PKV von der Leistung frei?

Guten Tag,

ich bin in der PKV, leide seit längerem unter Depressionen und Ermüdungserscheinungen.
Ich fühle mich verfolgt von meiner PKV, weil tatsächlich schon mehrfach jemand von der PKV vor der Tür war. Leider war ich nie zu Hause und konnte mich nicht persönlich mit ihm unterhalten. Er kommt ja unangekündigt.

Seit dem ich krankgeschrieben bin, bekomme ich nette Post. Von Anfang an steht nur drin, dass sie von der Leistung frei sind, wenn sie mir was anderes Nachweisen oder ich falsche Angaben gemacht habe. Wirklich sehr nett.

Ich habe alle Unterlagen gesendet, alle Schweigepflichtsentbindungen…habe meinen Arztbesuch, gemacht von der PKV, eingehalten…nur komm ich mit meinem Verdienstnachweis nicht hinterher. Wie gesagt, ich leide unter Depressionen und Ermüdungserscheinungen. Wenn alle Unterlagen erbracht sind, nur das eine fehlt noch…ist die PKV trotzdem von der Leistung frei? Mir werden nur Fristen gesetzt, mir wird gesagt, dass ich folge leisten muss, sonst zahlen sie nicht. Meine Beiträge zahle ich weiterhin und hab natürlich noch kein Geld gesehen, ist eben so…was kann ich machen, damit ich noch Aufschub erhalte? Kann man da überhaupt etwas tun oder kann die PKV sagen: so, Verdienstnachweis fehlt…Leistungsfrei!
Mir wächst das Alles über den Kopf…ich fühle mich als Schwerverbrecher
Sämtliche Sachen habe ich der PKV zukommen lassen, bis auf meine Verdienstbescheinigung.

Wie lange muss eigentlich die Verdienstbescheinigung eigentlich zurück liegen…das heißt, welchen Zeitraum muss sie haben?

Danke

Guten Abend,

Sie müssen bedingungsgemäß bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehört u. a. auch eine Verdienstbescheinigung, wenn der Versicherer diese verlangt. Damit soll das Kollektiv vor ungerechtfertigten Ansprüchen geschützt werden.

Das Verhalten der Versicherung ist demnach im Rahmen der Bedingungen nicht zu beanstanden.

Wo liegt das Problem, eine Verdienstbescheinigung vorzulegen?

Als Angestellte® haben Sie Gahaltsabrechnungen, als Selbstständige® hoffentlich eine laufende Buchhaltung.

MfG

TK

Hi ChaosHH,

es tut mir in erster Linie sehr leid, dass du derartige Schwierigkeiten mit deiner PKV hast. Welche ist das denn und wie heißt der Tarif? Diese Daten benötige ich, damit ich in die Bedingungen schauen kann, da evtl. diese Leistungen in deinem Vertrag gar nicht versichert sind. Dann ist die PKV selbstverständlich von der Leistung vollkommen frei, kann aber auf Kulanz zahlen.

Bei Depressionen schauen die PKV`n mittlerweile sehr genau hin, da es hier in der Vergangenheit viel Schmuh passiert ist.

Vereinbare einen Termin mit der PKV bei dir, oder in deren Direktion, da das Nachprüfen bei Leistungsansprüchen zum üblichen Prüfvorgang gehört. Treffen dich die Mitarbeiter der Gesellschaft mehrfach nicht daheim an, kann es sein, dass sie davon ausgehen, dass du gar nicht krank bist und nur Geld von denen erhalten willst. Ja soetwas gibt es tatsächlich.

Die Verdienstnachweise müssen aus einem repräsentativen Zeitraum stammen, hierbei hat die PKV allerdings freies Spiel, was repräsentativ ist.

Also gib mir bitte deine Tarifbezeichnung und die Gesellschaft und ich kann vorab schauen, ob diese Leistungen überhaupt versichert sind.

Beschweren kannst du dich jederzeit beim Ombudsmann der PKV (www-ombudsmann-pkv.de), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) und der Presse.

Je schneller ich die Daten von dir habe, desto schneller kann ich dir weiter helfen.

Alles Gute,
Dennis