PKV Wechsel Doppeltversicherung

Hallo!

Am Jahresende soll meine PKV die Beiträge erhöhen und mein Makler meinte, dass ich wechseln sollte. Noch habe ich keine schriftliche Bestätigung bekommen, dass dies passiert. Diesbezüglich habe ich einige Fragen zu folgendem Szenario.
Wenn ich jetzt zum Jahresende wechsle und die BAP doch nicht passieren sollte oder mich die alte PKV aus irgendeinem Grund nicht aus dem Vertrag lässt, was passiert?

  1. Bin ich in dem Fall dann doppeltversichert und muss zwei Mitgliedsbeiträge zahlen?
  2. Kann man den Vertragsanfang verlegen? Wenn ja, werden auch die Monatsbeiträge erstattet bzw. gutgeschrieben. Wie weit kann ich den Vertragsanfang nach hinten verlegen.
  3. In welchen Zeitabständen kommen die Bescheinigungen, d.h. bekomme ich die benötigten Bestätigung (dass ich aus dem Vertrag rauskomme oder nicht rauskomme) in einem Zeitrahmen, dass ich die neue PKV noch fristgerecht kündigen kann.

Hallo,

die Antworten finden Sie hier:

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/ploetzlich-habe…

Am Jahresende soll meine PKV die Beiträge erhöhen

Angesichts dessen, dass PKVs sehr viel der ihnen entstehenden Kosten am Finanzmarkt erwirtschaften (keinesfalls nur durch Mitgliedsbeiträge), kommt das wahrscheinlich auf eine ganze Menge an PKV-Kunden zu.

mein Makler meinte, dass ich wechseln sollte.

Das kann eine gute Idee sein, muss aber nicht.

Die Fragen, die Du hier stellst, sind bei Deinem Makler am besten untergebracht, denn sie sind - wenn man Deine Situation genauer kennt, als Du sie hier darstellst - faktisch richtig oder falsch zu beantworten, da gibt es keine Zwischentöne.

Lass Dir die Antworten von Deinem Makler ruhig schriftlich geben (so wie Du sie hier auch willst - hier aber sind sie unverbindlich, und wenn Du auf die Nase fällst, kannst Du keinem was), er haftet für (von Dir bewiesene) Fehlberatungen zu Deinem Nachteil.

Die besten Informationen, die ich zu Deinem Thema gesammelt gefunden habe, bietet Sven Hennig hier: http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/ploetzlich-habe…

Hallo,

bitte gestatten Sie mir, dass ich nicht auf Ihre Fragen antworte, sondern die genauen Motive für einen Wechsel hinterfragen möchte.

Eine Beitragserhöhung sollte niemals der ausschlaggebende Punkt für einen Wechsel des Versicherers sein. Eine Ausnahme besteht sicher dann, wenn „Ihr“ Tarif objektiv betrachtet eine katastrophale Prognose hinsichtlich der Beitragsstabilität hat.

Ich darf mich einmal zum Themenbereich PKV-Wechsel selber zitieren:

Was steckt dahinter?
Obwohl der Wechsel einer privaten Krankenversicherung (PKV) offiziell bei den Krankenversicherungsunternehmen unerwünscht ist, läuft jedes Jahr das gleiche Spiel. In meinen Augen unseriöse Versicherungsvermittler gehen in großem Stile auf arglose Verbraucher zu, um sie zum Wechsel der PKV zu überreden. Mir sind Vermittler bekannt, die das seit Jahren mit immer den selben Kunden machen.

Diese Vermittler nennen das „Jahresendgeschäft“.

Die Versicherungsbranche versteht darunter, zum Ende des Jahres noch einmal (zusätzliches) Geschäft zu machen. Daran ist grundsätzlich natürlich nichts zu beanstanden. Man sollte sich allerdings – hier bezogen auf das Thema Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) - die ganze Sache einmal näher ansehen.

Viele PKV-Tarife können zum 31.12. des Jahres ordentlich vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung des Kunden muss also bis spätestens 30.09. beim Versicherer vorliegen.

Zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im Falle einer Beitragserhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung erfolgen. Erreicht den Kunden die Erhöhungsmitteilung nicht, besteht eine weitere Frist von einem Monat ab Kenntnis der Erhöhung (also wenn der Versicherer im Januar den erhöhten Beitrag vom Konto einzieht).

Was hat das nun mit dem „Jahresendgeschäft“ zu tun und was bedeutet das für die Versicherten?

