PKV zahlt nicht

Hallo

folgender fiktive Fall

jemand schliesst eine PKV ab.Bei den Gesundheitsfragen die Makler stellt,beantwortet er die Frage WAREN SIE IN BEHANDLUNG? mit JA

er gibt Hausarzt an und sagt das er mal ne chronische Gastritis hatte und das er so paar Mal eim Arzt war wegen diverser Sachen

PKV erhebt Zuschlag für Gastritis

Nun 1,5 Jahre später schickt er Arztrechungen.Uaf der der steht das er Golferellenbogen hat.Den seit ca.10Monaten festgestellt von Ortopäden!!

PKV verweiger jetzt Zahlung weil VN schon mal ne Schleimbeutelentzündung hatte und ne Kreuzbanddehnung(längst verheilt und nicht chronisch) und kündigt PKV

So…Darf die das so einfach??Also wie gesagt.Gesundheitsfrage wurde mit JA beantwortet.Nach weiteren Attesten wurde nicht gefragt und der Golferellenbogen ist nach Abschluss eingetreten.Wenn sie nicht zahlt darf sie Beitrage behalten obwohl sie ja sagen sie hätten PKV Vetrag nicht abgeschlossen wenn sie von anderen Behandlungen gewusst hätte…

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Hallo,

im Prinzip - ja!

Aber ohne Akteneinsicht kann man das nicht klären.

Ich empfehle in diesem Fall einen Anwalt udn einen guten Berater.

U.U. kann man belegen, dass in vergleichbaren Fällen der Versicherer mit Zuschlag angenommen hat. Dann wäre nur Rücktritt mit Gegenangebot möglich.

Bei Rücktritt wäre auch Leistung zu erbringen, wenn keine Kausalität gegeben. Nur bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre der Versicherer leistungsfrei.

Thorulf Müller

Hallo

folgender fiktive Fall

jemand schliesst eine PKV ab.Bei den Gesundheitsfragen die
Makler stellt,beantwortet er die Frage WAREN SIE IN
BEHANDLUNG? mit JA

er gibt Hausarzt an und sagt das er mal ne chronische
Gastritis hatte und das er so paar Mal eim Arzt war wegen
diverser Sachen

PKV erhebt Zuschlag für Gastritis

Nun 1,5 Jahre später schickt er Arztrechungen.Uaf der der
steht das er Golferellenbogen hat.Den seit ca.10Monaten
festgestellt von Ortopäden!!

PKV verweiger jetzt Zahlung weil VN schon mal ne
Schleimbeutelentzündung hatte und ne Kreuzbanddehnung(längst
verheilt und nicht chronisch) und kündigt PKV

Wenn die Beschreibung vollständig ist, wurde weder Schleimbeutelentzündung noch Kreuzbanddehnung angegeben, richtig?
Wann waren diese Beschwerden? Waren die letzten Behandlungen innerhalb des Abfragezeitraums?
Wenn ja: Gutes Recht des Versicherers, da es sich hierbei um eine Anzeigepflichtverletzung handelt.
Waren Erkrankung oder Behandlung außerhalb des Abfragezeitraums, hilft vielleicht an Arztattest, der die folgenlose Ausheilung bestätigt.

So…Darf die das so einfach??Also wie gesagt.Gesundheitsfrage
wurde mit JA beantwortet.Nach weiteren Attesten wurde nicht
gefragt und der Golferellenbogen ist nach Abschluss
eingetreten.Wenn sie nicht zahlt darf sie Beitrage behalten
obwohl sie ja sagen sie hätten PKV Vetrag nicht abgeschlossen
wenn sie von anderen Behandlungen gewusst hätte…

Die Beiträge bis zur Kündigung stehen dem Versicherer zu.

Frank Wilke

Hallo,

im Prinzip - ja!

Aber ohne Akteneinsicht kann man das nicht klären.

Ich empfehle in diesem Fall einen Anwalt udn einen guten
Berater.

U.U. kann man belegen, dass in vergleichbaren Fällen der
Versicherer mit Zuschlag angenommen hat. Dann wäre nur
Rücktritt mit Gegenangebot möglich.

