PKW: Angaben bei Verkauf?

Hallo,
angenommen jemand gibt seinen alten BMW in Zahlung (Privatperson), und kauft dafür ein anderes Fahrzeug (bei einem Händler). Der BMW hatte schon einen Vorbesitzer, dieser war eine Autovermietung. Muss bei Verkauf dies angegeben/gesagt werden, wenn der Käufer (Händler) nicht danach fragt?

mfg

Hallo,
angenommen jemand gibt seinen alten BMW in Zahlung
(Privatperson), und kauft dafür ein anderes Fahrzeug (bei
einem Händler). Der BMW hatte schon einen Vorbesitzer, dieser
war eine Autovermietung. Muss bei Verkauf dies
angegeben/gesagt werden, wenn der Käufer (Händler) nicht
danach fragt?

Bestimmte Angaben dürfen nicht verschwiegen werden.
Ich persönlich würde die Verwendung als Mietwagen dazu zählen, denn sie stellt eine außergewöhnliche Beanspruchung des KFZ dar.
Aber nix genaues weiß ich nicht…
Ein solcher Verkäufer wäre gut beraten, alle Dinge, die über die übliche private Nutzung des KFZ hinausgehen anzugeben, von denen er weiß. Denn der Ärger, dass man evtl. nach einiger Zeit den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückabwickeln müsste, wäre mir zuviel.
Da pfeiff ich lieber auf ein paar hundert Euro und schreibe die Vorgeschichte in allen mir bekannten Details rein, damit der Käufer sich ein realistisches Bild machen kann und ich aus evtl. Problemen raus bin.