Leider gibt es nach wie vor eine Nennenswerte Anzahl von Versicherungsvermittlern, die Ihren Lebensunterhalt aus dem „Wechselgeschäft“ generieren. Mit dem immer gleichen Argument, dass man nun „ordentlich“ Beiträge sparen könne, werden die gutgläubigen Kunden wegen eines Wechsels der PKV angesprochen.

Dabei wird regelmäßig die Beitragserhöhung des bestehenden Tarifs als Aufhänger genutzt. Gerne werden dann Tarife mit einer so genannten Beitragsgarantie für eine bestimmte Anzahl von Monaten angepriesen. Weil nur sehr wenige Leistungskriterien „verglichen“ werden, findet sich natürlich auch immer schnell eine passende Alternative zum bestehenden Tarif des Kunden.

Ich warne an dieser Stelle ausdrücklich davor, auf diese Masche hereinzufallen.

Natürlich ist es immer reizvoll, Geld zu sparen. Aber welche Konsequenzen gehen damit einher?

Zunächst einmal muss klar sein, dass jeder Tarif im Laufe der Jahre angepasst werden muss. Die Kostensteigerung im medizinischen Bereich in Kombination mit den Leistungszusagen des Versicherers machen das unumgänglich.

Wenn das Motiv für eine Versicherung in der PKV eine Beitragsersparnis gegenüber der GKV gewesen sein sollte, vergessen Sie dieses Ansinnen bitte gleich wieder. Das klappt heute und morgen, aber spätestens im Alter werden viele Kunden einen höheren Beitrag entrichten, als wenn sie in der GKV geblieben wären. Im Idealfall sollte also die aktuelle Beitragsersparnis zurück gelegt werden, damit Sie aus den Erträgen dieser Anlage später die höheren Beiträge finanzieren können und die Vorteile der PKV weiterhin nutzen und bezahlen können. Keine Ersparnis heute, dafür langfristig gesicherte Finanzierbarkeit!

Es sollte auch beachtet werden, dass der Wechsel der PKV zu weitreichenden Konsequenzen führt:

Zunächst einmal muss sich der Kunde einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Das bedeutet, Fragen zum Gesundheitszustand müssen zutreffend beantwortet werden. Das führt zum Problem möglicher Falschangaben, die dem neuen Versicherer ein Rücktrittsrecht (drei Jahre) oder Anfechtungsrecht (10 Jahre) einräumen. Oder ein Wechsel wird wegen vorliegender Erkrankungen erschwert (Risikozuschlag) oder gar unmöglich.

Wenn der Vertrag vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, erfolgt ein Verlust der gebildeten Alterungsrückstellungen. Die Tarife der so genannten „Neuen Welt“ (Abschluss ab 01.01.2009) beinhalten regelmäßig einen Beitragszuschlag für die Bildung eines Übertragungswertes, den der Versicherte dann beim Wechsel zum neuen Anbieter portieren kann. Dieser Zuschlag erhöht die Prämie gegenüber dem Alttarif. Beim Wechsel von der „Alten Welt“ in die „Neue Welt“ verliert der Kunde das Recht, später in den Standardtarif zu wechseln. Lediglich ein Wechsel in den Basistarif ist dann noch möglich.

Rat/Fazit:

Ein Wechsel der PKV sollte keinesfalls nur wegen eines vermeidlich preiswerteren Angebots vollzogen werden. Beim Wechsel sollten die o. g. Konsequenzen ausführliche mit einem Vermittler/Berater besprochen und berücksichtigt werden.

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn sich der Kunde ursprünglich für einen nicht bedarfsgerechten Tarif entschieden hat oder sich die Lebensumstände derart verändert haben, dass nunmehr ein Tarif oder Anbieterwechsel indiziert ist.

Ein Wechsel der PKV kann unter Umständen auch innerhalb der selben Versicherung (Tarifwechsel) sinnvoll sein.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,

als Erstes würde ich mir einen anderen Makler suchen.

Ihr MAkler müsste normalerweise sämtliche BAP von verschiedenen Gesellschaften vorliegen haben.
Sie kündigen erst die jetzige bestehende PKV Wenn Sie die BAP bekommen haben, dadurch haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der BAP zum 1.1.2012.Dann erst kündigen wenn Sie die Annahmebestätigung oder Police der neuen PKV in den Händen haben.
Sind Sie sicher ob nicht die neue PKV ebenfalls die Beiträge erhöht?.

