Hallo,
ich habe folgende Frage:
darf ich einen normalen Kofferanhänger(2,5mx1,3mx1,5m)
auf einer Wiese innerhalb einer geschlossenen Ortschaft abstellen??
Ein Mittarbeiter vom Ordnungsamt hat mich aufgefordert diesen sofort zu entfernen, da er eine Werbeanlage darstellt.Sollte es wirklich nicht zulässig sein ist es OK aber nur weil sich ein Konkurent benachteiligt fühlt und mich dort angeschw… hat, sehe ich es nicht ein
den Anhänger zu entfernen.
Hallo,
wenn der Anhänger zugelassen ist, darf er zu diesem Zweck dort geparkt werden.
Allerdings, nicht länger als 14 Tage am gleichen Ort. Folglich immer mal bewegen.
Ansonsten sind die örtlichen Vorgaben zum Aufstellen von Werbeflächen zu beachten, die teilweise verschieden sein können. Das zuständige Ordnungsamt erteilt hier genauere Auskünfte.
Viele Grüße
Peter Herrmann
www.ballonstart.de
Hallo,
danke für die Antwort,
aber der zuständige Mitarbeiter vom Ordungsamt Nordfriesland hat mir mitgeteilt, das es nicht zulässig ist!!
mfg
Hallo
Da ich selbst 2 Anhänger mit Werbeflächen in Betrieb habe, die ich laufend umstelle weis ich von was ich spreche. Wenn Dein Anhänger zugelassen ist hat der Mitarbeiter vom Ordnungsamt unrecht.