden.

"„In der Gesetzessprache des § 10 Abs.3 SGB V lautet die Regelung wie folgt: „Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist““

Jahr Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
2011 einheitlich 4.125,00 Euro/Monat (= 49.500 Euro/Jahr)
2010 einheitlich 4.162,50 Euro/Monat (= 49.950 Euro/Jahr)

Guten Abend,

das ist der Fehler seitens der GKV, da das Kind sich aussuchen kann wo das Kind versichert werden will.

MFG

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter Helfen.

Hallo MaxNoll,

Sie haben alles richtig gemacht. Die GKV hat sich hier geirrt. Sie müssen die Kinder aufgrund Ihres Einkommens über der Versicherungspflichtgrenze entweder in der PKV versichern, oder die 2 Kinder gegen EIGENEN Beitrag in der GKV versichern. Eine Mitversicherung der Kinder bei Ihrer Frau ist nihcht möglich. Da die GKV in regelmäßigen Abstand die Daten über das Finanzamt abgleicht und rückwirkend bis zu 10 Jahre die nicht entrichteten Beiträge einfordern kann, würde ich mich nicht auf dieses Spiel darauf einlassen. Ich kenne es seit 20 Jahren nicht anders, bin nun seit kurzer Zeit in Rente, aber dieses Problem ist mir nicht unbekannt. Die Leute freuen sich über diese Falschbehandlung der GKV-(Spezialisten !!!) bis dann nach Jahren der finanzielle Schaden unbezahlbar geworden ist (Forderung der GKV).

Mit freundlichen Gruss
Leo

Also eigentlich ist eine Familienversicherung nicht möglich, da du über der JAEG verdienst.

Das scheint die GKV deiner Frau offenbar nicht zu wissen. Verheimlichen würde ist das auch nicht, denn irgendwann kommt die GKV dahinter und wird rückwirkend den Beitrag erheben.

Wenn man feststellt, dass das Kind in der GKV, aber nicht kostenfrei familienversichert ist, weil die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen, dann wird man den Status des Kindes rückwirkend (mit Nacheinzug der Beiträge bis zu vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind) als freiwillig gesetzlich versichert veranlagen.

Gleich vorab: Ein rückwirkender Austritt aus der GKV ist nicht möglich (auch dann nicht, wenn in der fraglichen Zeit parallel auch eine PKV bestand).

Guten Abend,

http://www.pkv-krankenkassen-vergleich.de/pdf/Wie_un…

Aus dem Link ist zu entnehmen, in welchen Konstellationen Kinder wo zuzuordnen sind. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, so sollten Sie aktiv werden.
Gruß
Christian Müller

Hallo,

das klingt zunächst nach einem Fehler der GKV.

Da Ihr Einkommen ganz offensichtlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Sie mehr als Ihre Frau verdienen und nicht in der GKV versichert sind, entfallen alle Vorausetzungen für die kostenlose Fmilienversicherung.

Sie sollten mit der GKV Kontakt aufnehmen und das klären.

Hallo,

das ist eigentlich nicht möglich. Haben Sie denn einen Antrag auf Familienversicherung bei der Kasse gestellt? Da hat ein Mitarbeiter bei der Krankenkasse nicht aufgepasst. Da Ihr Sohn ja bereits über Sie privat versichert ist, bräuchten Sie nichts unternehmen, aber ich denke ein Anruf bei der Kasse, würde sofort alles klären.

MfG
N.

Hallo MaxNoll,
es wäre nicht schlecht, mit der Kasse kontakt aufzunehmen und zu klären, ob das Kind aufgrund Deines Einkommens und deinem Status als Privatversicherter wirklich kostenlos bei der Ehefrau mitversichert sein darf. Nicht das es später ein böses Erwachen gibt (und z.B. Beiträge für das Kind in der GKV nachzubezahlen sind).

Ich vermute, die Kasse hat keine Kenntnis davon, dass der Ehepartner Ihrer versicherten Frau privat versichert ist.

Liebe Grüße
Hans-Günter