Meine Exfrau, meine 2 Kinder und ich sind in der PKV. Die Beiträge muss als Versicherungsnehmer ich zahlen. Es kann passieren, dass ich in die gesetzliche komme. Wer muss dann die Beiträge zahlen ? Meine Exfrau ist freiberuflich und somit weiterhin in der PKV. Darf ich als „Gesetzlicher“ weiterhin überhaupt PKV´s führen ?
Danke für Eure Antworten.
Grundsätzlich müssen die Kinder immer bei dem Elternteil versichert sein, der das größere Einkommen hat.
Wenn Sie jetzt als Angestellter unter 49.500,-€ an Einkommen haben, aber immer noch mehr als Ihre EX, dann können Sie die Kinder mit in die gesetzliche Krankenversicherung nehmen (Familienversicherung).
Beste Grüße aus Braunschweig,
Lars Person.
Meine Exfrau, meine 2 Kinder und ich sind in der PKV. Die
Beiträge muss als Versicherungsnehmer ich zahlen. Es kann
passieren, dass ich in die gesetzliche komme. Wer muss dann
die Beiträge zahlen ?
Wenn das bisher Du warst, stehen die Chancen „gut“, dass das auch weiterhin Du sein wirst.
Je nachdem, wie sich Deine wirtschaftliche Situation damit ändert, ändern sich möglicherweise auch Unterhaltsansprüche - das ist aber ein anderes Thema. Ebenso wie die Abwägung, wer dann bei Dir kostenfrei mitversichert sein könnte (wenn die Kinder bei der getrennt lebenden Mutter wohnen, denk’ einfach gar nicht weiter darüber nach, es frustet nur).
Meine Exfrau ist freiberuflich und somit
weiterhin in der PKV. Darf ich als „Gesetzlicher“ weiterhin
überhaupt PKV´s führen ?
Ja, denn man darf Verträge erfüllen. Man muss sogar.
Denk’ bei Pflichtversicherungseintritt daran, wenn er denn kommen sollte, spätestens 2 Monate später Deinen eigenen PKV-Vertrag gekündigt oder auf Anwartschaft umgestellt zu haben.
Guten Tag Fragezeichen1,
wenn Du seither privat versichert warst, und Deine Frau und Kind ebenfalls, stellt sich das wie folgt dar,
wenn Du versicherungspflichtig wirst:
- die Ehefrau kann weiterhin privat versichert bleiben. Sie „darf“ aber auch in die gesetzliche Kasse (gegen eigenen Beitrag versteht sich). Das konnte sie aber auch schon seither, denn wenn Du in der PKV bist, kann Deine Frau als Berufstätige dennoch frei wählen, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein will (immer gegen eigenen Beitrag).
Der Vertrag der Kinder muss sich nicht ändern, wenn Du selbst in die GKV als Pflichtmitglied gehst, sie können also weiterhin privat versichert bleiben.
Besonderheit ist:
Sofern das Einkommen Deiner Frau unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze liegt, hast Du die Möglichkeit, Deine Kinder in der gesetzlichen Kasse kostenlos bei Dir mitzuversichern (also kein eigener Beitrag für die Kinder). Wäre deine Frau nicht mehr berufstätig, könnte auch sie kostenlos bei Dir mitversichert werden ab dem Zeitpunkt, zu dem Du in die gesetzliche Kasse eingetreten bist.
Die große Frage ist also, ob Deine Ehefrau ein „richtigen“ Einkommen in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erzielt (und dadurch die Kinder nicht kostenlos bei Dir mitversichert sein können, solltest du in die Pflichtversicherung zurückfallen).
Ein Hinweis noch:
Dein Arbeitgeber bezahlt Dir fast 50% zu Deiner Krankenversicherung dazu. Das tut er auch für den Beitrag Deiner Kinder, wenn Du deren Versicherung dem Arbeitgeber meldest. Allerdings nur bis zur Höchstgrenze des Arbeitgeberzuschusses, die ab 01.01.2012 von 575,43 Euro auf 592,88 Euro (zuzüglich dem Beitrag zur Pflegepflichtversicherung) ansteigt.
Sehr viel konkrete Informationen zu dem Thema kannst Du hier weiterlesen bzw. nachlesen:
http://www.pkv-netz.com/familie-f.htm
Wenn Du noch Fragen dazu behältst, schreib einfach nochmals im Formum, wir antworten sicher .
Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben .
Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
& Michael Rischer
Was bedeutet PKVs führen dürfen? Unter deinem Namen? Wohl nein, auf deine Kosten, wohl ja! Da sind sehr viele Unbekannte dabei, auf die du gar nicht eingehst und die Antworten nicht gerade leicht machen! Z.B. ist mir nicht klar, warum deine Ex über dich versichert ist! Wenn du demnächst nicht mehr in der PKV bist, kann deine Frau nicht mehr über dich in der PKV mitversichert sein. Soweit ich es weiß, muss der Ehepartner in der PKV generell eine eigene Versicherung abschließen und ist nicht über den Partner mitversichert, AUßER, dass er nicht arbeitet oder nicht im Mutterschutz etc. ist und auch dann wird dafür ein Mindestbeitrag fällig. Das wurde mir zumindest so mitgeteilt und habe ich eben auch noch mal so nachgelesen (Link packe ich gleichg bei!)! Ist deine Ex-Frau über dich mitversichert oder ist deine Partnerin eigenständig dort versichert und du zahlst „nur“ den Beitrag für sie freiwillig oder unfreiwillig? Hier wäre ja auch die Frage, ob du für deine Frau im Rahmen von Unterhalt etc. zahlen musst, darüber schreibst du nichts. Ich würde die Gesetzliche zunächst fragen, ob eure Kinder über deine Gesetzliche mitversichert werden können oder vielleicht sogar müssen. Du schreibst auch nichts über die Gründe, warum du evtl. in die Gesetzliche kommen könntest! Da solltest du dich nämlich auch genau informieren. Wenn du von einer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit längerfristig zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wechselst, mag das so sein, aber es gibt - darüber schreibst du ja auch nichts - z.B. bei Arbeitslosigkeit auch die Möglichkeit, in der PKV im Basistarif zu bleiben und manchmal, aber das hängt davon ab, wie lange du schon nicht mehr in der Gesetzlichen warst, auch bleiben musst! Es gibt Fälle, wo einer Privatversicherter gar nicht mehr in die Gesetzliche kommt! Auch deine Ex muss als Freiberuflerin ja nicht zwangsläufig in der PKV sein, das hängt nämlich auch vom Einkommen ab, denn nicht jeder Freiberufler ist nicht in der Gesetzlichen! Meinem Wissenstand nach dürfte deine Ex eigentlich nicht arbeiten oder Freibeträge nicht überschreiten, wenn sie in der PKV über dich mitversichert sein will, was in der Gesetzlichen auch nicht anders ist! Dann hängt es auch davon ab, wer von euch mehr verdient. Im Regelfall bleiben die Kinder über den versichert, der mehr verdient und das sind zumindest oftmals die, die in der PKV sind. Aber auch darüber, ob du jetzt demnächst 700 Öre am Bräter oder 4000 Öre in der Bank verdienen wirst oder ob deine Frau 2 Stunden die Woche freiberuflich Nachhilfe für 160 Öre im Monat gibt oder 8000 Öre als freiberufliche Journalistin verdient, schreibst du nichts, sodass Antworten da schwierig sind! Du solltest aber auch mal deine PKV fragen, was mit deinen Kindern und deiner Ex passiert, wenn du in die Gesetzliche musst! Die Frage der Versicherung ist eine, wer für den anderen evtl. Unterhalt und damit auch die Beiträge für die Krankenversicherung zahlen muss, ist eine ganz andere!
Guck hier noch mal nach: http://www.pkv-1x1.de/2familie/familie.html
Ich denke Sie sind mit Ihrer Frau und den 2 Kindern in einer PKV versichert und Sie sind der VN (Versicherungsnehmer). Sie können natürlich wenn Sie in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) sind, den Vertrag als VN weiterführen, macht aber wenig Sinn. Besser ist es den Vertrag abzuändern und Ihre Frau als VN einzutragen. Ich denke hier an steuerliche Vorteile, da Ihre Frau ja freiberuflich tätig ist. Die Beiträge für die PKV zahlt immer der im PKV-Vertrag eingetragene VN, also entweder Sie oder vernünftiger Weise dann Ihre Frau.
MfG
Leo
Schwierig. Es gibt ein Urteil aus Koblenz, das besagt, dass zusätzlich zum Unterhalt die PKV Beiträge der Kinder zu zahlen ist, wobei bei Anwendung der Düsseldorfer Tabelle diese Mehrkosten zur Berechnung des Unterhalts anzurechnen sind. Auch ein zweiter Punkt ist relevant. Wo haben die Kinder ihren Erstwohnsitz? Wenn dieses bei der Ex Gattin ist, so ist das PKV System für die Kinder zuständig, da in Deinem Fall - GKV - durch Verletzung der Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung, (Wohnsitz der Kinder) eine GKV Mitgliedschaft nicht möglich ist, denn dann müssten die Kinder überwiegend bei Dir leben.
Klar, Versicherungsnehmer kannst du sein.
Zu klären wird bleiben, wer die Kinder zu versichern hat…
wenn du unter 55 jahre alt bist, unter der jeag verdienst bist du automatisch in der gkv. du kannst aber bestimmt eine anwartschaft bei dem versicherer abschließen für den fall, dass du wieder pkv versichert werden darfst.