PKV veruntreut Erstattungsbeträge

Hallo,

ist das eigentlich rechtens, wenn eine private Krankenversicherung Erstattungsbeträge eigenmächtig und vorrangig dazu verwendet, eigene, sogar streitige Forderungen zu befriedigen?
In dem mir vorliegenden Fall lag eine mehrmonatige Doppelversicherung vor. Die Prämien für die PKV wären also streitig wegen Risikowegfall.

Hans Ode

Hallo,
bitte Frage neu formulieren. Dann ist Antwort möglich.
So Verstoß FAQ:1129
Gruß
J.K.

Hallo, grundsätzlich ist Verrechnung zulässig.
Und die Sache mit der Doppelversicherung lässt sich doch sicher klären.
Wenn allerdings z.B. versäumt wurde, der PKV die Pflichtversicherung zu melden und evtl. sogar Leistungen in Anspruch genommen wurden, wird die Doppelversicheurng bezahlt werden müssen. Doppelversicherung ist nämlich grundsätzlich nicht unmöglich oder verboten.

Gruss

Barmer

Hallo

Hallo, grundsätzlich ist Verrechnung zulässig.

Verstehe. Wäre sie aber auch gegen ein ausdrückliches Verlangen des Versicherungsnehmers zulässig? Etwa, wenn der Patient gegen die Forderung der PKV bereits im Mahnverfahren Widerspruch eingelegt hat?

Und die Sache mit der Doppelversicherung lässt sich doch
sicher klären.
Wenn allerdings z.B. versäumt wurde, der PKV die
Pflichtversicherung zu melden und evtl. sogar Leistungen in
Anspruch genommen wurden, wird die Doppelversicheurng bezahlt

Da hat im beschriebenen Fall der Patient wohl alles richtig gemacht. Sofort der PKV gemeldet, keine Leistungen in Anspruch genommen im fraglichen Zeitraum.
Die Heilbehandlung, für die Leistungen beantragt werden sollen, waren vor Eintritt der Doppelversicherung. Nach Eintritt in die Pflichtversicherung, d.h. Risikowegfall, hat die PKV noch vier Monatsbeiträge erhalten und verlangt einen fünften, das ist wohl der Streitgrund.

Gruß

Hans Ode

Hallo,

kann ich mir so nicht erklären.

Die PKV begründet doch sicherlich, warum sie noch 4 oder 5 Beiträge haben will.

Gruss

Barmer

Die PKV begründet doch sicherlich, warum sie noch 4 oder 5
Beiträge haben will.

Das meiste hat sie schon, vorerst ist lediglich der letzte Monatsbeitrag streitig.
Sie wird wohl irgendeinen dementsprechenden Scheiß in ihr Kleingedrucktes geschrieben haben. Im gerichtlichen Mahnbescheid sagte sie, sie habe Anspruch auf Zahlung ohne Gegenleistung. Für den letzten Monat, für den die PKV die streitige Zahlung noch nicht bekommen hat, hat sie im Vormonat in ihrer Antwort auf das Kündigungsschreiben jegliche Leistung ausgeschlossen.

Gruß
Hans Ode

Wir können Ihnen hier nicht weiterhelfen,
wenn Sie uns nicht die Gründe der PKV mitteilen.

Könnte es sein, dass Sie der PKV nicht rechtzeitig eine Bestätigung über die Pflichtversicherung in der GKV zugeschickt haben ?

Gruß Merger

Sorry, aber mit diesen Wischi-Waschi-Angaben kann man nichts anfangen.

Gruss

Barmer

Sorry, aber mit diesen Wischi-Waschi-Angaben kann man nichts
anfangen.

Man soll hier ja vage bleiben, aber OK, hier der zeitliche Ablauf in diesem Fallbeispiel.

  • Die PKV ist bis einschließlich Juli bezahlt.
  • Aufnahme in die Pflichtversicherung erfolgt Mitte März.
  • Die Pflichtversicherung gibt dies dem Versicherungsnehmer jedoch erst im Juli bekannt.
  • Der Versicherungsnehmer meldet das sofort schriftlich an die PKV und spricht die Kündigung aus.
  • Die PKV akzeptiert die Kündigung noch im Juli und sagt, sie würde künftige Heilbehandlungskosten nicht mehr erstatten und verlangt den Monatsbeitrag für August.
  • Der Versicherungsnehmer möchte Arztrechnungen aus dem Januar, als er noch allein bei der PKV versichert war (und noch nicht bei der Pflichtversicherung) zur Erstattung einreichen und das Geld bekommen ohne daß die PKV den Monatsbeitrag für August einbehält.
  • Der Versicherungsnehmer hat wegen des Augustbeitrags einen gerichtlichen Mahnbescheid zurückgewiesen, auf dem vermerkt war, daß die PKV Zahlungen ohne Gegenleistung verlangen dürfe.
  • Die PKV will nun vor Gericht gehen, und da das wohl lange dauern wird, frage ich hier schon mal nach Einschätzungen zur Lage und zum weiteren Vorgehen.
    Zum Rechtsanwalt möchte ich erst gehen, wenn die Klage bekanntgegeben wurde.

Gruß

Hans Ode

Könnte es sein, dass Sie der PKV nicht rechtzeitig eine
Bestätigung über die Pflichtversicherung in der GKV
zugeschickt haben ?