Gut das muss ich ja jetzt eh machen…Wenn ich Versicherung finde.Was passiert wenn ich keine kriege??Gibt es so ne Art MUSS_VERSICHERUNG wie bei KFZ Haftplicht??

Bei Rücktritt wäre auch Leistung zu erbringen, wenn keine
Kausalität gegeben. Nur bei Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung wäre der Versicherer leistungsfrei.

kausalität bedeuet das Ellenbogen nichts mit Schulter zu tun hat??Wie gesagt.Ich habe und wollte nichts verwzweigen.War ja auch immer nach paar Tagen OK.Meist nur ne Spritze oder paar Tabletten.Nie krank geschrieben

Thorulf Müller

Vielen Dank schon mal für Antwort

Hallo

folgender fiktive Fall

jemand schliesst eine PKV ab.Bei den Gesundheitsfragen die
Makler stellt,beantwortet er die Frage WAREN SIE IN
BEHANDLUNG? mit JA

er gibt Hausarzt an und sagt das er mal ne chronische
Gastritis hatte und das er so paar Mal eim Arzt war wegen
diverser Sachen

PKV erhebt Zuschlag für Gastritis

Nun 1,5 Jahre später schickt er Arztrechungen.Uaf der der
steht das er Golferellenbogen hat.Den seit ca.10Monaten
festgestellt von Ortopäden!!

PKV verweiger jetzt Zahlung weil VN schon mal ne
Schleimbeutelentzündung hatte und ne Kreuzbanddehnung(längst
verheilt und nicht chronisch) und kündigt PKV

Wenn die Beschreibung vollständig ist, wurde weder
Schleimbeutelentzündung noch Kreuzbanddehnung angegeben,
richtig?
Wann waren diese Beschwerden? Waren die letzten Behandlungen
innerhalb des Abfragezeitraums?
Wenn ja: Gutes Recht des Versicherers, da es sich hierbei um
eine Anzeigepflichtverletzung handelt.
Waren Erkrankung oder Behandlung außerhalb des
Abfragezeitraums, hilft vielleicht an Arztattest, der die
folgenlose Ausheilung bestätigt.

Sie waren innerhalb der 3Jahre.Habe die Frage von Makler ja auch mit JA beantwortet.War nie ein Wort davon das ich Atteste bringen soll.War ja auch nichts was ich dauern hatte .Sondern 1-2Mal in 12Monaten…Meist nach Sport oder so

So…Darf die das so einfach??Also wie gesagt.Gesundheitsfrage
wurde mit JA beantwortet.Nach weiteren Attesten wurde nicht
gefragt und der Golferellenbogen ist nach Abschluss
eingetreten.Wenn sie nicht zahlt darf sie Beitrage behalten
obwohl sie ja sagen sie hätten PKV Vetrag nicht abgeschlossen
wenn sie von anderen Behandlungen gewusst hätte…

Die Beiträge bis zur Kündigung stehen dem Versicherer zu.

das heisst die nehmen mich an.ich zahle Zuschlag für GAstritis.Nenne Namen von Arzt und nu wo die zahlen sollen kriege ich nichts??Das ist ja toll

ich mache ne versicherung auf :frowning: Nee im Ernst das finde ich gar nihct lustig

Frank Wilke

Sie waren innerhalb der 3Jahre.Habe die Frage von Makler ja
auch mit JA beantwortet.War nie ein Wort davon das ich Atteste
bringen soll.War ja auch nichts was ich dauern hatte .Sondern
1-2Mal in 12Monaten…Meist nach Sport oder so

Du hast die Frage mit ja beantwortet, aber nur die Gastritis angegeben, die anderen beiden aber nicht? Oder wie darf ich das verstehen?
Du kannst mit Attest die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes beantragen. Eine Pflicht zur Wiederaufnahme gibt es nicht.

