Hallo, Gemeinde!
Ein etwas komplizierter Sachverhalt, der sich nicht ohne weiteres in einen einfachen Titel fassen läßt:
Also, meine Freundin Kerstin lebt seit Aug. 2000 getrennt. Ihr Ex fährt mit einem PKW, der auf ihren Namen zugelassen ist. Trotz mehrmaliger Aufforderung, meldet er das Fahrzeug nicht um und versichert es nicht auf seinen Namen. Steuern und Vers. sind seit Monaten nicht bezahlt. Kerstin hat dieses Auto nie gefahren(es wurde erst im Juni angeschafft). Sie hat ein eigenes Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen. Laut Aussage ihrer Anwältin kann sie ihren Ex nicht zwingen, den PKW auf seinen Namen zuzulassen bzw. zu versichern. Sie solle die Nummernschilder abschrauben und das Fahrzeug abmelden. Abgesehen davon, daß wir (ich würd ihr schon helfen) Schwierigkeiten sehen, einem 2-Meter-Schrank als zwei Frauen die Nummernschilder abzuschrauben - Kerstin hat keine Papiere und keine Schlüssel für den Wagen. Was also sind die Folgen, wenn das Fahrzeug dann abgemeldet irgendwo rumsteht oder noch schlimmer: Wenn er damit wegfährt? Denn sie ist ja (unbestritten) die Halterin. Die Anwältin meint, das käme einzig und alleine darauf an, wer den Kaufvertrag unterschrieben habe. Es ist fraglich, ob es einen solchen überhaupt gibt - das Fahrzeug wurde privat gekauft.
Frage also: Welche Folgen hat es für Kerstin, wenn sie den Wagen abmeldet und ihr Ex damit fährt und erwischt wird (an die Möglichkeit eines Unfalls will ich mal gar nicht denken…).
Danke für’s Lesen bis hierhin,
Sams
Hi,
zunächst einmal eine Zusatzfrage: Wer hat die Papiere (Kfz.-Brief und Kfz.-Schein) des Fahrzeuges?
Wenn der Ex die Papiere hat, wird es deiner Freundin schwerfallen, das Fahrzeug abzumelden.
Sie kann die Versicherung kündigen und diese bitten, dem Straßenverkehrsamt umgehend mitzuteilen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Außerdem kann sie das Fahrzeug als vermisst bei der Polizei anzeigen, dann wird es dort zur Fahndung ausgeschrieben. Der Ex könnte nicht mehr ruhig durch Deutschlands Straßen fahren ohne befürchten zu müssen, an jeder Ecke von Polizeibeamten angehalten zu werden.
Zudem kann sie per Gerichtsbeschluss die Herausgabe des Fahrzeuges erzwingen, wenn ihr das Fahrzeug gehört, bzw. durch eine einstweilige Verfügung dem Ex untersagen lassen, mit dem Fahrzeug zu fahren.
Eine Zwangsabmeldung würde das Straßenverkehrsamt veranlassen, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht. Deine Freundin könnte dem Straßenverkehrsamt mitteilen, wo das Fahrzeug steht. Dann werden Beamte des Amtes für öffentliche Ordnung die Schilder am Fahrzeug abschrauben oder zumindest entsiegeln.
Gruß,
Francesco
Hallo, Francesco!
Danke für die schnelle Antwort.
Die Papiere (Brief und Schein) und beide Sclüssel hat ihr Ex. Das sie die Versicherung kündigen kann, ist klar. Auch, daß das Straßenverkehrsamt das Fahrzeug stilllegen kann (z.Zt. droht damit z.B. das Finanzamt, weil keine STeuern bezahlt wurden). Die Frage ist nur, ob Kerstin anschließend auf den Kosten für diese ganzen Amtshandelungen sitzen bleibt (sie bekommt auch keinen Unterhalt für sich und die gem. Tochter, obwohl er viedient). Also nochmal ganz klar: Der Typ ist ziemlich dickfellig, es ist damit zu rechnen, daß er mit dem Wagen auch ohne Zulassung fährt. Im Moment belaufen sich die Kosten für nicht gezahlte Vers., Steuern und diverse STrafmandate auf über 1.500,- DM, Kerstin hat reglmäßig den GV zu Besuch und ist nur noch genervt, für ihren Ex zahlen zu müssen.
Hast du vielleicht einen Hinweis, was da noch auf sie zukommt, wenn sie diese „Amtslawine“ lostritt?
Danke schonmal,
Anja
Hi!