Das wollen wir ausschließen und annehmen, daß dem Versicherungnehmer eine Kündigungsbestätigung der PKV aus dem Juli vorliegt, und er deshalb den Monatsbeitrag für August nicht entrichten will.

Gruß

Hans Ode

O.k., es wird klarer.

Wenn die PKV die Kündigung erst zum Ende August akzeptiert und den Beitrag verlangt, muss sie für diesen Zeitraum auch Leistungen gewähren, wenn z.B. Leistungen beim Privatarzt angefallen wären.

Man könnte Leistungen für den Zeitraum mit Erfolg einklagen, aber natürlich nur, wenn der Beitrag gezahlt wurde. Ich denke nicht, dass die PKV den Beitrag einklagen wird. Im Falle des Falles könnte man die Nichtzahlung mit der Ankündigung, man werde keine Leistungen erbringen, erklären.
Aber die Aufrechnng, die hier wohl erfolgt ist, ist erstmal korrekt.

Die Frage, die uns hier interessiert: Warum wurde die Pflichtversicherung erst im Juli bekannt ? Hat ein Arbeitgeber geschlafen ? Mußte man vorher mit der Pflichtversicherung rechnen ?

Viel Glück

Barmer

O.k., es wird klarer.

Wenn die PKV die Kündigung erst zum Ende August akzeptiert und
den Beitrag verlangt, muss sie für diesen Zeitraum auch
Leistungen gewähren, wenn z.B. Leistungen beim Privatarzt
angefallen wären.

Darum geht es aber nicht, denn die Heilbehandlungen, für welche der Patient Leistungen zu verlangen erwägt, liegen zeitlich zurück, damals war die PKV voll bezahlt, und es gab noch keine GKV.

nicht, dass die PKV den Beitrag einklagen wird. Im Falle des
Falles könnte man die Nichtzahlung mit der Ankündigung, man
werde keine Leistungen erbringen, erklären.

Das ist erfolgt.

Die Frage, die uns hier interessiert: Warum wurde die
Pflichtversicherung erst im Juli bekannt ? Hat ein Arbeitgeber
geschlafen ? Mußte man vorher mit der Pflichtversicherung
rechnen ?

Nein, ich weiß nicht, die GKV hat überaschenderweise rückwirkend versichert.
Mir geht es aber zunächst nicht um die unbewußte Doppelversicherung, sondern nur um die Forderung der PKV (Augustprämie), die sie stellte, nachdem sie den Übertritt zur GKV und die entsprechende Kündigung (im Juli) akzeptiert hatte.
Und ich möchte der PKV Arztrechnungen einreichen, die aus der Zeit stammen, als noch nichts war mit GKV, und die sollen mir das auszahlen und nicht mir der streitigen Forderung verrechnen.

Gruß

Hans Ode

Kündigen kann man entweder nur zum Ablauf des Versicherungsjahres, bzw. zum Kalenderjahr.

Bei Wechsel in die GKV wegen Pflichtversicherung muss dafür eine Bestätigung der PKV vorgelegt werden, um eine vorzeitige Auflösung der PKV zu erreichen.

Wie sich die Geschichte darstellt, ein eindeutiger Fehler des Versicherungsnehmers.

Gruß Merger

Das verstehe ich nicht.
Die Aufnahmebestätigung der GKV wurde der PKV zusammen mit der Kündigung vorgelegt und von der PKV bestätigt. Und Du sagst jetzt, mit dieser

Bestätigungsbestätigung

hätte der VN wieder zur GKV gehen und sich eine

Bestätigungsbestätigungsbestätigung

geben lassen sollen, mit welcher er zur PKV gehen müßte, wo er dafür eine

Bestätigungsbestätigungsbestätigungsbestätigung

und einen Verzicht auf unbillige Forderungen bekommen hätte. Ja sag amal.
Und sowohl GKV als auch PKV haben dem VN kein Sterbenswörtchen über diesen Riesenblödsinn gesagt.

Gruß

Hans Ode

was soll denn dieses geschrippsel ?

In der Aufnahmebestätigung der GKV muss klar ersichtlich sein,
dass eine Pflichtversicherung nach dem SGB vorliegt.
Wenn dies nicht der Fall ist, reicht dies für eine vorzeitige Vertragsauflösung bei der PKV nicht aus.

Eine Kündigung selbst bei der PKV ist nicht möglich, da dies je nach Tarif entweder zum Ablauf des Kalenderjahres oder zum Versicherungsjahr möglich ist.

Weitere Hinweise sind hierzu sinnlos, da Sie dies scheinbar nicht verstehen wollen.

Gruß M.

was soll denn dieses geschrippsel ?

In der Aufnahmebestätigung der GKV muss klar ersichtlich sein,
dass eine Pflichtversicherung nach dem SGB vorliegt.

Man kann doch wohl drauf vertrauen, daß die Aufnahmebestätigung der GKV die gegebenen Vorschriften erfüllt, wenn sie schon von der PKV als Grund für die Vertragsauflösung akzeptiert wurde.

Eine Kündigung selbst bei der PKV ist nicht möglich, da dies
je nach Tarif entweder zum Ablauf des Kalenderjahres oder zum
Versicherungsjahr möglich ist.

Aha, aber eine Vertragsauflösung schon, oder?

Weitere Hinweise sind hierzu sinnlos, da Sie dies scheinbar
nicht verstehen wollen.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und bitte ferner um Verständnis dafür, ich habe halt Hauptschulabschluß.

Gruß

Hans Ode