PKV Widerspruch Beitragserhöhung nicht akzeptiert

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben eine Anwartschaft bei einer PKV für meinen Mann und unsere 3 Kinder. Im Oktober 2010 schrieb uns die PKV wegen einer Beitragserhöhung zum 1.1.2011 für unsere 20-jährige Tochter an. Im Schreiben stand auch, daß wir innerhalb von 3 Monaten widersprechen können. Telefonisch bestätigte man mir, daß ich auch noch am letzten Dezembertag widersprechen könnte. Wir legten am 29.12.2010 fristgerecht per Einschreiben/Rückschein Widerspruch ein und kündigten die Anwartschaften für unsere drei Kinder (aus Kostengründen). Die Anwartschaft für meinen Mann sollte bestehen bleiben. Mitte Januar erhielten wir eine Bestätigung. Leider sahen wir erst heute, daß die PKV die Teilkündigung erst zum 31.3.2012 bestätigt hat, statt zum 31.12.2010. Aus unserer Sicht hat der Sachbearbeiter ein falsches Datum eingesetzt bzw. das vom System vorgeschlagene Datum nicht korrigiert. Mittlerweile versuchte die KV, jeden Monat seit Jahresbeginn den erhöhten Betrag abzubuchen, was wir jedes Mal zurückgehen ließen. Anfang März wiesen wir schriftlich darauf hin, daß der Abbuchungsbetrag falsch sei, weil wir der Erhöhung ja fristgerecht widersprochen hatten. Wir bekamen keine Antwort. Erst heute, als ich dort anrief, um die Sache zu klären, erfuhr ich, daß das Kündigungsdatum März 2012 im System steht.

Wir können es uns gar nicht leisten, jeden Monat mehrere hundert Euro nur für eine Anwartschaft zu bezahlen, deshalb haben wir ja widersprochen.

Wie kommen wir jetzt aus der Sache wieder raus?

Ich hoffe dringend auf einen guten Rat!

Vielen Dank
Christine

Hallo Christine, hier handelt es sich nicht um eine KV-Frage, sondern eher um eine Frage aus dem Vertragsrecht und da kann ich keine Rechtsauskunft geben.

Meine persönliche nicht rechtsverbindliche Meinung ist wie folgt erklärt:
Wenn ich eine Versicherung kündige, kann die Versicherung dieser Kündigung sofort widersprechen, wobei sofort heißt, wenn mein Brief 2 Tage gebraucht hat gebe ich einen Tag dazu und 2 Tage für den Widerspruchsbrief, wenn also in diesem Fall innerhalb 5 Tagen von der Versicherung meiner Kündigung wiedersprochen wurde, muss ich mich nochmal mit denen unterhalten. Wird der Kündigung garnicht oder später widersprochen dann gilt meine Kündigung, egal was irgendein System sagt. In diesem Fall würde ich der Versicherung klar und deutlich mitteilen, dass ich auf meiner Kündigung bestehe und auf die entsprechenden Paragraphen im BGB verweisen. Was die Anwartschaft deines Mannes betrifft. Ich würde der Versicherung keine Abbuchungserlaubnis mehr geben und der derzeitigen Erlaubnis widersprechen. Defälligen Beitrag für die Anwartschaft Deines Mannes würde ich überweisen.

Vielen Dank für die Auskunft!
Schöne Grüße
Christine