Pkv versichertes kind risikozuschlag/meldepflicht

Hallo,

Risikozuschläge werden nur bei Vertragsabschluss erhoben. Neue auftretende Krankheiten müssen dem Versicherer nicht mitgeteilt werden. Diese bekommt er spätestens bei Arztbesuchen mit.

Auf jeden Fall würde ich empfehlen, bei späterem Wechsel in die GKV eine Anwartschaftsversicherung + evt. Zusatzversicherung fürs Krankenhaus für das Kind zu erhalten. Damit auch eine spätere PKV möglich bleibt.

Bei einem neuen PKV-Abschluss dürfte es bei Drogenkonsum Probleme geben.

Gruß Merger