PKV Vorerkrankung

Hallo, eine Frage zur Privaten Krankenversicherung: Angenommen, bei Beantragung einer PKV wurde eine Allergie nicht angegeben, die vier Jahre vor dem Antrag mal festgestellt worden war, seitdem aber keine Beschwerden gemacht hat und wobei auch keine weitere Behandlung/Untersuchung mehr erfolgt ist. Im Antrag wurde nur nach Erkrankungen der letzten drei Jahre gefragt.

Ist das problematisch? Der Betroffene lebt also seit vier Jahren ohne Behandlung völlig beschwerdefrei, aber da ist eben dieser alte Befund, und man könnte nun theoretisch sagen, der Antragsteller hätte vermuten können, daß die Allergie noch vorhanden ist, auch wenn sie nicht wahrgenommen wird.

Danke für Infos!

Guten Tag Klaus,
machen Sie sich keine Sorgen.
Wenn im Antrag eine Drei-Jahres-Frist steht und der Betroffene
die Gesundheitsfragen dahingehend richtig beantwortet, können
weiter zurückliegende Erkrankungen nicht zum Nachteil gereichen.
Gruß
Günther

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Hallo Günther,

danke für die rasche Antwort. Ich habe halt mal gelesen, daß Allergien nicht von selbst verschwinden. Und wenn die jetzt in Zukunft mal Probleme macht, könnte eine übelwollende Versicherung sagen: vier Jahre vor Antrag festgestellt, also muß die Krankheit auch in den drei Jahren, nach denen im Antrag gefragt wurde, noch vorhanden gewesen sein, und der Antragsteller hätte sie angeben müssen. Oder mache ich mir da zu viel Sorgen?

Klaus

Guten Tag Klaus,
machen Sie sich keine Sorgen.

Hallo Günter,
da war ich wohl etwas voreilig mit meinem Lob für heute!

Wenn im Antrag eine Drei-Jahres-Frist steht und der Betroffene
die Gesundheitsfragen dahingehend richtig beantwortet, können
weiter zurückliegende Erkrankungen nicht zum Nachteil
gereichen.
Gruß
Günther

Nein, nein, auauaua…
Nehmen wir mal ein paar Anträge als Beispiel.

Allianz, Stand 03/2007, Frage 4, Unterpunkt o: „Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder Beschwerden in den folgenden Bereichen? o) Allergien“ (die Anzahl der Jahre lassen wir jetzt mal weg)

Barmenia, Stand 01/2007, Frage 2: „Bestehen Krankheiten, Beschwerden oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen“ (mal abgesehen von der abgrundtiefen Boshaftigkeit der Formulierung)

DKV, Stand 04/2007, Frage 4: "Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen/Behandlungen stattgefunden?"

Sdk, Stand 01/2007, Frage 5: "Bestehen körperliche, organische Fehler bzw. Anomalien? Liegen Beschwerden oder chronische Krankheiten/Leiden vor?"

In ALLEN Fällen ist die Frage bei einer Allergie aus meiner Sicht (und der vieler {der meisten?} Versicherer) mit „Ja“ zu beantworten. Es kommt eben nicht nur darauf an, ob aktuell Beschwerden sind, sondern ob ich diese Krankheit oder Gesundheitsstörung HABE.
Sonst wäre es ja so, dass ich Herzinfarkte oder Schlaganfälle von vor 10 Jahren, Herzmuskelenzündungen von anno Tobak oder nicht operierte Bandscheibenvorfälle von kurz vor Tacken nicht angeben müsste.

Bitte bitte hier unbedingt sorgfältig arbeiten!!

An den FRagesteller!
Informieren Sie umgehend Ihren jetzigen Versicherer über die Allergie! Wenn es so wäre, dass das irrelevant für die Risikoprüfung ist, so kann ja nichts passieren. Ich denke aber, dass es je nach Art der Allergie einen Zuschlag geben wird, unter Umständen könnte vielleicht sogar der Vertrag beendet werden.
Machen Sie am besten Folgendes: Suchen Sie sich eine mögliche Alternative für Ihre jetzige PKV mit VOLLSTÄNDIG und KORREKT formulierten Antworten auf die Gesundheitsfragen. So haben Sie im Notfall einen schnelle Möglichkeit, wieder unter die Fittiche zu kommen!