Wenn Sie bzw. Ihr (Makler) richtig arbeiten, kann keine Doppelversicherung entstehen, das ist von den Versicherungsgesellschaften nicht vorgesehen und nicht gewollt.
Sie könnten eine Beginnverlegung beantragen für je nach Gesellschaft von 3-6 Monaten, das hilft Ihnen aber nichts, denn die meisten PKV-Unternehmen (nicht alle)haben den 1.1. eines jeden Jahres als Kündigungstermin, das Sonderkündigungsrecht bleibt Ihnen auf jeden Fall bei einer BAP erhalten. Die BAP müssten Sie in ca. 2-3 Wochen von Ihrer PKV im Briefkasten haben.

Eine Kündigungsbestätigung von Ihrer jetzigen PKV erhalten Sie in den nächsten Wochen oder Tagen, das kommt auf den Arbeitsaufwand der Versicherung an.
Die Kündigung schicken Sie selbst verständlich mit Einschreiben und Rückschein, und wenn es geht per fax zusätzlich voraus.
Sie werden von Ihrer neuen PKV innerhalb von ca. 7-10 Tagen eine Annahmebestätigung erhalten, die Versicherungspolice kommt dann etwas später. Die Annahmebestätigung reicht Ihnen vollkommen aus. Wenn Ihr „Makler“ fit ist - kriegt er die Annahmebestätigung innerhalb eines oder zwei tagen.

Sollte Alles in die Hose gehen haben Sie bei der neuen PKV ein Widerrufsrecht von einen Monat.

Ihr Versicherungsmakler ist nicht zufällig „Finanzdienstleister“ oder arbeitet bei einer Sparkasse, Volksbank oder Strukturvertrieb?. Denn das sind Fragen, die ein jeder vernünftige Vers.-Makler aus dem ff beantworten kann.

Grüße

Guten Tag,

üblicherweise beantragt man zuerst die neue Versicherung bei der PKV. Wird man angenommen, so erhält man eine Annahmebescheinigung und eine Bescheinigung dass man ab XX versichert wäre. Dann erst schreibt man die Kündigung für die alte PKV und legt die Bescheinigung der Folgeversicherung bei. Durch dieses Vorgehen vermeidet man das Risiko einer Doppelversicherung. Das ist normalerweise eine Tätigkeit die der Vermittler durchführt. Kommt es zu einer Doppelversicherung ist der Vermittler in der Haftung, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das funktioniert nur bei Maklern. Mehrfachagenten (z.B. MLP,AWD;DVAG) bzw. Ein Firmen Vertreter (Allianz, Barmenia etc) haften nicht bzw geben Ihre Haftung an die Versicherung ab. Soweit zu Ihrer Frage.

Mal ein paar grundsätzliche Aussagen zum Thema PKV. Jeder Versicherer führt Beitragsanpassungen durch. Die einen „pausieren“ mal ein Jahr und schlagen um so umfangreicher im Folgejahr zu Buche, andere führen regelmässig kleinere Anpassungen durch.

Wechselt man häufig die PKV hat man den Garant, dass in Zukunft die Beitragsanpassungen um so deutlicher ausfallen, weil Sie ja bei jedem Wechsel ein höheres versicherungstechnisches Alter haben. Wenn Sie also meinen, durch einen Wechsel kurz- und langfristig ihre Kosten im Griff zu halten, so bewirken Sie mit einem Wechsel der PKV genau das Gegenteil!

Ein Wechsel einer PKV bzw. eines Tarifen sollte nur dann erfolgen, wenn existentielle Lücken im Vertrag bestehen, es sich um einen Einsteigertarif handelt oder extrem hohe BAP ein Auslöser sind.

Wenn man langfristig mit seiner PKV kostentechnisch glücklich werden will, so ist folgende Strategie zielführend:

(1) Auswahl eines ausreichend kalkulierten Tarifen (Idealerweise Bausteintarife)
(2) In jungen Jahren in dem maximal möglichen Leistungsniveau, am besten ohne SB einsteigen, das bildet die meisten Altersrückstellungen
(3) Beitragsrückerstattungen ansparen oder einen Beitragsentlastungstarif dazunehmen
(4) Wenn in zunehmenden Alter die BAP zu hoch ausfallen, in dem bestehende Tarif die SB erhöhen oder ggfs einen anderen Baustein mit etwas niedrigerer Leistung buchen
(5) Bleiben Sie lebenslang bei der Gesellschaft und wechseln Sie nicht.

