PKV vs. Teilzeit

Hallo!

Eigentlich will ich nur mal meinen Unmut über in meinen Augen verfehlte Arbeits- und Gesundheitspolitik loswerden.

Die Entwicklung in unserem Gesundheitswesen legt einem nahe, sich privat krankenzuversichern, wenn man das kann. In der Tat habe ich manchmal das Gefühl, dass es einen „geheimen großen Plan“ gibt, der diese Zweiklassenmedizin erreichen und alle die können in die Private drängen will. Aber das würde wohl zu weit führen, oder?? ;o)
Auf jeden Fall habe ich neulich irgendwo gelesen, dass man nicht nur besser behandelt (was ich selbst schon mehrfach erlebt habe), sondern im Endeffekt der statistische Privatpatient auch länger lebt. Schön für ihn - und somit wohl ein schlagendes Argument für ein Individuum, sich privat zu versichern. (Eine ethische Diskussion um die gesellschaftlichen Entwicklungen will ich an dieser Stelle überspringen.)

Andererseits bemüht sich unsere Arbeitspolitik seit längerem den Anteil an Teilzeitstellen auszuweiten. Siehe hierzu auch das Anfang diesen Jahres eingeführte Teilzeitgesetz. Dazu wird immer wieder bejammert, dass der Teilzeit-Anteil in Führungsjobs nahezu bei Null rumschwirrt.

Mein Frust richtet sich jetzt darauf, dass ja wohl auch keiner, der einen Führungsjob hat, privat versichert ist, in die Teilzeit wechselt (dadurch weniger Geld bekommt für mehr Freizeit), dann aber in der GKV zurück muß und als Nebeneffekt auch noch mehr Krankenversicherung bezahlen muß.
Und wenn wir noch vom Führungsnachwuchs aus das betrachtetn, bleibt der ohnehin gleich ganz in den Fängen der marroden Gesundheitspolitik.

Fehlen mir da ein paar Infos, sehe ich das falsch oder bin ich nicht die einzige, die über derart konträre Politik k… könnte??

Snoef

Hallo Swantje!

Viele Führungsjobs sind nicht teilbar. Ein Zusammenhang von Teilzeitwünschen in diesem Bereich und der PKV halte ich für an den Haaren herbei gezogen.

Unterschiede in der Lebenserwartung von privat und gesetzlich Versicherten (sofern es diese Unterschiede gibt) können alle möglichen Ursachen haben, müssen aber keineswegs auf eine schlechtere medizinische Versorgung rückführbar sein. Eine näher liegende Begründung könnte z. B. sein, daß privat und gesetzlich Versicherte überwiegend anderen sozialen Schichten mit anderen Lebensgewohnheiten angehören.

Ich gehe aber mit Dir konform, daß die gesetzliche KV einer gründlichen Reform bedarf, wenn sie dauerhaft bezahlbar bleiben soll. Der Patient trägt bisher keine Eigenverantwortung. Er bedient sich nach Belieben. Wer kalte Füße hat, kann sie sich im Wartezimmer aufwärmen. Und der niedergelassene Arzt kann abrechnen, was immer er will. Dem System fehlt das Interesse der Beteiligten, die Kosten auch nur im Blickfeld zu haben.

Ein Blick in andere Versicherungszweige lehrt, wie es gehen kann. Jeder Kfz-Eigentümer hat gelernt, daß es teuer wird, wenn er seine Versicherung mit jedem Mist belästigt. Selbstbeteiligung ist also eines der Zauberworte. Der beliebigen Verfügbarkeit ohne an Kosten zu denken, liegt ein sozialer Gedanke, aber ein irreales Menschenbild zugrunde. Was sozial gedacht war, ist längst asozial geworden.

Jede Werkstatt sagt dem Auftraggeber, was an Reparaturen erforderlich ist und was es kostet. Kostentransparenz ist das andere Zauberwort.

