PKV wenn angestellt und nebenbei selbstständig

Hallo zusammen,

jemand ist bei einer Firma festangestellt und verdient im Monat 3800€ Brutto (kein Weihnachtsgeld). Damit liegt diese Person noch um einiges unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Der Arbeitsvertrag erlaubt Tätigkeiten außerhalb des Berufsfeld.

Die Person würde jetzt gerne ein Gewerbe anemelden (Gewerbeschein) und nebenbei(!) etwas in einer anderen Branche hinzuverdienen.

Kann /muss man sich unter diesen Voraussetzungen privat krankenversichern?

Vielen Dank für alle Informationen

Hallo,

Hallo zusammen,

jemand ist bei einer Firma festangestellt und verdient im
Monat 3800€ Brutto (kein Weihnachtsgeld). Damit liegt diese
Person noch um einiges unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Der Arbeitsvertrag erlaubt Tätigkeiten außerhalb des
Berufsfeld.

Die Person würde jetzt gerne ein Gewerbe anemelden
(Gewerbeschein) und nebenbei(!) etwas in einer anderen Branche
hinzuverdienen.

Kann /muss man sich unter diesen Voraussetzungen privat
krankenversichern?

nein eine private KV ist nicht möglich,
da man auf Grund seiner Angestelltentätigkeit pflichtversichert ist.

Vielen Dank für alle Informationen

Gruß Merger

Pauschal falsch

nein eine private KV ist nicht möglich,
da man auf Grund seiner Angestelltentätigkeit
pflichtversichert ist.

Das ist erneut falsch, zumindest mit dieser Begründung.

Um es so zu erklären, dass selbst du es verstehst: Wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit das primär höhere ist, kann (!) es sein, dass die Versicherungspflicht entfällt. schon peinlich, dass ein Personalfuzzi das jemandem erklären muss, der Versicherungen verkauft

1 Like

Hallo, etwas detaillierter:

Die Selbstständigkeit ist ein Nebenjob und führt daher nicht zur Versicherungsfreiheit.

Und man kann auch nicht selbstständige und unselbstständige Einkommen addieren. (Eine weitere unselbstständige Beschäftigung

Hier aber wohl schon richtig, da gesagt wurde dass „nebenbei“ selbständig gearbeitet wird. Schon recht unwahrscheinlich, dass da über 3.8k pro Monat zusammenkommen…
Bin auch ziemlich sicher, dass Merger das als „Versicherungsfuzzi“ weiß, da es zu seinem Beruf gehört zu wissen, wann die Leute in die PKV dürfen.

Das Problem ist eben, hier im Internet ist einfach nicht genügend Platz um alle Feinheiten des SV-Rechts darzustellen, zumal die gegebenen Infos meistens sehr dürftig sind. Anhand der Fragestellung finde ich Mergers Antwort aber passend und alles weitere verwirrt den durchschnittlichen Fragesteller meistens eher nur.

Deine Antwort ist also genauer, das stimmt, aber ich verstehe nicht, warum sie dabei so persönlich beleidigend werden muss?

2 Like

Wo ist da eine Beleidigung?

aber ich verstehe
nicht, warum sie dabei so persönlich beleidigend werden muss?

Kannst Du die Beleidigung bitte zitieren?

1 Like

„Um es so zu erklären, dass selbst du es verstehst:“

Der Satz alleine schon, und das „selbst“ setzt dem Ganzen die Krone auf. Ich denke, darüber muss man nicht diskutieren, und wenn du Merger für unterdurchschnittlich intelligent erachtest, kannst du das ja auch für dich behalten.

Och

Der Satz alleine schon, und das „selbst“ setzt dem Ganzen die
Krone auf.

Nunja, die Wortwahl ist einfach das Ergebnis seiner Reaktionen, wenn man ihn auf seine Fehler aufmerksam macht.

Für mich ist das keine Beleidigung, nur etwas scharf formuliert.