Häufige Wechsel und Einsteigertarife sind der Turbo für Beitragsanpassungen!

Wenn Ihr Makler nur das Argument hat es kommt eine Beitragsanpassung und Sie sollten wechseln, dann hat er nur ein einziges Interesse, nämlich Geld zu verdienen.

Wenn Sie mir kurz den Tarif und die Gesellschaft nennen, bei der Sie versichert sind, kann ich Ihnen gerne sagen, welche BAP zu erwarten ist bzw. ob ihr Vertrag existentielle Lücken aufweist. Wenn Sie mir dann noch verraten was Ihnen als neue PKV angeraten wurde, kann ich Ihnen auch sagen, ob da Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Wenn Sie mir noch Geburtsjahr und Geschlecht verraten, dann kann ich auch noch die Zahlen dazuliegen bzw. Ihnen den Verlust der Altersrückstellung ausrechnen.

Viele Grüsse
Dipl. Kfm. Christian Müller

Zunächst mal - wenn Sie jedesmal bei einer BAP den Versicherer wechseln, dann drehen Sie sich im Kreis. - Es erhöhen ALLE, wenn nicht 01/2012, dann eben 01/2013. Der Hauptgrund - es gibt kaum noch (außer Beamten und ein paar Selbst.) Neuzugänge in der PKV, d.h. der Bestand vergreist. Logisch, daß die Prämien nach oben knallen.

Sollten Sie schon ein paar Jahre beim jetzigen Anbieter seien, dann ist der Rat, zu wechseln, falsch. Weil - Sie verlieren den größten Teil der angesammelten Altersrückstellung. Und - Sie beginnen natürlich mit Ihrem 2012 erreichten Alter. Und es gibt eine komplette Gesundheitsprüfung.

Also kündigen Sie niemals, bevor Sie vom Neuen eine SCHRIFTLICHE Annahmebestätigung nebst Konditionen haben ! Denn der Altversicherer kann Ihre Kündigung extrem schnell (wenn er Sie z.B. wegen Erkrankungen los werden will) bestätigen und dann ist nix mit Kündigungsrücknahme. Am Ende landen Sie womöglich im Basistarif zu ca. 580,/mon.

Wenn Sie unzufrieden sind - wechseln Sie INNERHALB Ihres Versicherers. Er muß Ihnen auf Verlangen Vorschläge machen und Sie verlieren keinen Cent der Altersrückstellung.

Zu Ihren Fragen:

zu 01. ja, Sie sind dann doppelt versichert und müssen 2x zahlen, können aber wegen des Originalzwangs bei Rechnungen natürlich nur Eine in Anspruch nehmen. Der neue Versicherer kann aufheben, muß aber nicht und ich glaube auch nicht, daß er es so schnell tut.

zu02. Eine beitragsfreie Beginnverlegung ist nicht nöglich, nicht in einem solchen Fall. Wenn der Nachversicherer großzügig ist, bietet er Ihnen eine s.g. kleine Anwartschaft an. Aber die kostet auch Geld.

zu03.

Kündigen können Sie den neuen Vertrag nicht so schnell - aber Sie können widerrufen. Und zwar 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheines (Police). Ob Sie dazu rechtzeitig den Bescheid über die BAP haben, das können Sie nicht beeinflussen.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Guten Tag Flohjo,

wir sind als gelernte Versicherungskaufleute und PKV-Spezialisten seit 20 / 25 Jahren in der Lage, Dir diese Fragen klar zu beantworten:

zu Deiner Frage 1:
Also doppelt versichert wird nicht passieren, da mußt Du Dich nicht sorgen.

Wenn die alte PKV weiterlaufen muss, weil nicht gekündigt werden kann, dann muss die „neue“ PKV wieder aufgehoben werden, das ist gar keine Frage.

Versicherer heben anstandslos einen Vertrag rückwirkend auf, wenn die Vorversicherung nicht kündbar war, Du also in der „alten“ privaten Krankenversicherung bleiben und ansonsten eine Doppelversicherung bestände.