Mit fadenscheinigen Argumenten werden die erforderlichen Maßnahmen zu Gunsten immer neuer wirtschaftlicher Unsinnigkeiten verhindert. Es wird das alte Mütterchen mit 27 chronischen Erkrankungen bemüht, um das Vernünftige nicht machen zu müssen.
Das System muß den Verantwortlichen und allen Versicherten wahrscheinlich erst völlig entgleiten, bevor etwas passiert.

AOKs, BKKs und Ersatzkassen treiben angeblich Wettbewerb. Sobald jemand aber besser dasteht, hat er einen Großteil des Vorsprungs in einen Ausgleichsfont abzuführen. Der Wettbewerb findet nur auf dem Papier statt. Dafür hat aber jede der zahllosen AOKs einen Direktor und eine komplette Verwaltung. Wohl alle Kassen treiben Immobiliengeschäfte. Das Finanzgebaren ist beliebig undurchsichtig geworden. Aber jede Kasse hat einen Werbeetat für einen nicht stattfindenden Wettbewerb. Das Ganze ist zum Beschäftigungsprogramm für Verwaltungsleute geworden.

Ich bin davon überzeugt, daß Kostentransparenz mit einer spürbaren Selbstbeteiligung der Patienten schlagartig zum drastischen Sinken der Kosten des Gesundheitswesens führen würde. Und zwar so deutlich, daß sich trotz Selbstbeteiligung für jeden Einzelnen eine deutliche Entlastung ergibt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Swantje,
ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt,
insofern habe ich natürlich eine wahrscheinlich andere
Meinung.
Zu Deinem Problem ist nur folgendes zu bemerken:
Wenn Du PKV versichert bist und Du nimmst einen
Teilzeitjob auf und Du willst weiter in der PKV
verbleiben, dann gehst Du einfach zu Deiner letzten
gesetzlichen Krankenkasse oder zur örtlichen AOK und
lässt Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien.
Dies ist zwar dann ein ziemlich endgültiger Schritt, aber
Du kannst dann weiter in deiner geliebten PKV verbleiben.

Gruss

Günter

(off topic) schön wäre es …
Hi,
… aber …

…Ich bin davon überzeugt, daß Kostentransparenz mit einer
spürbaren Selbstbeteiligung der Patienten schlagartig zum
drastischen Sinken der Kosten des Gesundheitswesens führen
würde. Und zwar so deutlich, daß sich trotz Selbstbeteiligung
für jeden Einzelnen eine deutliche Entlastung ergibt.

Du beschreibst hier nur die schweizerische Variante der obligatorischen Krankenversicherung. Gebracht hat es …

nichts.

Hierzulande ist es dasselbe Gejammere über die ständig wachsenden Gesundheitskosten. Offensichtlich reicht eine klare Kostentransparenz nicht (die detaillierte Rechnung bezahlt der Patient und leitet sie danach zur Erstattung an die Kasse weiter) . Die Franchise beträgt zwischen CHF 230 und CHF 1500 pro Jahr zzgl. 10% der Kosten.

Um Zahlen zu nennen:
Mann (berufstätig, das Privat-Unfallrisiko wird durch den Arbeitgeber gedeckt) und Frau, Kinder 10 und 8 Jahre kostet ca. CHF 500 / Monat (bei einer billigen Kasse! Es gibt Kassen, die CHF 680 verlangen). Dazu kommen max CHF 460 Franchise/Jahr und eben die 10% Anteil für die Erwachsenen.

Signifikant billger als in D ist das nicht, gerade wenn man die deutlich schlechteren Leistungen der obligatorischen CH-Versicherung im Vergleich zur GKV in Deutschland sieht. (Ein Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons ist z.B. nicht gedeckt … )

Die Vollkaskomentalität kann es also nicht allein sein. Der Bevölkerungsdurchschnitt wird immer älter. Warum? Die medizinische Versorgung ist heute viel besser und eben teurer als noch vor 20 Jahren.
Wir kommen wohl langsam an den Punkt, dass viele Therapien zwar technisch machbar, aber nicht mehr finanzierbar sind.

