PKW abschleppen erst nach 72 stunden?

Hallo an euch, gibt es eine gesetzliche Lücke wie man einer Zahlung
einer Abschleppmaßnahme entgehen kann? Wenn das Auto beispielsweise in einem
gesonderten Parkverbot steht(normalerweise könnte man dort parken, an einem bestimmten Tag aber eben nicht).Nach einer Stunde würde das Auto abgeschleppt,
ich habe gehört die Parkverbotsschilder müssen 72 Stunden vorher
angebracht sein, bevor das Ordnungsamt befugt ist den PKW
abzuschleppen, denn normalerweise bekommt man dann ja einen
Strafzettel, wird aber nicht gleich abgeschleppt. Vielleicht weiß jemand etwas über solche Fälle?


Hallo, zum Selbststudium:

http://www.rsa-95.de/haltverbot.htm

Gruß
smalbop

ich habe gehört die Parkverbotsschilder müssen 72 Stunden
vorher
angebracht sein, bevor das Ordnungsamt befugt ist den PKW
abzuschleppen,

Nicht ganz. Abgeschleppt werden darf das Fahrzeug immer, wenn die Notwendigkeit hierfür besteht, fraglich ist allein, ob man auch die Kosten tragen muss. Und das ist dann nicht der Fall, wenn man seinen PKW legal abgestellt hat danach die Schilder aufgestellt werden. Zwar muss man sich von Zeit zu Zeit vergewissern, ob man noch legal steht, überwiegend wird jedoch davon ausgegangen, dass man jedenfalls innerhalb von 3 Tagen darauf vertrauen kann, dass sich die Parksituation nicht ändert (es sei denn, man wusste das oder es gab konkrete Anzeichen hierfür).

Gruß
Dea