seit geraumer zeit können ja pkw nur noch ins BV wenn die betriebliche nutzung über 50% liegt.
so kommt man in den genuss der 1% regel und kann natürlich auch ein fahrtenbuch führen.
als nachweis der 50% grenze ist immer die rede von einem nachweis der betrieblichen fahrten über einen repräsentativen zeitraum. man kann wohl davon ausgehen, dass ein zeitraum von 3 monaten ausreichend ist.
jetzt habe ich mitbekommen, dass manche berater sich nicht um diesen nachweis scheren, und die pkw wie früher behandlen: also ins BV und 1% und fertig…
wie behandelt ihr das in der praxis ?
lasst ihr euch immer dieses „ersatz-fahrtenbuch“ vorlegen, wenn ein mdt. sich ein neues fahrzeug zulegt ?
könnte mir vorstellen, dass das in absehbarer zeit prüfungsschwerpunkt bei BP´s wird…
lasst ihr euch immer dieses „ersatz-fahrtenbuch“ vorlegen,
wenn ein mdt. sich ein neues fahrzeug zulegt ?
=> ja, und das war gut so, denn man wollte die Nachweise haben, welche auch sehr genau unter die Lupe genommen wurden.
könnte mir vorstellen, dass das in absehbarer zeit
prüfungsschwerpunkt bei BP´s wird…
=> nicht in absehbarer Zeit, sondern jetzt schon - zumindest in Teilen NRW’s. Und die schauen sich das sehr genau an…
=> PKW’s sind generell ein sehr beliebtes Thema, so scheint es
lasst ihr euch immer dieses „ersatz-fahrtenbuch“ vorlegen,
wenn ein mdt. sich ein neues fahrzeug zulegt ?
=> ja, und das war gut so, denn man wollte die Nachweise
haben, welche auch sehr genau unter die Lupe genommen wurden.
…danke!
dazu habe ich mal eine zusatzfrage:
nehmen wir mal den web-designer, der genau in diesem zeitraum von 3 monaten alle seine kunden mal abklappert. das macht er natürlich nur einmal im jahr… somit wäre dieser zeitraum m.e. nicht mehr repräsentativ…
seit geraumer zeit können ja pkw nur noch ins BV wenn die
betriebliche nutzung über 50% liegt.
Nö. Gewillkürtes BV geht nach wie vor.
Aber nur dann gibts die 1%-Regel.
als nachweis der 50% grenze ist immer die rede von einem
nachweis der betrieblichen fahrten über einen repräsentativen
zeitraum. man kann wohl davon ausgehen, dass ein zeitraum von
3 monaten ausreichend ist.
o.k… d.h., dass ich im prinzip kein fahrtenbuch mehr benötigen würde, sondern einmalig meine 3 monatsaufzeichnung mache und damit dann meinen privaten nutzungsanteil für die folgejahre ermitteln kann.
interessante sache… das fahrtenbuch wäre dann quasi abgelöst ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also ich lese das da nicht raus, aber auch wenn: Was wäre
wohl, wenn Eon Fahrtenbuch geführt wird, dieses aber nicht
ordnungsgemäß ist?
also 100% sicher bin ich mir auch nicht, aber…:
Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei Ausschluss der 1 %-Regelung
31 Beträgt der Umfang der betrieblichen Nutzung 10 bis 50 Prozent, darf der private Nutzungs-anteil nicht gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG (1 %-Regelung) bewertet werden.
Der private Nutzungsanteil ist als Entnahme gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 EStG mit den auf >>>>die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten (vgl. Randnummer 32)>>>>Fahrtenbuches