Aber

Ich denke, darüber muss man nicht diskutieren,

da stimme ich Dir zu, zumindest nicht hier im Brett.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

Ich lerne immer gerne noch dazu!

allerdings erwarte ich von einem Personal(Fuzzi)Experte,
dass er hier auch den jeweiligen Gesetzes-Text bzw.die Quelle anfügt.

Meine Antwort bezog sich auf die Ursprungsfrage:
Angestelltentätigkeit mit einem mtl. Brutto-Einkommen von 3.800 € mtl.

  • Die Person würde jetzt gerne ein Gewerbe anmelden (Gewerbeschein) und nebenbei(!) etwas in einer anderen Branche hinzuverdienen.

Was anderes wurde nicht gefragt und sollte daher auch nicht beantwortet werden.

Mit den besten Grüßen!

Merger

Hi!

Ich lerne immer gerne noch dazu!

Hey, gleich zwei Aussagen in einem Satz, die ich mal nach deinem bisherigen Auftreten hier anzweifle.

allerdings erwarte ich von einem Personal(Fuzzi)Experte,
dass er hier auch den jeweiligen Gesetzes-Text bzw.die Quelle
anfügt.

Warum sollte ich in deinem angeblichen Spezialgebiet etwas machen, was du hier noch nie getan hast?

Meine Antwort bezog sich auf die Ursprungsfrage:

Deine Antwort war:

nein eine private KV ist nicht möglich,
da man auf Grund seiner Angestelltentätigkeit pflichtversichert ist.

und das ist pauschal falsch.

Auf den Fall bezogen kann (!) die Aussage richtig sein, aber spätestens nachdem mir ein Vorwerk-Vertreter seine Provisionsabrechnung zeigte, aus der knappe 5.500€ für 2 Wochen Tätigkeit hervorgingen, ist mir klar, dass deine Antwort ebensogut falsch sein kann , es pauschal de facto ist.

Adio
Guido

Hallo Guido,

Hi!

Ich lerne immer gerne noch dazu!

Hey, gleich zwei Aussagen in einem Satz, die ich mal nach
deinem bisherigen Auftreten hier anzweifle.

Warum glaubst Du, dass ich in einem Forum bin ?
Zum lernen und um mich mit Experten auszutauschen!

allerdings erwarte ich von einem Personal(Fuzzi)Experte,
dass er hier auch den jeweiligen Gesetzes-Text bzw.die Quelle
anfügt.

Warum sollte ich in deinem angeblichen Spezialgebiet etwas
machen, was du hier noch nie getan hast?

Warum immer solche ausweichende Antworten ?
Einen Personal-Experten kann man hier nicht erkennen!

::Meine Antwort bezog sich auf die Ursprungsfrage: :

Deine Antwort war:

nein eine private KV ist nicht möglich,
da man auf Grund seiner Angestelltentätigkeit pflichtversichert ist.

und das ist pauschal falsch.

Pauschale Antworten kann man im Versicherungsrecht nie geben;
Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Vielleicht ist dies im Arbeitsrecht anders - ist ja Dein Wissensgebiet!

Auf den Fall bezogen kann (!) die Aussage richtig sein,

Falsch - sie kann nicht richtig sein, sie ist richtig.

aber
spätestens nachdem mir ein Vorwerk-Vertreter seine
Provisionsabrechnung zeigte, aus der knappe 5.500€ für 2
Wochen Tätigkeit hervorgingen, ist mir klar, dass deine
Antwort ebensogut falsch sein kann , es pauschal de facto ist.

hm was hat ein Staubsaugervertreter mit dem Fachgebiet Versicherungsrecht zu tun.

Deiner Logik kann ich nicht mehr folgen.

Adio
Guido

Beste Grüße!
Merger

Unsinn schreibtst _erneut_ nur du
Hi!

Warum glaubst Du, dass ich in einem Forum bin ?

Um Dich aufzuspielen und korrekte Korrekturen als Unsinn abzuwatschen!

Warum immer solche ausweichende Antworten ?

