Die eltern eines nun über 18 jährigen kindes sind seit 30 jahren privat versichert. Folglich ist das kind seit geburt ebenfalls privat versichert. Bei der musterung die das kind mit 18 ablegte wurde konsum von marihuana und tabak festgestellt. besteht hier eine meldepflicht gegenüber der versicherung, die dann einen risikozuschlag erheben würde oder ist das kind von der meldepflicht ausgenommen, da es schon seit 18 jahren versichert ist? (oder würde dieses nichtanmelden von rauchen und drogenkonsum zum versicherungsausschluss führen?) weiterhin will das kind nun bei der selben versicherung einen studentischen tarif in anspruch nehmen. wird es nun eine gesundheitsprüfung geben, in denen genau diese musterungsakte relevant wird oder ist dies erst wichtig, wenn das kind nach seinem 25 lebensjahr aus der versicherung mit den eltern austritt und eine eigene versicherung, egal ob privat oder gesetzlich, aufnimmt?
Hallo Holger,
bei bereits laufenden Verträgen gibt es keine Meldepflicht und auch keine Beitrags- oder Risikozuschläge. Das kind ist zwar in Ihren Vertrag mit reingeschrieben, hat aber einen eigenen Vertrag, Sie könnten also wenn Sie es wünschen, mit einer Verzragstrennung dem Kindlein einen eigenen Vertrag ohne Gesundheitsprüfung gestalten. Bei einer Änderung des Vertrages zur Studentischen Krankenversicherung wird normalerweise (Je nach versicherungsgesellschaft) nicht danach gefragt.Die Musterungsakte ist für die PKV nicht zugänglich, und es wird auch nicht danach gefragt. Ob es dann mit 25 Jahren Ärger gibt kann ich nich beurteilen. Das normale Rauchen spielt bei manchen Versicherungen insofern eine Rolle, da es spezielle Nichtrauchertarife gibt (Rabatt). Eine spezielle Frage nach Marihuana bei den Anrägen habe ich noch nicht gesehen, soll aber nicht heißen dass es diese Frage nicht doch irgendwo gibt.(betäubungs-Suchtmittel) Generell ist es bei der gleichen Versicherungsgesellschaft immer so — mehr Versicherungsschutz bedeutet: Gesundheitsfragen beantworten. Weniger Versicherungsschutz wie die Studentische i.d.Regel keine Gesundheitsfragen.
Ich hoffe gedient zu haben und verbleibe
MfG
Leo der Erste!
Eine Meldepflicht diesbezüglich gibt es nicht, da es sich nicht im harte Drogen (Kokain, Speed, etc.) handelt. Es könnte nur Probleme mit einer Versicherungsgesellschaft geben, wenn zum Beispiel ein Unfall in Zusammenhang mut Drogenkonsum verursacht wird. In diesem Fall könnt der Versicherer die Leistungen verweigern.
Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie PKV Angebote über das folgende, kostenlose Vergleichsportal anfordern …
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Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Schmidt
vielen dank für ihre antwort, sie ist sehr aufschlussreich und erleichternd. im klartext heißt das, solang in einer bestehenden privaten versicherung kein versicherungsschutz erhöht wird ( was bei umstellung auf „standart“ studentenversicherung wohl nicht der fall ist) und das mittlerweile erwachsene kind im selben versicherungsrahmen bleibt, wie seine eltern, wie es seit der geburt schon ist, wird keine frage nach tabak/alkohol/drogenkonsum gestellt (gesundheitsprüfung). eine meldepflicht die ja sonst vorherrscht( z b wenn man seine lebensumstände verändert) entfällt für das „mitversicherte“ kind auch.
Ja Sie haben Recht. Sollte der Versicherungsschutz dann mit Ende der Studienzeit bei der GLEICHEN Krankenversicherung wieder erhöht werden, kann man sich anstatt der Gesundheitsfragen in der Regel mit dem Satz „Rechnungen wurden eingereicht, andere Erkrankungen sind nicht bekannt“ um die Beantwortung der Gesundheitsfragen herumkommen, oder man wählt einen Tarif der in etwa dem Versicherungsschutz der Studentischen entspricht. Sollte sich das mit dem Marihuana bis dann erledigt haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Ihr Kindlein hat einen eigenen Vertrag, hat also mit Ihren Versicherungsumfang nichts zu tun, den können Sie und Ihre frau ändern wann und sooft Sie wollen, Ihr Stammhalter hat damit nichts zu tun.
Einfach nach bedarf eine neue Mail.
