O.k., es wird klarer.
Wenn die PKV die Kündigung erst zum Ende August akzeptiert und
den Beitrag verlangt, muss sie für diesen Zeitraum auch
Leistungen gewähren, wenn z.B. Leistungen beim Privatarzt
angefallen wären.
Darum geht es aber nicht, denn die Heilbehandlungen, für welche der Patient Leistungen zu verlangen erwägt, liegen zeitlich zurück, damals war die PKV voll bezahlt, und es gab noch keine GKV.
nicht, dass die PKV den Beitrag einklagen wird. Im Falle des
Falles könnte man die Nichtzahlung mit der Ankündigung, man
werde keine Leistungen erbringen, erklären.
Das ist erfolgt.
Die Frage, die uns hier interessiert: Warum wurde die
Pflichtversicherung erst im Juli bekannt ? Hat ein Arbeitgeber
geschlafen ? Mußte man vorher mit der Pflichtversicherung
rechnen ?
Nein, ich weiß nicht, die GKV hat überaschenderweise rückwirkend versichert.
Mir geht es aber zunächst nicht um die unbewußte Doppelversicherung, sondern nur um die Forderung der PKV (Augustprämie), die sie stellte, nachdem sie den Übertritt zur GKV und die entsprechende Kündigung (im Juli) akzeptiert hatte.
Und ich möchte der PKV Arztrechnungen einreichen, die aus der Zeit stammen, als noch nichts war mit GKV, und die sollen mir das auszahlen und nicht mir der streitigen Forderung verrechnen.
Gruß
Hans Ode