Liebe Experten,
stimmt es, dass sich der Arbeitgeber an meinen privaten KV-Zusatztarifen bis zur Höhe des AOK-Satzes beteiligt? Ich wechsele also in eine günstige BKK und das ersparte Geld fließt in eine PKV.
Wenn ja, worauf kann ich mich da berufen (SGB?)?
Vielen Dank,
Andreas
Hallo Andreas,
berufen im Sinne von darauf bestehen kannst du meines Wissens nicht.
Wenn dein Arbeitgeber sich an den Kosten für deine private Krankenzusatzversicherung beteiligt, finde ich das eine tolle Idee.
Hier gibts einige schöne Gruppentarife, die sicherlich interessant sowohl für dich als auch deinen Chef sind.
Allerdings gibts hier jedoch einige Punkte bezüglich „geldwerten Vorteil“ zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Laber
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich denke, da verwechselst Du etwas.
Verpflichtet zur Zuzahlung ist der Arbeitgeber nur bei einer privaten Vollversicherung und da eben bis zur Höhe des Durchschnittsatzes der GKV im Jahr zuvor.
Wenn Du eine günstigere GKV hast, zahlt er zwar auch weniger, aber er muss hierfür keinen Differenzbetrag an Dich leisten.
Bei Privatversicherten gibts ja auch keine Extraprämie, wenn deren Beiträge niedriger sind als in der GKV, oder?
Grüsse Bernhard
Allerdings gibts hier jedoch einige Punkte bezüglich
„geldwerten Vorteil“ zu berücksichtigen.
Sorry, das wäre nicht geldwerter Vorteil, sondern effektiv Bruttoeinkommen - also sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Wenn der Arbeitgeber einen zusätzlich Zuschuss zahlt - dann ist das ganz normal Bruttoeinkommen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Was ist nicht geldwerter Vorteil?
Ich sagte, daß es einige Punkte bezüglich „geldwerten Vorteil“ zu beachten gibt. Je nachdem wie „das“ gestrickt ist, gibt es hier sehr wohl einige Stolperfallen zu beachten, insbesondere für den Arbeitgeber.
Viele Grüße
Laber
Hallo,
wenn der Arbeitgeber einen höheren Zuschuss bezahlt, als er laut Gesetz darf (und das ist bei leitenden Angestellten nicht unüblich) dann ist das kein geldwerrter Vorteil sondern zusätzliches Gehalt - und zwar Brutto!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo Herr Müller,
meinen Sie private Vollversicherung? Natürlich haben Sie recht.
Ich vermute, wir reden etwas aneinander vorbei.
Ich hatte die Fragestellung anders verstanden, weil ich
grade den Fall habe, daß der Arbeitgeber sich überlegt, seinen Mitarbeitern statt einer Gehaltserhöhung eine private Krankenzusatzversicherung zu bezahlen, die dann auch normal versteuert wird. Möchte der Chef seinen Mitarbeitern aber was Gutes tun, kann er darüberhinaus auch die Steuer bezahlen und dann wirds etwas komplizierter und ann gehts da auch um geldwerten Vorteil.
Viele Grüße
Laber
Hallo,
welcher Wahnsinnige hat denn solche Konzepte entwickelt. Der soll den Mitarbeitern, die eine Zusatzversicherung abschließen einen Zuschuss zahlen - als Brutto!
Alles andere führt zu einem steuertechnischen Tohowabohu. Haben Sie sich einmal die Frage gestellt, wer die Leistungen erhält, wenn die Versicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen und bezahlt wird und was die Weiterleitung der Versicherungsleistung dann für den Arbeitnehmer ist!
Das fliegt bei der ersten Steuerprüfung um die Ohren, spätestens, wenn einmal richtig Leistung geflossen ist!!!
Er sorgt doch schon für die 5% Rabatt und die vereinfachte Prüfung. Und dann gibt es für jeden einen Lohnzuschuss. Den muss der Arbeitnehmer dann normal versteuern - und schon gibt es keine Probleme!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
welcher Wahnsinnige hat denn solche Konzepte entwickelt. Der
soll den Mitarbeitern, die eine Zusatzversicherung abschließen
einen Zuschuss zahlen - als Brutto!
Keine Ahnung, ich habe ja nur gesagt, daß man da aufpassen muss.
Alles andere führt zu einem steuertechnischen Tohowabohu.
Haben Sie sich einmal die Frage gestellt, wer die Leistungen
erhält, wenn die Versicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen
und bezahlt wird und was die Weiterleitung der
Versicherungsleistung dann für den Arbeitnehmer ist!
Das fliegt bei der ersten Steuerprüfung um die Ohren,
spätestens, wenn einmal richtig Leistung geflossen ist!!!
Er sorgt doch schon für die 5% Rabatt und die vereinfachte
Prüfung. Und dann gibt es für jeden einen Lohnzuschuss. Den
muss der Arbeitnehmer dann normal versteuern - und schon gibt
es keine Probleme!
Seh ich genauso.
Wenn der Arbeitgeber einen möglichst unkomplizierten Ablauf haben möchte und seinen Mitarbeitern statt einer Gehaltserhöhung eine Zusatzversicherung bezahlen möchte, kommen solche umständlichen Gedanken schonmal auf den Tisch.
Viele Grüße
Laber