Frank Wilke

Sie waren innerhalb der 3Jahre.Habe die Frage von Makler ja
auch mit JA beantwortet.War nie ein Wort davon das ich Atteste
bringen soll.War ja auch nichts was ich dauern hatte .Sondern
1-2Mal in 12Monaten…Meist nach Sport oder so

Du hast die Frage mit ja beantwortet, aber nur die Gastritis
angegeben, die anderen beiden aber nicht? Oder wie darf ich
das verstehen?
Du kannst mit Attest die Wiederaufnahme des
Versicherungsschutzes beantragen. Eine Pflicht zur
Wiederaufnahme gibt es nicht.

ich habe angegeben das ich paar Mal beim Arzt war wegen Kleinigkeiten.Was es ja auch war.Nichts von Dauer und nichts schweres.Es wurde nie nach Attest oder Diagnose gefragt

Frank Wilke

Du hast die Frage mit ja beantwortet, aber nur die Gastritis
angegeben, die anderen beiden aber nicht? Oder wie darf ich
das verstehen?
Du kannst mit Attest die Wiederaufnahme des
Versicherungsschutzes beantragen. Eine Pflicht zur
Wiederaufnahme gibt es nicht.

ich habe angegeben das ich paar Mal beim Arzt war wegen
Kleinigkeiten.Was es ja auch war.Nichts von Dauer und nichts
schweres.Es wurde nie nach Attest oder Diagnose gefragt

So habt ihr das doch nicht auf den Antrag geschrieben, oder? „Arztbesuch wegen ein paar Kleinigkeiten“… Es wird immer danach gefragt, wie die Diagnosen waren, wie behandelt wurde etc etc.

Konkret: Waren die Schleimbeutelentzündung und Kreuzbanddehnung innerhalb des Abfragezeitraums UND habt ihr diese mit den Diagnosen angegeben?

Frank Wilke

Gut das muss ich ja jetzt eh machen…Wenn ich Versicherung
finde.Was passiert wenn ich keine kriege??Gibt es so ne Art
MUSS_VERSICHERUNG wie bei KFZ Haftplicht??

Noch nicht - demnächst!

Bei Rücktritt wäre auch Leistung zu erbringen, wenn keine
Kausalität gegeben. Nur bei Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung wäre der Versicherer leistungsfrei.

kausalität bedeuet das Ellenbogen nichts mit Schulter zu tun
hat??Wie gesagt.Ich habe und wollte nichts verwzweigen.War ja
auch immer nach paar Tagen OK.Meist nur ne Spritze oder paar
Tabletten.Nie krank geschrieben

Das ist mehr als nichts - es muss alles angegeben werden.

Thorulf Müller

Du hast die Frage mit ja beantwortet, aber nur die Gastritis
angegeben, die anderen beiden aber nicht? Oder wie darf ich
das verstehen?
Du kannst mit Attest die Wiederaufnahme des
Versicherungsschutzes beantragen. Eine Pflicht zur
Wiederaufnahme gibt es nicht.

ich habe angegeben das ich paar Mal beim Arzt war wegen
Kleinigkeiten.Was es ja auch war.Nichts von Dauer und nichts
schweres.Es wurde nie nach Attest oder Diagnose gefragt

So habt ihr das doch nicht auf den Antrag geschrieben, oder?
„Arztbesuch wegen ein paar Kleinigkeiten“… Es wird immer
danach gefragt, wie die Diagnosen waren, wie behandelt wurde
etc etc.

Konkret: Waren die Schleimbeutelentzündung und
Kreuzbanddehnung innerhalb des Abfragezeitraums UND habt ihr
diese mit den Diagnosen angegeben?

also da stand waren sie in den letzten 3Jahren in Behandung.nicht mehr nicht weniger.Da ich ja die chronsche gastritsis mal hatte haben wir as aufgenommen.Da stand auch nirgends was das ICH was beibringen muss.Antrag hat Makler ausgefüllt.ich bin doch auch nur Laie und weiss nicht mal was Bursitis ist

Frank Wilke

Gut das muss ich ja jetzt eh machen…Wenn ich Versicherung
finde.Was passiert wenn ich keine kriege??Gibt es so ne Art
MUSS_VERSICHERUNG wie bei KFZ Haftplicht??

Noch nicht - demnächst!

