Pkw als LKW versichert

Hallo, hoffe hier kann mir jemand helfen.
Habe meinen VW Bus auf anraten meines Versicherungs Vertreters im Jahre 01.2010 als Lkw versichert. Jetzt ist dort eine SF3 eingetragen. Meine Schadenfreie Jahre werden aber mit 11 beziffert. Jetzt habe ich gehört das Lkw Sonntags keine Anhänger ziehen dürfen. Gilt das auch für Wohnanhänger? Ist es richtig das wenn ich es doch mache und es zu einem Unfall kommt, kein Versicherungsschutz besteht. Was ist wenn ich ein anderes Auto bekomme, werden dann die SF3 oder die Schadenfreie Jahre 11 angerechnet. Ist es denn so das ich meinen VW Bus als LKW günstiger versichere?

Hallo Mr.Person,

na, da kommen ja gleich eine ganze Reihe von Fragen und Probleme auf uns zu:

Habe meinen VW Bus auf anraten meines Versicherungs Vertreters
im Jahre 01.2010 als Lkw versichert.

Moment, ist denn auch die Zulassung des Fahrzeugs geändert worden? Also sprich, steht jetzt in der Zulassungsbescheinigung (ehemals Fzg.brief/-schein) „LKW geschlossener Kasten“?
Falls es sich hier nämlich nur um eine „interne“ Änderung handelt, würde ich mich ganz schnell wieder an den Vertreter wenden und auf eine SCHRIFTLICHE Bestätigung bestehen, dass der immer noch eingetragene PKW auch unter der Bezeichnung „LKW“ als versichert gilt. Hier droht nämlich ansonsten echt Ungemach!!!

Jetzt ist dort eine SF3
eingetragen. Meine Schadenfreie Jahre werden aber mit 11
beziffert.

Das ist nicht ungewöhnlich, wenn der Versicherer noch mit einer sogenannten „kurzen Rabattstaffel“ arbeitet. Dann ist nämlich die tiefste Rabattstufe schon auf der SF 3 erreicht. Wichtig ist aber, dass die tatsächlichen Rabatte weitergezählt werden.
Übrigens ist es zumindest ungewöhnlich, dass die Rabatte vom „PKW“ auf den „LKW“ übertragen wurden. Normalerweise ist das nach den AKB ausgeschlossen, aber es gibt ja bekanntlich Nichts, was es nicht gibt.

Jetzt habe ich gehört das Lkw Sonntags keine
Anhänger ziehen dürfen. Gilt das auch für Wohnanhänger?

Zumindest macht der § 40 STVO da keine Unterscheidung:
„An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis
22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.“

Aber vielleicht kennt ja noch jemand hier eine dementsprechende Ausnahmegenehmigung.

Ist es
richtig das wenn ich es doch mache und es zu einem Unfall
kommt, kein Versicherungsschutz besteht.

Klares Jein. Die Kfz-Haftpflicht wird auf jeden Fall leisten müssen (das Thema „Regress - ja oder nein“ lass ich mal unbeleuchtet), bei einer eventuell vorhandenen Kasko könnte es Probleme geben.

Was ist wenn ich ein
anderes Auto bekomme, werden dann die SF3 oder die
Schadenfreie Jahre 11 angerechnet.

Wenn kein Schaden eine Höherstufung bewirkt hat (also tatsächlich keine SF 11, sondern defacto nur noch die SF 3 vorhanden ist), können die Rabatte für den PKW genutzt werden. Sie sind dann aber für den LKW weg. Er fängt im schlimmsten Fall wieder bei SF0 an.

Ist es denn so das ich
meinen VW Bus als LKW günstiger versichere?

Wie immer im Leben: Kommt drauf an… (lässt sich so pauschal nicht beantworten).
Es gilt aber der Hinweis vom Beginn: Kfz-Versicherungen sind kein Wunschkonzert. Man kann nicht einfach so entscheiden, ob ein Fahrzeug nun als PKW oder als LKW versichert werden soll.

Viele Grüße
Loroth

Übertrag Pkw auf LKW…oder eher Lieferwagen?
Hallo,

dafür müsste es in etwa so lauten:

Fahrzeuggruppen
Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf
übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe anoder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Untere Fahrzeuggruppe
Krafträder und Kraftroller, Trikes, Quads, Personenkraftwagen,
Lieferwagen, Kranken- und Leichenwagen
sowie Campingfahrzeuge.
Mittlere Fahrzeuggruppe
Mietwagen, Taxen sowie Güterkraftfahrzeuge im
Werkverkehr mit Ausnahme der Lieferwagen.
Obere Fahrzeuggruppe
Kraftomnibusse, alle Kraftfahrzeuge des gewerblichen
Güterverkehrs mit Ausnahme der Lieferwagen sowie
Sonderfahrzeuge mit Ausnahme der Kranken- und
Leichenwagen.

Daher liegt die Vermutung nahe, dass es eher ein Lieferwagen ist, als ein LKW!
Daher auch ist die Einstufung kein Problem!

VG René

Daher auch ist die Einstufung kein Problem!

Hi,

grundsätzlich hast Du Recht, aber ob das wirklich so clever ist? Bei einem Schaden geht es zurück in die SF 2 oder sogar SF 1, und wenn man die dann zurücküberträgt auf Pkw, ist das immer noch SF 2/SF 1

Grüße, M

Hi,

hab mal exemplarisch nachgesehen.
Beim PKW geht er von SF11 in die SF5 und wenn er es als übrige KFZ versichert hat, was der Lieferwagen ist, dann geht es von SF10 (gibt keine andere) in die SF7.

Also wird im Schadensfall nicht ganz so hart runtergestuft beim Lieferwagen!

Kann aber ggf. von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein! Keine Ahnung. :wink:

VG René