Hallo.
Seit längerem überlege ich mir, dass es für einen älteren Privatversicherten nicht möglich ist, in eine andere private Versicherung zu wechseln, wenn er mir seiner alter PKV nicht mehr zufrieden ist. Er kann ja seine Altersrückstellung nicht mitnehmen.
Es geht mir hier um die immer mehr um sich greifende Praxis, dass richtig erbrachte Leistungen des Arztes oder Zahnarztes, bei einigen Gesellschaften mehr oder weniger willkürlich nicht bezahlt werden. Und dass obwohl der Versicherte einen Zahlungsanspruch hat. Gerade bei Beträgen bis zu 200 Euro, versuchen sich einige Versicherungsunternehmen vor der Zahlung zu drücken. Nun kann der Patient zwar klagen, aber wegen z.B. 50 EUR klagt doch niemand.
Da ich das selbst erlebt habe, aber schon Altersrückstellungen angesammelt habe, würde ich bei einem Wechsel der PKV im Alter höhere Beiträge zahlen müssen.
Müsste es dem Patienten nicht sichergestellt sein, dass er die Versicherung ohne Nachteile wechseln kann. Ich finde hier wird der ältere Privatpatient erheblich benachteiligt. Sollte hier nicht der Gesetzgeber eingreifen??
Gruß
RAMIUS