MfG
Leo
Habe was vergessen,
Laut BGB und VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz) hatten und haben Sie seit Versicherungsbeginn 3 rechtlich voneinander getrennte verträge, wenn diese 3 Verträge auch in einer Police stehen.
MfG
Leo
sie sagen es hat mit dem vertrag der eltern nichts zu tun, damit meinen sie aber nicht das das kind oder der mittlerweile erwachsene selber eine meldeplficht während des momentan laufenden vertrags hat?
Nein, bei laufenden Verträgen gibt es keine Meldepflicht, weder für Sie-Ihre frau oder das Kind. Das ist Risiko der Versicherungsgesellschaft. Stellen Sie sich vor Sie sind 70 jahre alt, was Sie da zu melden hätten. Die Entscheidung über Beitrags - oder Risikozuschläge wird am Anfang bei Antragstellung von der Versicherung entschieden. Der rest dann ist kalkuliertes risiko. Sonst bräuchte man sich ja nicht versichern und könnte theroretisch sein Geld unter die matraze legen.(Nur so als blödes Beispiel).
sie sagen es hat mit dem vertrag der eltern nichts zu tun,
damit meinen sie aber nicht das das kind oder der mittlerweile
erwachsene selber eine meldeplficht während des momentan
laufenden vertrags hat?
Hallo!
Leider kann ich diese spezielle Frage nicht beantworten.
Gruß
H.C.
Hallo holger,
wollen Sie Ihrem Sohn eine Lektion erteilen?
Die Meldeflicht ist nur Vorvertraglich. Sie müssen gar nichts melden. Ihr Sohn soll bei der gleichen Versicherung bleiben und den Tarif umstellen, dann sollte es auch keine Gesundheitsfragen geben, da er ja schon immer da versichert ist.
Gruß
Dennis
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Keine Nachmeldepflicht.
Bei den meisten PKVen kann es ohne Gesundheitsprüfung in einen Studententarif wechseln.
Auch wenn „die Versicherung“ nicht mal namentlich genannt wirde, ist die Antwort auf alle diese Fragen einfach: frag dort nach. Nur die wissen, ob für bei Bekanntwerden des Konsum der genannten Stoffe eine Meldepflicht besteht. Wenn, dann ist so etwas in den Vers.-Bedingungen geregelt.
Mir ist allerdings keine KV bekannt, die so was (Drogen) abfragt bzw. gar zur Auflage macht, es zu melden.
Hinsichtlich des Studententarifs: auch hier geht nur eines: „die Versicherung“ fragen. In Unkenntnis der Gesellschaft / des jetzigen Tarifs etc. - wie soll man da von Ferne diese Frage(n) beantworten können?
Ich weiss auch nicht die Lotto-Gewinnzahlen der nächsten Woche.
Bei mir sind solche Beratungen mit drin. Wenn also künftig mal eine Versicherung mit eingebauter kompetenter und im VN-Sinne ausgerichteter, unabhängiger Beratung / Betreuung gewünscht wird, stehe ich im Direktkontakt gern zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Die eltern eines nun über 18 jährigen kindes sind seit 30
jahren privat versichert.
Rein privat oder als Beihilfeberechtigter ? Das macht ggfls einen Unterschied wg Tarifwechselrecht bei Wegfall der Beihilfeberechtigung!
Folglich ist das kind seit geburt
ebenfalls privat versichert. Bei der musterung die das kind
mit 18 ablegte wurde konsum von marihuana und tabak
festgestellt. besteht hier eine meldepflicht gegenüber der
versicherung, die dann einen risikozuschlag erheben würde oder
nein, gesundheitsprüfung gibt es nur bei beginn einer versicherung.
ist das kind von der meldepflicht ausgenommen, da es schon
seit 18 jahren versichert ist? (oder würde dieses
nichtanmelden von rauchen und drogenkonsum zum
versicherungsausschluss führen?)
Es ist aber wahrscheinlich, dass Erkrankungen und Behandlungen, die durch den Drogenkonsum auftreten generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. (in die Vers-Bedingungen schauen!) Da ist es egal ob das gemeldet wurde oder nicht…
weiterhin will das kind nun
bei der selben versicherung einen studentischen tarif in
anspruch nehmen. wird es nun eine gesundheitsprüfung geben, in
bei der Versicherung anfragen, ob Wechsel in Studententarif möglich ohne Gesundheitsprüfung.
Und auch nach einem „echten“ Tarif fragen nach Ende der Ausbildung, ob der auch ohne Gesundheitsprüfung geht.
denen genau diese musterungsakte relevant wird oder ist dies
erst wichtig, wenn das kind nach seinem 25 lebensjahr aus der
versicherung mit den eltern austritt und eine eigene
versicherung, egal ob privat oder gesetzlich, aufnimmt?
