Hallo Experten, ein Selbständiger / Gewerbetreibender hat einen PKW, den er auch privat nutzt. Der PKW ist seit Jahren abgeschrieben. Kann er diesen PKW aus dem Betriebsvermögen herausnehmen und in einen Privat - PKW wandeln, den er dann gelegentlich beruflich nutzt, zB. per km-Pauschale?
Danke und Grüße, Werner
Ein zum -notwendigen oder gewillkürten- Betriebsvermögen (§ 4 Abs.1 und § 5 EStG (= Einkommensteuergesetz) gehörendes Wirtschaftsgut kann in das Privatvermögen entnommen werden. Entnahmen sind mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen (§ 6 Abs.1 Nr.4 EStG). Beim PKW dürfte dieser dem Verkehrswert entsprechen. Die Differenz zwischen Entnahmewert und Buchwert erhöht den Gewinn.
Nachzulesen unter www.gesetze-im-internet.de/estg
Hallo Rainer, dass das Gesetz kpl. nachzulesen ist, hätte ich nicht gedacht. Vielen Dank jedenfalls für die Mühe und frdl. Grüße, Werner
Autonutzung >50% betrieblich => notwendiges Betriebsvermögen, keine Entnahme möglich, sofern weiterhin >50% betr. genutzt.
Autonutzung >10%, aber Möglichkeit zum gewillkürten Betriebsvermögen, Entnahme möglich.
Autonutzung notwendiges Privatvermögen.
Wie man mit mit älteren Autos steuerlich geschickt verfährt, steht hier:
Hallo und herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Hat mir sehr geholfen.
mfg, W. Lauer