Moin zusammen!
Wie verhält sich folgender Sachverhalt:
Ein derzeit angestellter Versicherungskaufmann macht sich zum 2.1.2012 als Vertreter selbstständig (aus verschiedenen Gründen kann der 1.1. nicht gewählt werden). Der Angestelltenvertrag endet automatisch am 31.12.11, somit ist der Vertreter einen Tag, 1.1., arbeitslos. Jetzt hat der Vertreter ja das Recht sich PKV zu versichern, aber der Beginn ist ja nur zum Monats ersten möglich. Kann mir jetzt jemand erklären, wie man vorgehen muss? Habe ich hier auch eine Übergangszeit in der ich mich entscheiden muss und dann ggf. den PKV Vertrag rückdatieren muss?!
Danke für eure Antworten!
Malte