Wie bald??Habe Angst ohne versicherung dazustehen

Bei Rücktritt wäre auch Leistung zu erbringen, wenn keine
Kausalität gegeben. Nur bei Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung wäre der Versicherer leistungsfrei.

kausalität bedeuet das Ellenbogen nichts mit Schulter zu tun
hat??Wie gesagt.Ich habe und wollte nichts verwzweigen.War ja
auch immer nach paar Tagen OK.Meist nur ne Spritze oder paar
Tabletten.Nie krank geschrieben

Das ist mehr als nichts - es muss alles angegeben werden.

das sehe ich auch ein.Nur wofür fragt mich Makler nach Adresse des Arztes und ich entbinde den von Schweigeplicht??ich will und wollte nichts verschweigen

Thorulf Müller

also da stand waren sie in den letzten 3Jahren in
Behandung.nicht mehr nicht weniger.Da ich ja die chronsche
gastritsis mal hatte haben wir as aufgenommen.Da stand auch
nirgends was das ICH was beibringen muss.Antrag hat Makler
ausgefüllt.ich bin doch auch nur Laie und weiss nicht mal was
Bursitis ist

Wetten, dass es doch da stand, welcher Art die Behandlungen waren bzw. welche Erkrankungen vorlagen! Wenn nicht in dieser, dann in einer anderen Frage. Welche Gesellschaft war/ist es denn?

bei der AXA.Also da konnte man nur JA ankreuzen.Und sonst stand da nichts.Habe extra nochmal geguckt auf dem Blatt.Und ich habe es es ja nicht ausgefüllt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

bei der AXA.Also da konnte man nur JA ankreuzen.Und sonst
stand da nichts.Habe extra nochmal geguckt auf dem Blatt.

Schwer vorstellbar. Wie sehen denn die anderen Fragen aus?

Und ich habe es es ja nicht ausgefüllt

Eher unerheblich

Wetten, dass es doch da stand, welcher Art die Behandlungen
waren bzw. welche Erkrankungen vorlagen! Wenn nicht in dieser,
dann in einer anderen Frage. Welche Gesellschaft war/ist es
denn?

1.) Du hast die Frage noch nicht beantwortet, ob auch die Schleimbeutel- und Kreubandgeschichte innerhalb der drei Jahre waren.

bei der AXA.Also da konnte man nur JA ankreuzen.Und sonst
stand da nichts.Habe extra nochmal geguckt auf dem Blatt.

2.) Wenn es der Original-AXA-Antrag war und kein Einheitsantrag irgendeines Vertriebs, schauen wir doch mal. Ich habe leider nur den aktuellen Stand 04/06 zur Verfügung, wird sich aber nicht groß unterscheiden. Schau mal auf Seite 3!
Zum einen gibt’s hier die Frage 3: „Bestanden in den letzten 5 Jahren ärztlich festgestellte Anomalien, …“ und die Frage 4a:
„Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Beratungen […] statt“.
Meinst du die Fragen?
Hier kannst du in der Tat nur „JA“ ankreuzen,
ABER
Siehst du weiter oben neben der Überschrift „Angaben zum Gesundheitszustand“ folgenden Text:

Der Vermittler berät Sie in Versicherungsfragen. Er ist
medizinischer Laie und kann deshalb keine medizinische
Wertung Ihrer Antworten auf die Gesundheitsfragen vornehmen.
Beantworten Sie alle Fragen daher bitte vollständig nach Ihrem
eigenen Wissen. Bitte geben Sie – innerhalb der abgefragten
Zeiträume – auch solche Beschwerden und Krankheiten an, die
Sie für unwichtig halten oder deren Bedeutung sie nicht
einschätzen können oder die inzwischen ausgeheilt sind.
Fehlende, falsche oder bagatellisierte Angaben können zum
völligen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen!

Der Vermittler steht hier mit einem Bein im Knast, wenn ER die Fragen beantwortet hat. DU musst die beantworten. Auch inzwischen ausgeheilte Erkrankungen sind zu benennen!
Damit hat sich die Frage eigentlich erledigt, oder?

Und dann steht auf Seite 4 dann die genauere Erläuterung zu den mit „Ja“ beantworteten Fragen.

Jetzt die Frage: Fehlt was an deinem Antrag oder … hast du’s vielleicht nur übersehen?

Frank Wilke

Wie bald??Habe Angst ohne versicherung dazustehen

Verfolge doch mal die Dikussion um die Gesundheitsreform und das Thema „Basistarif“.
Meine Einschätzung: Nicht vor Juli 2007, vielleicht auch nicht vor der nächsten Wahl.

