PKW - 50% Grenze in der Praxis

hallo,

seit geraumer zeit können ja pkw nur noch ins BV wenn die betriebliche nutzung über 50% liegt.

so kommt man in den genuss der 1% regel und kann natürlich auch ein fahrtenbuch führen.

als nachweis der 50% grenze ist immer die rede von einem nachweis der betrieblichen fahrten über einen repräsentativen zeitraum. man kann wohl davon ausgehen, dass ein zeitraum von 3 monaten ausreichend ist.

jetzt habe ich mitbekommen, dass manche berater sich nicht um diesen nachweis scheren, und die pkw wie früher behandlen: also ins BV und 1% und fertig…

wie behandelt ihr das in der praxis ?

lasst ihr euch immer dieses „ersatz-fahrtenbuch“ vorlegen, wenn ein mdt. sich ein neues fahrzeug zulegt ?

könnte mir vorstellen, dass das in absehbarer zeit prüfungsschwerpunkt bei BP´s wird…

gruß inder

moin inder!

lasst ihr euch immer dieses „ersatz-fahrtenbuch“ vorlegen,
wenn ein mdt. sich ein neues fahrzeug zulegt ?

=> ja, und das war gut so, denn man wollte die Nachweise haben, welche auch sehr genau unter die Lupe genommen wurden.

könnte mir vorstellen, dass das in absehbarer zeit
prüfungsschwerpunkt bei BP´s wird…

=> nicht in absehbarer Zeit, sondern jetzt schon - zumindest in Teilen NRW’s. Und die schauen sich das sehr genau an…
=> PKW’s sind generell ein sehr beliebtes Thema, so scheint es

Schöne Grüße
e

moin inder!

lasst ihr euch immer dieses „ersatz-fahrtenbuch“ vorlegen,
wenn ein mdt. sich ein neues fahrzeug zulegt ?

=> ja, und das war gut so, denn man wollte die Nachweise
haben, welche auch sehr genau unter die Lupe genommen wurden.

…danke!

dazu habe ich mal eine zusatzfrage:

nehmen wir mal den web-designer, der genau in diesem zeitraum von 3 monaten alle seine kunden mal abklappert. das macht er natürlich nur einmal im jahr… somit wäre dieser zeitraum m.e. nicht mehr repräsentativ…

wird bei der prüfung so tief eingestiegen ?

wahrscheinlich kommt es auf den einzelfall an…

gruß inder

Das nehme ich auch mal an, dass es immer eine Einzelfallbetrachtung ist. Das können viele Aspekte sein wie z.B.

  • Anwendung der Kostendeckelung
  • Anwendung der Fahrtenbuchmethode
  • Nichtanwendung der 1%-Regelung, sondern die Schätzmethode
  • mehrere PKW’s im BV

Da muss man im Vorfeld der BP prüfen, was kritisch werden könnte.

hallo,

seit geraumer zeit können ja pkw nur noch ins BV wenn die
betriebliche nutzung über 50% liegt.

Nö. Gewillkürtes BV geht nach wie vor.
Aber nur dann gibts die 1%-Regel.

als nachweis der 50% grenze ist immer die rede von einem
nachweis der betrieblichen fahrten über einen repräsentativen
zeitraum. man kann wohl davon ausgehen, dass ein zeitraum von
3 monaten ausreichend ist.

Richtig

hallo,

seit geraumer zeit können ja pkw nur noch ins BV wenn die
betriebliche nutzung über 50% liegt.

Nö. Gewillkürtes BV geht nach wie vor.
Aber nur dann gibts die 1%-Regel.

stimmt… hatte ich gar nicht mehr auf dem schirm.

dann aber wohl fahrtenbuch unumgänglich, bei stpfl. bei denen eine nutzung unter 50% wahrscheinlich ist…

gruß inder

dann aber wohl fahrtenbuch unumgänglich, bei stpfl. bei denen
eine nutzung unter 50% wahrscheinlich ist…

Nö, auch dann reichen diese Aufzeichnungen über 3 Monate zur sachgerechten Schätzung des tatsächlichen Nutzungsanteils.

o.k… d.h., dass ich im prinzip kein fahrtenbuch mehr benötigen würde, sondern einmalig meine 3 monatsaufzeichnung mache und damit dann meinen privaten nutzungsanteil für die folgejahre ermitteln kann.

interessante sache… das fahrtenbuch wäre dann quasi abgelöst ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das braucht man nur bei über 50%iger betrieblicher Nutzung, wenn man die 1%-Regel nicht will.

hat mir jetzt keine ruhe gelassen…

bei nutzung zwischen 10-50% und dementsprechenden ausschluß der 1%-Regel ist es zwingend notwendig die privatnutzung mittels fahrtenbuch zu ermitteln!

BMF vom 18.11.2009 (IV C 6 - S 2177/07/10004)

Rz. 31/32

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also ich lese das da nicht raus, aber auch wenn: Was wäre wohl, wenn Eon Fahrtenbuch geführt wird, dieses aber nicht ordnungsgemäß ist?

Also ich lese das da nicht raus, aber auch wenn: Was wäre
wohl, wenn Eon Fahrtenbuch geführt wird, dieses aber nicht
ordnungsgemäß ist?

also 100% sicher bin ich mir auch nicht, aber…:

  1. Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei Ausschluss der 1 %-Regelung
    31 Beträgt der Umfang der betrieblichen Nutzung 10 bis 50 Prozent, darf der private Nutzungs-anteil nicht gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG (1 %-Regelung) bewertet werden.
    Der private Nutzungsanteil ist als Entnahme gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 EStG mit den auf >>>>die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten (vgl. Randnummer 32)>>>>Fahrtenbuches