Ich bringe die Quellen, wenn das notwendig ist.
Du hast Nachholbedarf - bringe mir bitte die gefühlten 2435 Belege für deinen bisherigen Unsinn, und ich lege zitiere dann u.a. den ersten Abschnitt des 5. SGB.

Einen Personal-Experten kann man hier nicht erkennen!

Das ist HIER auch gar nicht notwendig.

Pauschale Antworten kann man im Versicherungsrecht nie geben;
Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Das ist in dieser Absolutheit falsch.

Falsch - sie kann nicht richtig sein, sie ist richtig.

Naja, was bringt es, jemanden auf seine Fehler aufmerksam zu machen, wenn er mit solcher unglaublichen Energie und mit solch unglaublichen Quellen seine Meinung als Fakt darstellt?
Du bist schon ein ganz toller Hecht…

Deiner Logik kann ich nicht mehr folgen.

Nicht nur meiner Logik kannst du nicht folgen, aber das überrascht nicht weiter.

Lass uns das Ganze hier beenden, denn der Fragende hat seine Antwort, die notwendigen Ergänzungen, und dass du mal wieder nicht in der Lage bist, Fehler zu erkennen oder gar einzusehen, gehört hier nicht hin.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

wie wäre es denn, wenn Du zumindest 1 mal bei deinen Antworten sachlich bleiben würdest.

Und bitte in Zukunft alle möglichen Beleidigungen unterdrücken,
denn diese gehören in kein Forum!

Gruß Merger

Der einzig unsachliche Mensch hier bist du!
Hi!

wie wäre es denn, wenn Du zumindest 1 mal bei deinen Antworten
sachlich bleiben würdest.

Ich bin sachlich, auch wenn das deinen Horizont übersteigt.
Der einzige Mensch in dieser Diskussion, der sich über Sachlichkeit hinwegsetzt und seine nichtssagende, weil falsche Realität als Sachlichkeit darzustellen versucht, bist du - DAS ist unsachlich.

Und bitte in Zukunft alle möglichen Beleidigungen
unterdrücken,
denn diese gehören in kein Forum!

Ich beleidige auch nicht, ich stelle Tatsachen fest.

Aber ich habe dir schon so oft versucht, klarzumachen, dass es eben nicht beleidigend ist, wenn man auf seine Fehler aufmerksam gemacht wird, dass es mich einfach nur noch anödet, das dauerhaft zu wiederholen.

Deshalb jetzt nur noch ein fetter " ." von mir.

Gruß
Guido

Du kannst nur beleidgigend sein/schöne Kinderstube

Hi!

wie wäre es denn, wenn Du zumindest 1 mal bei deinen Antworten
sachlich bleiben würdest.

Ich bin sachlich, auch wenn das deinen Horizont übersteigt.

Nein Du verdrehst alles und wenn Du nicht mehr weiter kommst,
hagelt es Beleidigungen.

Vielleicht solltest Du folgenden Text einmal genau durchlesen:

http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Viele Grüße!

Merger

Ja ja…

Nein Du verdrehst alles und wenn Du nicht mehr weiter kommst,
hagelt es Beleidigungen.

Nur, weil du an einer Form von Leseverständnisschwäche leidest, Zusammenhänge nicht verstehst und zu arrogant bist, wenigstens mal die Erwägung in Betracht zu ziehen, dass du falsch liegst (was du nun mal leider ständig mit deinen Antworten belegst - ich bin ja nicht der Einzige, der dich ständig korrigiert), verdrehe ich keine Fakten oder beleidige drauf los.

Vielleicht solltest Du folgenden Text einmal genau durchlesen:

http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Naja, wo wir gerade bei Leseverständnisschwäche sind:

  1. Inakzeptable Nutzung
    Insbesondere werden nicht hingenommen:
    -die Belastung von wer-weiss-was durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Informationen (Informationsverschmutzung);
    -die Verbreitung von für wer-weiss-was irrelevanten Informationen;

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PLONK

Gruß
Guido, der jetzt raus ist