PKV wenn Selbstständigkeit mitten im Monat beginnt

Moin zusammen!
Wie verhält sich folgender Sachverhalt:
Ein derzeit angestellter Versicherungskaufmann macht sich zum 2.1.2012 als Vertreter selbstständig (aus verschiedenen Gründen kann der 1.1. nicht gewählt werden). Der Angestelltenvertrag endet automatisch am 31.12.11, somit ist der Vertreter einen Tag, 1.1., arbeitslos. Jetzt hat der Vertreter ja das Recht sich PKV zu versichern, aber der Beginn ist ja nur zum Monats ersten möglich. Kann mir jetzt jemand erklären, wie man vorgehen muss? Habe ich hier auch eine Übergangszeit in der ich mich entscheiden muss und dann ggf. den PKV Vertrag rückdatieren muss?!

Danke für eure Antworten!

Malte

Hallo, ich verstehe das Problem nicht. Es ist doch sicher nicht geplant, sich für den 1.1. arbeitslos zu melden !?

Die Versicherungspflicht endet am 31.12., also kann man sich per 1.1. privat versichern. Und das sollte man schon vorher anschieben, nicht erst im Januar.

Innerhalb von drei Monaten ab 1.1. kann man sich auch für die freiwillige Weiterversicherung in der GKV entscheiden.

Hallo!
Doch, das ist geplant sich arbeitslos zu melden, da dann die Chance besteht noch Gründungszuschuss zu bekommen. Somit wäre der Vertreter als einen Tag arbeitslos gemeldet…wie verändert das den Sachverhalt?

Gruß
Malte

Nicht wirklich.

Wenn Leistungen bezogen werden, besteht für einen Tag dann auch weiter Pflichtversicherung. Aber ab Selbstständigkeit auch sofort Versicherungsfreiheit.

Ah Ok! Aber jetzt ist ja immer noch das Problem mit dem Versicherungsbeginn in der PKV. Ich weiß, dass dort ein Versicherungsbeginn 2.1.12 nicht möglich ist, da immer nur der Monatserste akzeptiert wird, aber am 1.1. ist der Vertreter ja arbeitslos und kann sich somit noch nicht PKV versichern. Oder kann er sich auch per 1.2.12 PKV versichern?

Dann ist er 30 Tage nicht versichert, das wäre schlecht.

Er muss sich per 1.1. versichern, Doppelversicherung ist nicht verboten.

Dann ist er 30 Tage nicht versichert, das wäre schlecht.

Wäre das denn so schlimm? Man kann sich schließlich innerhalb der ersten 3 Monate nach Ende der Pflichtversicherung jederzeit rückwirkend freiwillig versichern. Das heisst, wenn in den 30 Tagen schlimme Dinge passieren würden, ließe sich Krankenversicherung rückwirkend herstellen.

Und eine Strafzahlung für einen unversicherten Zeitraum muss man erst leisten, wenn man länger als 1 Monat unversichert war.

Grüße,
Sebastian

Natürlich haben Sie 3 Monate freiwilliges Beitrittsrecht, aber was soll das ?

Ich weiß immer noch nicht, worauf Sie eigentlich hinauswollen. Wollen Sie den Januarbeitrag sparen ?

Eine seriöse PKV würde Sie mit einer Versicherungslücke gar nicht aufnehmen und 3 Monate Wartezeiten hätten Sie ohne direkten Anschluss auch.

Hallo…

ich verstehe den Sinn bzw. Unsinn hier leider nicht.

Natürlich kann eine PKV auch zum 02.01. beginnen!

Gruß

Moin zusammen!
Nein, ich will ganz bestimmt nicht die Januarprämie sparen, ich WILL ja sogar PKV versichert sein. Nur leider ist es falsch, was Merger schreibt, denn der Beginn der PKV ist IMMER der Monatserste und darin liegt das Problem, denn:

31.12.11 Beendigung des Angestelltenvertrages
01.01.12 arbeitslos
02.01.12 Beginn Argenturvertrag --> Selbstständigkeit

Die GKV verlangt doch sicherlich bei einer Kündigung des Vertrages einen Beweis, dass man wirklich selbstständig wird, hier Agenturvertrag. Jetzt steht da ja aber der 2.1.12 als Beginn drinne. Darf die GKV den Vertrag denn dann schon per 1.1.12 aufheben? Den als arbeitsloser besteht ja Versicherungspflicht…

Gruß
Malte

Natürlich haben Sie 3 Monate freiwilliges Beitrittsrecht, aber
was soll das ?

Ich weiß immer noch nicht, worauf Sie eigentlich hinauswollen.
Wollen Sie den Januarbeitrag sparen ?

Na ich will gar nichts, ich bin gerade Arbeitnehmer und gesetzlich versichert. Und wieso „immer noch“? Ich habe ja das erste Mal im Thread gepostet.

Ich wollte nur meine Vermutung erwähnen, dass man wohl in einer solchen Situation tatsächlich 30 Tage ohne Krankenversicherung sein könnte, ohne dass es ein Beinbruch wäre.

Und ja, der Beitrag wäre gespart - ist doch auch nicht schlecht.

Eine seriöse PKV würde Sie mit einer Versicherungslücke gar
nicht aufnehmen und 3 Monate Wartezeiten hätten Sie ohne
direkten Anschluss auch.

Ich habe leider keine größere Ahnung von PKV… aber eben hieß es noch, der Betreffende wäre 30 Tage unversichert und das wäre schlecht. Aber webb es nur um die 30 Tage ginge und nicht um irgendwelche in kraft tretenden Dreimonatsfristen, dann wäre es ja eigentlich kein Problem.

Grüße,
Sebastian

Sorry, ich hatte Sie mit dem Frager verwechselt und von daher war die Ansprache natürlich unangemessen.

Aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht bleibt man beitragspflichtig in der GKV versichert. Die Sache mit den Strafbeiträgen trifft zu für solche Personen, die am 1.1.2009 unversichert und der PKV zugeordnet waren.

Für heute aus der GKV Ausscheidende darf es (zumindest theoretisch) keine Versicherungslücken mehr geben.

Die GKV verlangt gar keine Kündigung, sondern stellt von sich aus das Ende der Versicherungspflicht fest. Und in dem Moment kann man sich privat versichern, auch zwei Monate (in der Regel) rückwirkend.

Und wenn die Planung so sicher ist, wie geschildert, kann man den Vertrag auch vorher schon abschließen. Die PKV stört sich nicht an 1 Tag Arbeitslosigkeit, interessiert sie auch gar nicht.