Frank Wilke

Hallo Frank,

danke für die Info. Wenn der Antragsteller jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung längst vergessen hatte, daß er „krank“ ist, weil er jahrelang keine Beschwerden hatte (und auch keine Arztbesuche, Medikamente)? Was wäre denn, wenn die Allergie (Hausstaub) nicht vier sondern dreiundzwanzig Jahre vor Antragsstellung festgestellt worden wäre? Ich dachte, gerade deshalb beschränkt man Gesundheitsfragen auf einige Jahre, weil sich wohl niemand unendlich weit zurückerinnern kann.

Der Antragsteller war der Überzeugung, völlig gesund zu sein. Was kann man ihm vorwerfen? Was könnte ihm denn passieren, wenn er eine nachträgliche Meldung unterläßt?

Danke
Klaus

Hallo Frank,

danke für die Info. Wenn der Antragsteller jedoch zum
Zeitpunkt der Antragstellung längst vergessen hatte, daß er
„krank“ ist, weil er jahrelang keine Beschwerden hatte (und
auch keine Arztbesuche, Medikamente)?

Vergesslichkeit? Da müsste man mal überlegen, ob man das nicht auch angibt. Obowhl, wie denn, wenn man’s ständig vergisst :wink:

Was wäre denn, wenn die
Allergie (Hausstaub) nicht vier sondern dreiundzwanzig Jahre
vor Antragsstellung festgestellt worden wäre?

Der Zeitpunkt der Feststellung ist irrelevant. Es ist eine bestehende Beschwerde, Krankheit, Gesundheitsstörung, was auch immer.

Ich dachte,
gerade deshalb beschränkt man Gesundheitsfragen auf einige
Jahre, weil sich wohl niemand unendlich weit zurückerinnern
kann.

Das ist ja gerade das ganz große Missverständnis, dem viele Berater verfallen sind. Ich sag einfach nochmal die krassen Beispiel: Warum sollte es für einen PKV-Versicherer uninteressant sein, wenn jemand vor 12 Jahren einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten hat!? Solche Dinge gehen nun mal nicht spurlos an einem vorüber.

Der Antragsteller war der Überzeugung, völlig gesund zu sein.
Was kann man ihm vorwerfen? Was könnte ihm denn passieren,
wenn er eine nachträgliche Meldung unterläßt?

Gerade jetzt, wo sich der Antragsteller bewusst ist, dass er damals etwas vergessen hat, sollte er sich schnellstens um Begradigung des holprigen Versicherungsstatus’ kümmern. Unterlässt er die Meldung einer Allergie, so kann es von der verweigerten Kostenerstattung bis hin zur Kündigung des Vertrags alles geben.

Frank Wilke

Nachtrag
Kurze Anekdote:

Noch lustiger wird’s dann, wenn man z.B. schon seit längerem Knie-, Rücken- oder sonstige Schmerzen hat, aber damit noch nicht beim Arzt war.
Der ganz Schlaue schließt nun schnell eine PKV ab, um die sauteure Meniskus-, Bandscheiben-OP oder sonstige OP nach Feststellung durch einen Arzt von der PKV bezahlen zu lassen.

Die Frage nach dem rechtlich korrekten Verfahren bei Beantragung einer PKV lasse ich mal als Weihnachtsrätsel so im Raum stehen.

Frank Wilke

Hallo Frank,

verstanden; eine Nachmeldung wäre wohl das beste. Danke für Deine Mühe!

Trotzdem sehe ich das Verschulden des Antragstellers als gering an. Klar, einen Herzinfarkt vergißt man wohl nicht so schnell, aber eine Krankheit, die niemals Beschwerden verursacht hat, außer daß sie in einer uralten Patientenakte steht, die kann man auch ohne Alzheimer schon mal vergessen.

Aber mal gesetzt den Fall, der Versicherte ist uneinsichtig und unternimmt gar nichts:

  1. Wie will man ihm denn nachweisen, daß die Krankheit bestanden hat? Es ist ja im fraglichen Zeitraum nichts untersucht und dokumentiert worden.

  2. Ist es in der PKV üblich, nach Einreichung von Rechnungen Nachforschungen über Vorerkrankungen anzustellen, also Ärzte und Krankenkassen von früher zu befragen? Ich bin im Internet immer nur auf Fälle aus dem Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung gestoßen, aber kaum Fälle aus der PKV. Würde mich mal interessieren, wie die Versicherer da arbeiten.

Danke und Gruß
Klaus