PKV vs. GKV EU Rentner SGB

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Jemand hat als Student zur PKV gewechselt.
Nach dem Studium also Erwerbsphase war er dann wieder bei der GKV (Keine Befreiung). Dann wurde er krank zunächst berufsunfähig (privat) hat sich dann wieder eingeschrieben Uni und bezieht nun EU Rente von ca. 300 Euro.

Nun möchte er aus Kostengründen wieder zurück in die GKV als Nichtstudent bzw. Rentner. Die PKV wird Ende 2013 ca. 450 Euro kosten, anstelle von aktuell 230 Euro.

Nun hat er bei einer GKV angefragt und die meinten, als Rentner und Nichtstudent kann er zur GKV zurück. Nach eingehender Prüfung wurde er dann abgelehnt, er müsste einen soz vers. pflichtigen Job nachgehen.

Nach eingehender Recherche wird auf folgendes Gesetz berufen:

§5 SGB V Versicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind

Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,

11.Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 [Familienkasse] versichert waren,

Nun wäre die Person über der 9/10 Regelung- war aber als Student und nicht als Erwerbstätiger bei der PKV. D.h. UNI = PKV; Arbeit = GKV; Die Uni Zeit überzieht die 9/10 Regelung.

Die Ansicht der Person ist, dass dieses Gesetz für Erwerbstätige gedacht ist d.h. wenn jemand während der Erwerbsphase EU wird, dann selbst schuld muss bei PKV bleiben. Bei dieser Person handelt es sich um Studienzeit und keine Erwerbszeit.

Was kann gemacht werden?

Hallo,
halten wir erst einmal fest - der Wechsel von der PKV in die GKV ist nur möglich wenn eine Versicherungspflicht vorliegt.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Rentenbezug -

  1. Frage - Wer zahlt die Rente ?
    Nur wenn es sich um eine gesetzliche Rente handelt kommt die Frage
    Versicherungspflicht ja oder nein zum Zuge.
    Unterstellen wir, es handelt sich um eine gesetzliche Rente.
    Die Voraussetzungen für den Eintritt von Krankenversicherungspflicht mit dem Tage der Rentenbeginn, frühestens mit dem Tag der Rentenantragstellung ist die Erfüllung der vom gesetzgeber geforderten
    Vorversicherungszeit.
    Danach umfasst die „Rahmenfrist“ den Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit bis zum Tag der Rentenantragstellung.
    Die zweite Hälfte dieser Rahmenfrist muss mit 9/10 dieser Zeit durch eine Versicherung in der GKV nachgewiesen werden.
    Dies ist hier offenbar nicht der Fall, denn diese Prüfung hätte schon bei der Rententragstellung erfolgen müssen.
    Somit besteht keine Wechselmöglichkeit als Rentner in die GKV.
    Sollte die Renten keine gesetzliche Rente sein, scheidet ein w3echsel ohnehin aus.
    Es fehlt hier an der Krankenversicherungspflicht.
    Gruss
    Czauderna

Hallo - wurden hier einige Details vergessen ???

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Jemand hat als Student zur PKV gewechselt.
Nach dem Studium also Erwerbsphase war er dann wieder bei der
GKV (Keine Befreiung). Dann wurde er krank zunächst
berufsunfähig (privat) hat sich dann wieder eingeschrieben Uni
und bezieht nun EU Rente von ca. 300 Euro.

Ich kann die Stelle nicht finden, wo der GKV-Versicherte wieder zur PKV gewechselt ist ???

Gruß Merger

Hi,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es handelt sich um eine gesetzliche Rente.
Aber- ist der Sinn des Textes eher bei einer Erwerbstätigkeit anzusiedeln? D.h. kann die Versicherungszeit bei der PKV als Student denn auch als solche angerechnet werden/muss?

Die Person hat mit 16 kurzzeitig gearbeitet (Ausbildung), bis er dann die schulische/akademische Laufbahn eingeschlagen hat. D.h. alle PKV Zeiten stammen aus der Studienzeit.

D.h. solange die Person EU Rente bezieht (Staat), muss er in der PKV bleiben.
Wie könnten Alternativstrategien aussehen:

Bspw. Kleines Gewerbe (wieviel dürfte er dann max im Jahr verdienen um bei 50% EU zu bleiben?
2. 400 Euro Job ist folglich nicht Soz vers pflichtig?
3. Kann die Person sich als alleinstehender Hausmann anmelden?
4. Ab wieviel Stunden/ Einkommen Monat ist die Person Soz Vers
pflichtig?
5. Was passiert, wenn die Person die gesetzliche EU Rente ablehnt und sich dann ohne Job bei einer GKV anmelden möchte?

Hallo,
hier wäre für die Rahmenfrist der Beginn der Ausbildung massgebend.
Es zählen ausschliesslich die Versicherungszeiten, d.h. nur Versicherungszeiten, egal als was, in der GKV zählen dazu.
In die GKV. geht, wie bereits geschrieben, nur bei Vorliegen einer Krankenversicherungspflicht, z.B. als Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna

Hallo,irgedwas fehlt in der Geschichte. Nach Erwerbsleben in der GKV, wieso ist er plötzlich wieder PKV ?

Egal, ein Wechsel in die GKV geht nur über Versicherungspflicht oder Familienversicherung. Und nicht, weil es dann plötzlich wieder günstiger ist als die PKV.

Bei der 9/10-Regelung zählt das erste Studium nicht mit, sondern nur die Zeit ab Eintritt ins Erwerbsleben. Wenn er PKV versichert ist, wenn er EU wird, wird er sicherlich 1/10 der Zeit auch PKV-versichert gewesen sein. Und dann klappt es nicht mit der Versicherungspflicht.

Gruss

Barmer