Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Jemand hat als Student zur PKV gewechselt.
Nach dem Studium also Erwerbsphase war er dann wieder bei der GKV (Keine Befreiung). Dann wurde er krank zunächst berufsunfähig (privat) hat sich dann wieder eingeschrieben Uni und bezieht nun EU Rente von ca. 300 Euro.
Nun möchte er aus Kostengründen wieder zurück in die GKV als Nichtstudent bzw. Rentner. Die PKV wird Ende 2013 ca. 450 Euro kosten, anstelle von aktuell 230 Euro.
Nun hat er bei einer GKV angefragt und die meinten, als Rentner und Nichtstudent kann er zur GKV zurück. Nach eingehender Prüfung wurde er dann abgelehnt, er müsste einen soz vers. pflichtigen Job nachgehen.
Nach eingehender Recherche wird auf folgendes Gesetz berufen:
§5 SGB V Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
…
11.Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 [Familienkasse] versichert waren,
Nun wäre die Person über der 9/10 Regelung- war aber als Student und nicht als Erwerbstätiger bei der PKV. D.h. UNI = PKV; Arbeit = GKV; Die Uni Zeit überzieht die 9/10 Regelung.
Die Ansicht der Person ist, dass dieses Gesetz für Erwerbstätige gedacht ist d.h. wenn jemand während der Erwerbsphase EU wird, dann selbst schuld muss bei PKV bleiben. Bei dieser Person handelt es sich um Studienzeit und keine Erwerbszeit.
Was kann gemacht werden?