Das ist mehr als nichts - es muss alles angegeben werden.

das sehe ich auch ein.Nur wofür fragt mich Makler nach Adresse
des Arztes und ich entbinde den von Schweigeplicht??ich will
und wollte nichts verschweigen

Dann solltest du dir den Berater mal zur Brust nehmen. Siehe auch meinen Kommentar oben.

Frank Wilke

Wetten, dass es doch da stand, welcher Art die Behandlungen
waren bzw. welche Erkrankungen vorlagen! Wenn nicht in dieser,
dann in einer anderen Frage. Welche Gesellschaft war/ist es
denn?

1.) Du hast die Frage noch nicht beantwortet, ob auch die
Schleimbeutel- und Kreubandgeschichte innerhalb der drei Jahre
waren.

bei der AXA.Also da konnte man nur JA ankreuzen.Und sonst
stand da nichts.Habe extra nochmal geguckt auf dem Blatt.

2.) Wenn es der Original-AXA-Antrag war und kein
Einheitsantrag irgendeines Vertriebs, schauen wir doch mal.
Ich habe leider nur den aktuellen Stand 04/06 zur Verfügung,
wird sich aber nicht groß unterscheiden. Schau mal auf Seite
3!
Zum einen gibt’s hier die Frage 3: „Bestanden in den letzten 5
Jahren ärztlich festgestellte Anomalien, …“ und die Frage
4a:
„Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Beratungen […]
statt“.
Meinst du die Fragen?

ja die Fragen meinte ich.Habe ich mit Ja beantwortet weil ich ja beim Arzt war wegen verschiedener Dinge.Mal Durchfall.Mal verspannung.Mal schmerzen in Schulter oder so .Oder halt Kreuzbanddehung nach Snowboard fahren

Da wusste ich ja nicht das es Bursitis,Läison oder so heisst.Und habe ja extra gesagt die sollen bei Arzt nachfragen

Habe nur 3 seiten und da steht dann irgendwo siehe Anlage…und das hat der Arzt geschrieben und denen geschickt.Da ging es darum das die wegen gastritis nachfragten

Hier kannst du in der Tat nur „JA“ ankreuzen,
ABER
Siehst du weiter oben neben der Überschrift „Angaben zum
Gesundheitszustand“ folgenden Text:

Der Vermittler berät Sie in Versicherungsfragen. Er ist
medizinischer Laie und kann deshalb keine medizinische
Wertung Ihrer Antworten auf die Gesundheitsfragen vornehmen.
Beantworten Sie alle Fragen daher bitte vollständig nach Ihrem
eigenen Wissen. Bitte geben Sie – innerhalb der abgefragten
Zeiträume – auch solche Beschwerden und Krankheiten an, die
Sie für unwichtig halten oder deren Bedeutung sie nicht
einschätzen können oder die inzwischen ausgeheilt sind.
Fehlende, falsche oder bagatellisierte Angaben können zum
völligen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen!

Der Vermittler steht hier mit einem Bein im Knast, wenn ER die
Fragen beantwortet hat. DU musst die beantworten. Auch
inzwischen ausgeheilte Erkrankungen sind zu benennen!
Damit hat sich die Frage eigentlich erledigt, oder?

Und dann steht auf Seite 4 dann die genauere Erläuterung zu
den mit „Ja“ beantworteten Fragen.

Jetzt die Frage: Fehlt was an deinem Antrag oder … hast du’s
vielleicht nur übersehen?

Frank Wilke

das war in 2004 und 2003 mit schleimbeutelentzündung

das war in 2004 und 2003 mit schleimbeutelentzündung

Also in den relevanten 3 Jahren drin!

Was hat Ihr Arzt den der KV geschrieben?
Wenn er nach der Gestritis gefragt wird, wird er wohl auch nur dazu was schreiben.

Neue PKV!

Gut das muss ich ja jetzt eh machen…Wenn ich Versicherung
finde.Was passiert wenn ich keine kriege??Gibt es so ne Art
MUSS_VERSICHERUNG wie bei KFZ Haftplicht??

Noch nicht - demnächst!

Wie bald??Habe Angst ohne versicherung dazustehen

Dann wende Dich an jemanden, der Dir bei der Eindeckung des Risikos helfen kann.

Thorulf Müller

[email protected]