PKV, Wartezeiten und 'Unfall'

Einen schönen Abend wünsch ich,

mich würde interessieren, was bei der Wartezeit (welche ja meistens 3 Monate beträgt) bei einem Neueintritt in die PKV überhaupt geleistet wird. Meistens ist ja die Rede von einem Unfall. Aber was ist die genaue Definition eines Unfalls? Und wann leistet die PKV trotz Wartezeit? Klar, Unfall: Ich falle hin und breche mir etwas. Klarer Fall von Unfall…

Aber was ist wenn sagen wir mal eine akute Erkrankung eintritt? Sagen wir mal eine Blinddarmentzündung? Oder ein Herzinfarkt? Irgendwelche Entzündungen. Ich selbst habe leider Aufgrund eines Hormonproblems häufiger Probleme mit Abszessen an den Oberschenkeln und unter den Armen, auch diese müssen dann schleunigst behandelt werden (Gefahr einer Blutvergiftung). Leistet die PKV in solchen Fällen trotz der Wartezeit? Oder hat man dann Pech gehabt und bleibt auf seiner Arztrechnung sitzen? Für solche Dinge kann man selbst ja nichts. Ich kann das Prinzip der Wartezeiten ja verstehen, ich möchte ja auch nicht im ersten Versicherungsmonat direkt zum Zahnartz und mir ein Claudia Schiffer-Lächeln machen lassen. Aber bei solchen akuten Erkrankungen …

Mein Mann möchte in die PKV wechseln und der Gedanke, mehrere Monate ohne eine ordentliche Versicherung zu sein, die auch im Akutfall zahlt, missfällt mir doch sehr.

Hallo,

Einen schönen Abend wünsch ich,

mich würde interessieren, was bei der Wartezeit (welche ja
meistens 3 Monate beträgt) bei einem Neueintritt in die PKV
überhaupt geleistet wird. Meistens ist ja die Rede von einem
Unfall. Aber was ist die genaue Definition eines Unfalls? Und
wann leistet die PKV trotz Wartezeit? Klar, Unfall: Ich falle
hin und breche mir etwas. Klarer Fall von Unfall…

bei nahtlosen Übertritt von der GKV (mindestens 8 Monate Mitgliedschaft), gibt es KEINE Wartezeiten!

Mein Mann möchte in die PKV wechseln und der Gedanke, mehrere
Monate ohne eine ordentliche Versicherung zu sein, die auch im
Akutfall zahlt, missfällt mir doch sehr.

Ihr solltet euch wirklich mal mit einem kompetenten Berater zusammensetzen!
Imho wirfst du eine KV-Voll-, KV-Zusatzvers. und evtl. Begrenzungen des Zahnersatzes in den ersten Jahren (außer bei Unfall) wild durcheinander und in einen Topf!

Gruß cooler

Einen schönen Abend wünsch ich,

mich würde interessieren, was bei der Wartezeit (welche ja
meistens 3 Monate beträgt)

Handelt es sich um eine Vollvesicherung oder eine Zusatzversicherung?

Mein Mann möchte in die PKV wechseln und der Gedanke, mehrere
Monate ohne eine ordentliche Versicherung zu sein, die auch im
Akutfall zahlt, missfällt mir doch sehr.

Ich gehe also mal von einer Vollversicherung aus. Da es eine „nicht“ Versicherung eigentlich nicht mehr gibt ist er also Mitglied der GKV. Bei lückenloser Versicherung im Anschluß in der PKV entfallen die Wartezeiten. Lediglich im Zahnbereich gibt es in den ersten Jahren Höchstgrenzen die verhindern sollen, daß dort Schindluder getrieben wird.
Gruß
A.

Hallo und vielen Dank für die Anwtorten,

wir möchten von der GKV in eine PKV-Vollversicherung wechseln. Wir sind beide Mitte 30, Kinder werden wir allerdings keine bekommen (können), womit wir uns auch abgefunden haben, daher auch der Entschluss meines Mannes in die PKV zu wechseln.

Wir haben viele Versicherungen bei der LVM und haben hier natürlich einen kompetenten Berater. Ich bin nur jetzt allein mal die Vertragsbedingungen durchgegangen und bin hier eben auch auf den Punkt der Wartezeiten gestoßen, was mich etwas erschrocken hat.

Wenn diese bei einem Übergang von der GKV in die PKV allerdings wegfallen, was ich nicht wusste, bin ich natürlich beruhigt.

Hi Gloria,

Du hast einfach zu kurz gelesen^^

nach § 3 (2) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (bzw. Musterbedingungen) gibts auch noch § 3 (5) der den Übergang für Personen aus der GKV regelt.

Grüße, Bernhard