Bei der gesetzlichen gibt es keine Gesundheitsprüfung, bei der Privaten müsste das Kind auch ohne Gesundheitsprüfung einen eigenen Tarif bekommen (s.o. Vers fragen!)
Ob gesetzlich oder privat kann man sich meistens nicht aussuchen, dafür gibt es klare Regeln.
Gruß Dirk
Hallo Holgerekw,
es ist der Versicherung mitzuteilen, dass Drogen genommen wird von dem Kind. Bei einem Wechsel in den Studententarif ist eine erneute Gesundheitsprüfung fällig und dort muß man wahrheitsgemäß die Fragen beantworten, wenn man dies nicht tut handelt man gegen die vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung.
meines wissens muss kein privat versicherter nachmelden, ob er trinkt oder kifft. auch bei einer umstellung zum studentischen tarif nicht, aber hier „lege ich meine Hand“ nichts feuer.
Änderungsantrag ausfüllen und keine Angaben zur Person in Sachen Vor-Erkrankungen und dann schauen was passiert.
die GKV kennt keine Gesundheitsfragen und solange der Versicherer nicht gewechselt wird - siehe oben
Hallo Holgerekw!
zuerst mal : eine Meldepflicht seitens des Versicherungsnehmers (VN) besteht nicht.waehrend eines laufenden Vertrages kann kein Beitragszuschlag bzw. Leistungsausschluss erfolgen. Beim Aschluss einer studentischen KV wuerde ich fuer die bestehende KV eine „große Anwartschaft“ machen. Damit wuerde nach der studentischen Versicherung der alte Versicherungsschutz ohne Gesundheitspruefung wieder aufleben. den dafuer faelligen Beitrag (ungefaehr ein Drittel des jetzigen Beitrages kann man verschmerzen wenn man einen evtl. spaeter faelligen Beitragszuschlag oder Ausschluss beruecksichtigt.
Die Musterungsakte spielt dabei keine Rolle.
und wenn eine gesundheitsprüfung stattfindet, schliesst eine private versicherung eine person die den konsum von marihuana (der nun bereits beendet ist) angibt, direkt aus?
Keine Nachmeldepflicht.
Bei den meisten PKVen kann es ohne Gesundheitsprüfung in einen
Studententarif wechseln.
Aus meiner Erfahrung heraus würde ich die Frage mit „Nein, eine Annahme ist nicht möglich“ beantworten.
Viele Grüße
Claude Burgard
Hallo,
das kommt darauf an, wie lange die Eltern mit dem Kind schon bei der privaten KV versichert sind. Wenn Sie länger als drei Jahre bei dieser Gesellschaft versichert sind, dann kann kein Risikozuschlag erhoben werden. Wenn jedoch vor Antragsstellung schon der Mißbrauch stattgefunden hat und dies auch durch Arztberichte o.ä. belegbar ist, dann sollte man das lieber freiwillig nachmelden. Was dann passiert kann ich nicht genau sagen, dass kommt auch auf die Annahmerichtlinien des Unternehmens an. Eine erneute Gesundheitsprüfung kommt eigentlich nur dann zum Tragen, wenn eine Höherversicherung erfolgt. Erfolgt eine Umstellung in einen Tarif mit gleichen oder niederwertigen Leistungen, dann erfolgt auch keine Risikoprüfung, wenn schon vorher Versicherungsschutz bei diesem Unternehmen bestanden hat. Bei gesetzlichen Versicherungen erfolgt keine Risikoprüfung. Die müssen eigentlich alle aufnehmen. Sofern das Kind nach seinem 25 Lebensjahr versicherungspflichtig wird, kann es also in die Gesetzliche. Will es sich privat versichern, könnte man eine Vertragstrennung beantragen. In der Regel erfolgt dann - sofern keine Höherversicherung stattfindet - auch keine Risikoprüfung. Will das Kind dann einen höherwertigen Tarif oder in ein anderes Unternehmen wechseln, erfolgt eine Prüfung.
Ich hoffe, dass hilft weiter.
Grüße
Mela
Hallo!
Es besteht kein meldepflicht - eine Anzeigepflicht endet mit Zustandekommen des Vertrages.
Eine ggf. gewünschte Höherversicherung (Studententarif?) ist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden und kann für die gewünschten Mehrleistungen mit einer Erschwernis in Form von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen „enden“. Diese ganzen Betrachtungen sind völlig unabhängig davo, wie alt die versicherte Person ist.
Immer wenn der Versicherer danbach fragt, ist diese Erkrankung nun relevant.
Viele Grüße