Zusätzliche Sicherheit:
Sollte bereits abgebucht worden sein, kannst Du den Beitrag über Deine Bank auf jeden Fall zurückholen (und der Versicherung gegenüber die Abbuchungsermächtigung widerrufen). Wenn der erste Beitrag zur neuen PKV nicht bezaht wird, muss er letztendlich aufgehoben werden, weil der Vertrag nicht einklagbar ist, solange nicht mindestens der Erstbeitrag bezahlt ist.

zu Deiner Frage 2:
Der Beginn der neuen Krankenversicherung kann nicht 1 Jahr vorverlegt werden (das ist nur für wenige Monate möglich. Wenn Du also erst 1 Jahr später wechseln kannst, weil keine Anpassung erfolgte, dann ist frühestens 6 Monate vor dem möglichen Beginn ein neuer Antrag erforderlich ( also frühestens zum 01.07.2012, wenn der Beginn der 01.01.2013 sein wird )

zu Deiner Frage 3:
Eine Anpassung muss 4 Wochen vor Anpassungstermin mitgeteilt werden. Wenn die Anpassung zum 01.01.2012 erfolgt, muss also spätestens am 01.12.2011 die Anpassungsmitteilung zugegangen sein. Die Versicherer versenden dieses Schreiben oft schon einige Tage vor Ablauf der Frist ab. Es ist also genügend Zeit da, um zu wechseln, sofern man sich vorher bereits in Ruhe informiert hat, wie man dann versichert sein will.

Wenn bekannt ist, dass eine Anpassung erfolgt, kann ein Antrag im Grunde genommen angstfrei auch schon erstellt und eingereicht / verarbeitet werden, bevor das Anpassungsschreiben der Versicherer eingeht, da eine rückwirkende Aufhebung kein Problem ist, wenn der alte Versicherer je „doch nicht“ anpasst.

Hoffe, Dir mit der Info geholfen zu haben :smile:.

Ausführliche Informationen zum Theme Kündigung / Wechsel haben wir auf unserer Homepage ausführlich behandelt: http://www.pkv-netz.com/kuendigung-f.htm

Liebe Grüße
von Hans-Günter

PKV-Spezialisten
Michael & Hans-G. Rischer
www.pkv-netz.com

Hallo!

Am Jahresende soll meine PKV die Beiträge erhöhen und mein
Makler meinte, dass ich wechseln sollte. Noch habe ich keine
schriftliche Bestätigung bekommen, dass dies passiert.
Diesbezüglich habe ich einige Fragen zu folgendem Szenario.
Wenn ich jetzt zum Jahresende wechsle und die BAP doch nicht
passieren sollte oder mich die alte PKV aus irgendeinem Grund
nicht aus dem Vertrag lässt, was passiert?

  1. Bin ich in dem Fall dann doppeltversichert und muss zwei
    Mitgliedsbeiträge zahlen?

Eigentlich hast du nach Erhalt des VErsicheurngsscheins ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Andernfalls nett bei der neuen PKV fragen, dann heben die den Vertrag auf.

  1. Kann man den Vertragsanfang verlegen? Wenn ja, werden auch
    die Monatsbeiträge erstattet bzw. gutgeschrieben. Wie weit
    kann ich den Vertragsanfang nach hinten verlegen.

Sollte eigentlich möglich sein, maximal sechs Monate in die Zukunft.

  1. In welchen Zeitabständen kommen die Bescheinigungen, d.h.
    bekomme ich die benötigten Bestätigung (dass ich aus dem
    Vertrag rauskomme oder nicht rauskomme) in einem Zeitrahmen,
    dass ich die neue PKV noch fristgerecht kündigen kann.

Da musst du selbst hinterher sein, auch die PKV’s haben ein großes Wechselgeschäft zum Jahresende, die haben auch genug zu tun, aber hinterher sein.

Mal eine persönliche Meinung: Spann hier zu 100% deinen schlauen Makler ein! Wenn er meint, du müsstest(!!) wechseln, dann soll er Gas geben. Du weißt schon, dass der Makler mindestens 7 Monatsbeiträge Abschlussprovision bekommt? Ich nehme an dein bisheriger Vertrag läuft mindestens 2 Jahre, die Provisionshaftung hierfür sollte dann durchsein. Wenn man das berücksichtigt, leuchtet dir vielleicht ein, wieso du wechseln musst(!) :wink:

Hallo flohjo,

warte bis Ende November, bis dorthin wirst du ein Schreiben von deiner Gesellschaft erhalten, danach kannst du ruhig wechseln.

Vielen Dank an alle für die Antworten und Hilfe.
Ihr habt mir sehr geholfen!

LG flohjo