Hi!
Bin seit dem 1.8. letzten Jahres selbständig und bei der Barm. privat Krankenversichert. Ich werde wohl ab dem 1.3. wieder eine Festanstellung annehmen, wo das Gehalt aber unter der Bemessungsgrenze liegt. Wie sieht es aus, muss ich zurück in die BKK, geht das überhaupt bezüglich Mindestvertragslaufzeit bei der Privaten? Gibt es eine Möglichkeit in der PKV zu bleiben? Evtl. ist diese Tätigkeit nur 2-3 Monate…
Danke im vorraus,
Oliver
Hallo Oliver,
zurück musst Du, da bleibt nichts anderes übrig. Doch wandle Deine KV bei der Barmenia (ich vermute die hast den VC-Tarif) in eine große anwartschaftsversicherung um. Dann kannst Du, wenn Du aus der Pflicht herausfällst wieder in den alten Tarif ohne Einbussen einsteigen.
Grüße
Raimund
Hi!
Habe den VCH3P Tarif. Was ist eine Anwartschaftsvs.? Was bedeutet das?
Eine Altersrückstellung habe ich ja noch nicht großartig gebildet, so das es kein Verlust wäre. Wie ist das wenn ich z.b. mit 45 (bin jetzt 23) erst wieder in die Kasse müsste, dann wäre alles weg?!
Oliver
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Hallo Oliver,
in welche GKV schreibt Dir niemand vor. Doch in eine GKV (AOK, Ersatzkasse, BKK) musst Du, weil Du unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst.
Hi!
Habe den VCH3P Tarif. Was ist eine Anwartschaftsvs.? Was
bedeutet das?
Eine Altersrückstellung habe ich ja noch nicht großartig
gebildet, so das es kein Verlust wäre. Wie ist das wenn ich
z.b. mit 45 (bin jetzt 23) erst wieder in die Kasse müsste,
dann wäre alles weg?!
Also, eine Anwartschaftsversicherung ist ein „Haltetarif“, mit dem Du zwar keine Anrechte auf KV-Leistungen hast, dafür aber Dein Tarif so lange für Dich weiterläuft, so lange Du da reinzahlst. Der Beitrag liegt ca. bei … 5 % bis 15 % des Vollbeitrages. Es gibt 2: die kleine (ohne Altersrückstellungen) und die große (mit Altersrückstellungen).
Da Du erst ein paar Monate eingezahlt hast, ist tatsächlich zu überlegen, ob Du nicht besser die kleine nimmst.
Dies beantwortet eigentlich auch schon Deine andere Frage (45 Jahre). Wenn Du schon viele Jahre in einem Tarif warst, hast Du viele Altersrückstellungen angespart. Würdest Du hier nur die kleine nehmen und dann nach …6 Monaten wieder in Deinen Tarif zurückgehen, dann hättest Du diese alle verloren. Das wird Dir aber später im Alter empfindlich wehtun. Also nimmt man da auf alle Fälle die Große AWV.
Diese AWV sind allerdings nur dann interessant, wenn man tatsächlich auch in absehbarer Zeit wieder in seinen Tarif zurück kann. 10 Jahre auf Verdacht einzahlen ist unrentabel.
Alles klar?
Grüße
Raimund