Was ist denn das Auto wert?? Wenn ich es richtig verstehe gehört der Wagen doch „eigentlich“ dem Ex, oder?!?
Da Sie aber offiziell in den Papieren steht gehört das Auto vor Gesetz ihr und daher hat sie ein gutes Druckmittel, falls der Ex net zahlen will ;o)))! Ebenso dürfte unter dem Aspekt möglich sein, daß man das Auto mit Hilfe der Polizei von deinem Ex abholt…frag doch mal einfach bei der Polizei nach…
Gruß
Bernd
Hallo, Bernd!
Danke auch für deine Antwort. Also, was der Wagen wert ist, weiß ich nicht. Ich schätze mal, so zwischen 2.000 und 4.000,- DM (kenn das Fahrzeug aber nur vom sehen *g*). Es gab (als die Ehe noch „intakt“ war) zwei PKW’s. Eines auf den Namen des Ehemannes, eines auf den Namen der Frau. Benutzt haben aber beide jeweils das andere (warum auch immer - ist mir ein Rätsel). Als er auszog, hat Kerstin - wie vereinbart - den einen Wagen auf ihren Namen zugelassen und versichert. Nur er fährt weiterhin mit dem Wagen auf IHREN Namen. Also, wem das Auto jetzt gehört, weiß ich nicht. Laut der Papiere sicherlich ihr.
Die Polizei sagt übrigens, daß sie da nicht einschreiten kann. Das Fahrzeug ist nicht gestohlen, weil sie es ihm ja sozusagen freiwillig gegeben hat.
Es ist einfach so, daß sie mit allen möglichen Dingen Lauferei und Ärger hat, und sich ständig alleine kümmern muß, weil der Mensch alles nur schlüren läßt. Das ist nicht immer einfach, wenn man auch noch verarbeiten muß, daß man „aus heiterem Himmel“ von heute auf morgen alleine dasteht. Deshalb möchte ich ihr so gern helfen, weiß aber auch nicht, wie.
Ratlose Grüße,
Sams
Hi!
Also, wem das
Auto jetzt gehört, weiß ich nicht. Laut der Papiere sicherlich
ihr.
Die Polizei sagt übrigens, daß sie da nicht einschreiten kann.
Das Fahrzeug ist nicht gestohlen, weil sie es ihm ja sozusagen
freiwillig gegeben hat.
Wenn sie die Herausgabe verlangt und er es nicht macht müßte die Polizei vermutlich einschreiten…
Es ist einfach so, daß sie mit allen möglichen Dingen Lauferei
und Ärger hat, und sich ständig alleine kümmern muß, weil der
Mensch alles nur schlüren läßt.
Gerade deswegen würd ich ihn mit dieser Begründung unter Druck setzen - das Auto gehört vor Gesetz ihr ;o)))
Das ist nicht immer einfach,
wenn man auch noch verarbeiten muß, daß man „aus heiterem
Himmel“ von heute auf morgen alleine dasteht. Deshalb möchte
ich ihr so gern helfen, weiß aber auch nicht, wie.
Geht mir ähnlich… wir versuchen gerade die Freundin meiner Frau von ihrem Mann „loszueisen“, der wirklich das allerletzte ist …
Bernd
Ratlose Grüße,
Sams
Hi,
wenn es um die Kostensituation geht, dann empfehle ich den Weg über einen Rechtsanwalt.
Wenn deine Freundin finanziell nicht gut bestückt ist, kann sie eventuell Prozeßkostenhilfe (PKH) bewilligt bekommen.
Dann kostet sie das Verfahren nichts.
Der Rechtsanwalt würde dem Ex einen bösen Brief mit einer ganz kurzen Frist setzen, eventuell sogar auf ein solches Schreiben verzichten, und dann sofort vor Gericht ziehen.
Hier kommt eine einstweilige Verfügung in Frage, eine Klage auf Herausgabe des Fahrzeuges (es gehört ja deiner Freundin), sowie eine Klage auf den Anspruch, dass das Fahrzeug sofort abgemeldet wird.
Vielleicht hilft dieser Weg weiter.
Gruß,
Francesco
Das trifft es!
Hallo, Francesco!
Danke für nochmaliges Antworten. Das trifft ziemlich genau das, was ich hören wollte! Ich will nicht unterstellen, daß Kerstins Anwältin nix taugt, aber der Rat, da selbst die Nummern-Schilder abzuschrauben, der behagte mir doch gar nicht. Deine Antwort zeigt mir, daß es auch Mittel und Wege gibt, diese unangenehme Sache zu regeln, ohne Gefahr zu laufen, sich „direkt“ mit dem Ex auseinandersetzen zu müssen. PKH hat Kerstin bereits bewilligt bekommen, im Zusammenhang mit der Unterhaltsklage.
