PKV Voraussetzungen - etwas speziellere Fragen

Ich spiele mit dem Gedanken, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Nun bin ich mir leider nicht sicher, was die Voraussetzungten angeht.
Ich habe gestern meine letzte Abrechnung für dieses Jahr bekommen und kann auf dieser ein „Gesamtbrutto“ von €46104 erkennen. In diesem Gesamtbrutto beinhaltet sind allerdings Leistungen meines Arbeitgebers wie ein Zuschuss zu einer Zusatzversicherung, VWL-Zahlungen, ein Jahresticket für die Verkehrsbetriebe sowie unser „14.“ Monatsgehalt, welches seit nunmehr wohl knapp 25 Jahren ausgezahlt wird.
Nun meine Fragen:

  1. Werden all die von mir genannten Zahlungen zum für den Wechsel in die PKV relevanten Berag hinzugezählt? Falls nein, was nicht?
  2. Ich habe mit dem Gesamtbrutto ja die Bemessungsgrenze für 2003 überschritten, für 2004 ja nun knapp nicht. Allerdings habe ich zur Jahresmitte eine Gehaltserhöhung erhalten, so dass ich im nächsten Jahr, bei gleichen Arbeitgeber-Leistungen, auch die Bemessungsgrenze überschreite. Kann man sich so etwas vom Arbeitgeber bestätigen lassen oder zählt NUR das Jahresendergebnis?

Angenommen, Punkt 1. und 2. würden einen Wechsel zulassen, was wäre für mich der frühstmögliche Eintrittstermin?

Hallo erstmanl,

  1. Werden all die von mir genannten Zahlungen zum für den
    Wechsel in die PKV relevanten Berag hinzugezählt? Falls nein,
    was nicht?

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt umfasst alle Bezüge, die mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich gezahlt werden. Dazu gehören:
alle regelmäßig gezahlten Gehälter,alle tariflichen und arbeitsvertraglichen Sonderleistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikation etc.,Leistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz, nicht aber die Arbeitnehmersparzulage,
Lebensversicherungsprämien aufgrund von Gehaltsverzicht zu so genannten Direktversicherungen (im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der „Betrieblichen Altersversorgung“),Leistungsprämien,pauschalierte Mehrarbeitsvergütungen, Schichtzulagen, Tantiemen, Bereitschaftsdienstvergütungen, Erfolgsbeteiligungen u.a.,
alle regelmäßig gezahlten Gehälter,fgh.

  1. Ich habe mit dem Gesamtbrutto ja die Bemessungsgrenze für
    2003 überschritten, für 2004 ja nun knapp nicht. Allerdings
    habe ich zur Jahresmitte eine Gehaltserhöhung erhalten, so
    dass ich im nächsten Jahr, bei gleichen
    Arbeitgeber-Leistungen, auch die Bemessungsgrenze
    überschreite. Kann man sich so etwas vom Arbeitgeber
    bestätigen lassen oder zählt NUR das Jahresendergebnis?

Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7. Heißt auf deutsch, frag deine GKV ob du bei dem Einkommen freiwillig versichert bist.

Angenommen, Punkt 1. und 2. würden einen Wechsel zulassen, was
wäre für mich der frühstmögliche Eintrittstermin?

Freiwillig versicherte GKV-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Ihre Mitgliedschaft in der GKV endet dann einheitlich bei allen Krankenkassen zum Ablauf des jeweils übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung bei der GKV.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß
Martin

Hallo Dajensie,

Ich spiele mit dem Gedanken, in eine private
Krankenversicherung zu wechseln. Nun bin ich mir leider nicht
sicher, was die Voraussetzungten angeht.

Die Quelle ist § 6 SGB V.

Ich habe gestern meine letzte Abrechnung für dieses Jahr
bekommen und kann auf dieser ein „Gesamtbrutto“ von €46104
erkennen.

„Gesamtbrutto“ klingt wie die Diktion meiner alten Freundin Datev. Wenns so ist, ist auf der Jahresentgeltbescheinigung auch ein SV-Brutto ausgewiesen. Auf dieses kommts an.

In diesem Gesamtbrutto beinhaltet sind allerdings
Leistungen meines Arbeitgebers wie ein Zuschuss zu einer
Zusatzversicherung,

Wahrscheinlich SV-frei abgerechnet, also weglassen

VWL-Zahlungen,

„Zusätzlich zum Gehalt“, aber regelmäßig und SV-pflichtig: drinlassen

ein Jahresticket für die
Verkehrsbetriebe

Steuerfrei, SV-frei: weglassen

sowie unser „14.“ Monatsgehalt, welches seit
nunmehr wohl knapp 25 Jahren ausgezahlt wird.

Regelmäßiger Bestandteil des Gehaltes, SV-pflichtig: drinlassen

Nun meine Fragen:

  1. Werden all die von mir genannten Zahlungen zum für den
    Wechsel in die PKV relevanten Berag hinzugezählt? Falls nein,
    was nicht?

w.o.

  1. Ich habe mit dem Gesamtbrutto ja die Bemessungsgrenze für
    2003 überschritten, für 2004 ja nun knapp nicht. Allerdings
    habe ich zur Jahresmitte eine Gehaltserhöhung erhalten, so
    dass ich im nächsten Jahr, bei gleichen
    Arbeitgeber-Leistungen, auch die Bemessungsgrenze
    überschreite. Kann man sich so etwas vom Arbeitgeber
    bestätigen lassen oder zählt NUR das Jahresendergebnis?

Wenn es sich um eine Erhöhung des regelmäßigen Gehaltes handelt, brauchst Du keine Bestätigung, sondern kannst * 14 (?) hochrechnen. Einmalzahlungen, die ihrer Höhe nach nicht sicher sind, aber regelmäßig anfallen, müssen im Rahmen einer sorgfältigen Schätzung berücksichtigt werden.

Angenommen, Punkt 1. und 2. würden einen Wechsel zulassen, was
wäre für mich der frühstmögliche Eintrittstermin?

§ 6 Abs 4 SGB V: „Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem (die KV-Pflichtgrenze - MM) überschritten wird.“ - 31.12.2003. Ausnahme: Nicht, wenn das Entgelt die von Beginn des nächsten Jahres an geltende Grenze nicht übersteigt. Aber, wie gesagt: Alles, was Du nach menschlichem Ermessen sicher und regelmäßig in 2004 SV-pflichtig bekommst, zählt mit.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die überaus kompetenten Antworten, haben mir wirklich sehr geholfen. Leider musste ich feststellen, dass ich mit meinem SV-Brutto knapp 100,- unter der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr :frowning: ) liege.
Trotzdem vielen Dank!