PKW abmelden vs. stilllegen?

Hallo,

wenn ein Unfallfahrzeug abgemeldet wird, dann kann es mit weiterhin vorhandenem KFZ-Brief & TÜV einfach wieder angemeldet werden. Wird ein Unfallfahrzeug stillgelegt, so ist das nicht ganz so einfach wieder möglich.

Angenommen jemand hat ein verunfalltes Fahrzeug und möchte dieses nicht mehr herrichten, ein Käufer ist aufgrund des Fahrzeugalters und der Schadenhöhe nicht auf die Schnelle findbar. Ob das Fahrzeug selber ausgeschlachtet werden soll und letztendlich der Rest verschrottet wird oder sich dann doch ein Käufer findet stehe momentan in den Sternen.

Was vermieden werden soll:
Jetzt Abmeldung bezahlen UND irgendwann zusätzlich die Stilllegung.

Was passiert, wenn das Fahrzeug nun nur abgemeldet wird und irgendwann der Rest nach Ausschlachtung beim Autoverwerter verschrottet wird? Muss dann kostenpflichtig stillgelegt werden oder wird ein abgemeldetes Auto nach x Monaten / Jahren automatisch und kostenlos von der Zulassungsstelle stillgelegt?

Was tun?

Noch eine Frage:
Kann auf die Autonummer wenn nun „nur“ abgemeldet wird ein anders Kfz zugelassen werden (Halter bliebe der gleiche)?

Ratschläge erbittet
Tinchen

Hallo,
beim Selbstausschlachten ist es halt nicht ganz einfach einen Entsorgungsnachweis zu bekommen bzw. einen Entsorger zu finden, der den Rest gegen Nachweis (ohne Zuzahlung) übernimmt. Ob sich das dann überhaupt rechnet ist schwer zu sagen.
S. auch: http://www.kfz-auskunft.de/info/altfahrzeug_gesetz.html

Cu Rene

Hallo Rene,

beim Selbstausschlachten ist es halt nicht ganz einfach einen
Entsorgungsnachweis zu bekommen

Was die Frage aufwirft wann denn ein Entsorgungsnachweis notwendig ist.

Es muss doch auch heute noch möglich sein ein Auto auf Jahre hin „einzulagern“, sei es als Ersatzteilträger oder Spekulationsobjekt - Oldtimer für die Urenkel :wink:.
In solchen beispielhaften Fällen gibt es kein Entsorgungsnachweis, da nicht entsorgt.

Grüße,
Tinchen

Außerbetriebsetzung
Hallo,

tja, manchmal sollte man statt googlen einfach auf die Seite der Zulassungsbehörde nachschlagen. *peinlich*

Seit 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen vorübergehender
Stilllegung oder endgültiger Abmeldung unterschieden. Das
Fahrzeug wird generell außer Betrieb gesetzt und kann innerhalb
von 7 Jahren unter Vorlage einer gültigen Hauptuntersuchung
wieder zugelassen werden. Nach Ablauf von 7 Jahren ist die
Vorlage eines Vollgutachtens erforderlich.

Ergo: einfach mal außerbetriebsetzen. Ob dann verkauft, auseinandergepuzzelt oder verschrottet wird ist erstmal nicht so wichtig. Kosten: 5,90 Euro ohne Verwertungsnachweis, 11 Euro mit Verwertungsnachweis.

Grüße,
Tinchen