Vielen, vielen Dank, ich hoffe, wir kommen so weiter.
Liebe Grüße,
Anja
Nebenfrage: Diebstahl unter Eheleuten?
Hi.
Soweit ich weiß, gibt es den Tatbestand des Diebstahls unter Eheleuten nicht. Da die beiden zwar getrennt leben, aber ja anscheinend noch verheiratet sind, kann sie denn da überhaupt auf eine Herausgabe des Autos klagen?
fragend,
der Guido
PKH ist net umsonst!!!
Hi!
Francesco hat da vergessen zu erwähnen, daß die PKH net umsonst ist, sondern „nur“ ein Darlehen!
Wobei aber mit etwas Glück nur einmal nach nem Jahr oder so nachgefragt wird wie die finanzielle Situation ist und sich danach die Sache in „luft“ auflöst…
Bernd
Danke!
Hallo, Bernd, Francesco und Guido!
Danke für die hilfreichen Antworten. Ich hab das jetzt alles zusammengefaßt und an Kerstin weitergegeben. Sie wird ihre Anwältin nochmal darauf ansprechen und dann hoffentlich weiterkommen.
Vielen Dank für’s erste,
Sams *machtdreikreuzewenndaselendeinendehat*
Hi Guido,
die Klage auf Herausgabe einer Sache ist eine zivilrechtliche Klage und hat mit Diebstahl nichts zu tun. Diebstahl ist ein strafrechtlicher Tatbestand.
Gruß,
Francesco
Hi Bernd,
das ist mir neu.
Prozeßkostenhilfe (PKH) wird bewilligt, wenn der Antragsteller wirtschaftlich bedürftig ist und das angestrebte Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Das wird vom Gericht geprüft. Bei Bewilligung der Prozeßkostenhilfe erhält der Antragsteller kein Darlehen.
Wenn nämlich der Gegner verliert, wofür eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (das Gericht hat ja bereits im Vorfeld die Erfolgsaussichten geprüft), muß er die gesamten Prozeßkosten tragen. Also hat der Staat nichts, was er zurück fordern könnte.
Wenn der Antragsteller das Verfahren verliert, trägt er ledilich das Risiko, die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen zu müssen. Denn die sind nicht durch PKH abgedeckt, die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten schon.
Gruß,
Francesco
Hi!
Ich weiß nur, daß ich die mal zurückzahlen mußte…allerdings weiß ich gar net mehr worums ging ;o))
Es ist auf jeden Fall ein Darlehen, kein „Geschenk“, wobei wie gesagt, vorallem bei kleineren Summen net lang nachgehakt wird…
Ich mein sogar, daß die dsa komplette Prozeßrisiko abdeckt…
Bernd
Hi Bernd,
habe ich noch nie gehört. Such das doch mal raus und teile es mir mit. Würde mich interessieren, was das ist. PKH auf jeden Fall nicht.
Gruß,
Francesco
Hi!
War aber PKH ;o))) Raussuchen geht net, da das schon Jahre her ist und die Unterlagen net mehr vorhanden…
Bernd
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Ähnlicher Fall…
Hallo Anja,
Ich hatte einen ähnliche Streitfall mit meinem Vater.
Ich hatte den Schein, er den Brief. Ich wollte den Roller abmelden, ging nicht, weil kein Brief da.
Ich kündigte den Versicherungsvertrag, schickte der Zulassungsstelle ein Fax mit eidesstattlicher Erklärung, daß Versicherung zum ##.##.## gekündigt und Brief bei Herrn xy liegt und dieser verweigert die Herausgabe.
Die Zulassung schickt daraufhin meinem Vater einen „lieben“ Brief und drohte mit Zwangsstillegung und den dazugehörigen Gebühren.
Das war es.
dennis
hallo ihr beiden,
also: PKH wird je nach bedürftigkeit des kostenschuldners gewährt dabei gibt es entweder ein „darlehen“ vom Staat oder aber die Bedürftigkeit ist so hoch, daß keine Raten zurückgezahlt werden müssen.
Genau:
http://www.rablamuc.com/kosten.html#iurdrei
Gruß
DAniel Scholdei
Dankäääää
… das erklärt unser Problem ;o)))