Ich habe folgende Frage zur Versicherungspflicht meines Kindes: Ich bin angestellt, verdiene über der Bemessungsgrenze und bin vor einiger Zeit gemeinsam mit meiner bei mir bis dahin familienversichertetn Tochter in die PKV gewechselt. Meine Frau blieb als Angestellte in der GKV, sie verdient weniger als ich. Wir haben nun einen Sohn bekommen, den ich bereits rückwirkend in der PKV habe mitversichern lassen.
Nun erhält meine Frau die Nachricht ihrer GKV, dass unser Sohn bei ihr familienversichert sei und wir die Versicherungskarte demnächst erhalten.
Wie ist das möglich? Fehler der GKV? Oder ist eine Familienversicherung doch möglich? Müssen wir aktiv werden oder können wir warten, bis die GKV feststellt, dass kein Anspruch auf Familienversicherung besteht?
Danke für die Hilfe.