Ciao
Rossi
*der keine Lösung anbieten kann*

Nachtrag

Signifikant billger als in D ist das nicht, gerade wenn man
die deutlich schlechteren Leistungen der obligatorischen
CH-Versicherung im Vergleich zur GKV in Deutschland sieht.
(Ein Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons ist z.B.
nicht gedeckt … )

… genausowenig wie ein Zahnarztbesuch, wenn es kein Unfall oder keine schwere Erkrankung (normale Karies und Konsorten sind keine schweren Erkrankungen des Kausystems) war …
Billig ist es hier nicht
Rossi

krankes Krankenversicherungssystem

Mit fadenscheinigen Argumenten werden die erforderlichen Maßnahmen zu Gunsten immer neuer wirtschaftlicher

Unsinnigkeiten verhindert. Es wird das alte Mütterchen mit 27 chronischen Erkrankungen bemüht, um das Vernünftige
nicht machen zu müssen.
Das System muß den Verantwortlichen und allen Versicherten wahrscheinlich erst völlig entgleiten, bevor etwas passiert.

Auch ich bin der Meinung, dass hier dringened etwas geändert werden muss, aber ich kann hier nicht nur einen Schuldigen ausmachen: die Ärzteschaft hat Probleme, ein "gerechte System der Mittel (=Geld) verteilung zu finden, die Anbieter (Pharmaindustrie und Medizinproduktehersteller) wollen auf ihre überdimensionierten Gewinne nicht verzichten und der Staat bedient sich auch weiterhin schamlos aus dem System der gesetzlichen Sozialversicherung.

Also missversteh mich bitte nicht - ich bin auch der Meinung, dass es schnellsten besser werden muss, nur beim wie hab ich noch nicht den „STein der Weisen“ gefunden. Krankheiten kann mann nicht im Wettbewerb stellen und Eigenbeteiligung bzw. höhere Eigenbeteiligung kann u. U. auch dazu beitragen, Krankheiten zu verschleppen!

Selbstverständlich ist dein Hinweis auf die Werbung und Werbeetats richtig. Ein absoluter Schwachsinn, der sollte zuerst eingestellt und verboten werden.

Georg

Hi, immer diese zynischen Nachsätze
Gruß

Hallo,

wer kann, der kann und im übrigen „wer im Glashaus…“
na ja, Du als alter Sozialist bist bestimmt Bibelfest
genug.

Gruss

Günter

Hi, beides trifft zu.
Tschüß

Hallo Swantje,
ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt,
insofern habe ich natürlich eine wahrscheinlich andere
Meinung.

Was völlig o.k.ist

Zu Deinem Problem ist nur folgendes zu bemerken:
Wenn Du PKV versichert bist und Du nimmst einen
Teilzeitjob auf und Du willst weiter in der PKV
verbleiben, dann gehst Du einfach zu Deiner letzten
gesetzlichen Krankenkasse oder zur örtlichen AOK und
lässt Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien.

Na ja, also ich will ja nicht in die gleichen zynischen Worte verfallen, aber ich kann mir beim besten Willen nicht verkneifen hier anzumerken: Typisch GKV-Mitarbeiter … Grund: Undifferzierte und - zumindest in Teilen - falsche Antwort. Die Befreiung ist bei Teilzeit zwar in der Tat möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

A) Arbeitszeit unter 50%
B) Bereits länger als fünf Jahre PKV-versichert oder freiwillig GKV-versichert ist

Der Text des § 8 SGB V:

§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht

(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird

  1. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen berschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist,

(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der
Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die
Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

Viele Grüße,
Peter

Hallo Peter,
ja wenn ich eine „Beamtenseele“ wäre, hätte ich das auch in
schönster Ausführlichkeit geschrieben - so wie Du das getan
hast, aber ich hab die erfahrung gemacht, dass Antworten, die
in Amtsdeutsch verfasst werden oft nur verwirren und nicht
unbedingt schlauer machen.
Wenn der Fragende intensivere Antworten wünscht, fragt er
meistens nach und man kan gezielter antworten - so einfach
ist das !!
Was den Zynismus betrifft - nun ja irgendeine Schwäche muss
der Mensch doch haben - Du hast doch bestimmt auch eine ???

Gruss

Günter

:wink:))