PKV zahlt kein Krankentagegeld, ist das richtig?

Liebe/-r Experte/-in,

mein Sohn mußte letztes Jahr leider ins Krankenhaus wg. schwerer Lungenentzündung mit Sauerstoff.

Da er erst 4 Jahre alt ist, bin ich natürlich mit im Krankenhaus gewesen und war deshalb 5 Tage nicht bei der Arbeit.

Ich habe dann diese Bescheinigung bekommen, damit man sein Gehalt für die 5 Tage von der Krankenkasse bekommt.

Ich habe diese Bescheinigung dann bei der Krankenkasse meines Sohnes eingereicht (er ist privat versichert bei der Halleschen Nationalen) und sie haben die Zahlung abgelehnt weil er noch keinem Beruf nachgeht. Ganz ehrlich habe ich die Begründung nicht ganz verstanden.

Mir wurde dann empfohlen, meiner Krankenkasse (ich bin gesetzlich versichert bei der BKK Mobil Oil) die Bescheinigung zu schicken. Auch sie hat es abgelehnt und auf die private Krankenversicherung verwiesen.

Was ist nun richtig? Wer müßte zahlen? Und warum können sie es ablehnen?
Was kann ich noch tun um an mein ausgefallenes Gehalt zu kommen?

Vielen Dank für Deine Hilfe und ein schönes WE,

liebe Grüße

Conny

Hallo, leider weiß ich nur,dass bei einer Familienversicherung die Krankenkasse 67% des Gehaltes zahlt. Wie das mit Privatversicherung ist kann ich leider nicht beantworten, vielleicht hilft der Link: http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-p…
Gruß Gaby

Hallo Conny,

die Entscheidung der privaten Krankenkasse kann ich nicht beurteilen. Die der BKK Mobil Oil ist leider richtig. „Leistungsauslöser“ war Dein Sohn, und der ist nicht gesetzlich versichert und somit kann auch die gesetzliche Krankenkasse nicht leisten.

Vielleicht hast Du noch die Möglichkeit, bei Deinem Arbeitgeber die fünf Tage nachträglich in Urlaub umzuwandeln. Eine andere Chance sehe ich nicht.

Viele Grüße

Harald

Hallo,

leider hat die BKK zurecht abgelehnt. Es gibt zwar einen gesetzlichen Anspruch in einem solchen Fall, aber nur wenn Ihr Sohn gesetzlich versichert wäre. Da er privat versichert ist, hat die BKK zurecht abgelehnt. Ob die Private Kasse zahlt hängt davon ab was Sie im Vertrag mit der Privaten vereinbart haben.

MfG
Thomas H.