PKW-Anhänger ziehen

Hallo,

mit Führerschein Klasse C soll ein Anhänger überführt werden. Ziehen darf der Fahrer demnach einen Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse. Nun ist der vorhandene Anhänger ein gebremster Typ mit 2t zul. Gesamtmasse, Leergewicht 280kg. Das Auto darf rund 600kg an die Kupplung nehmen. Da der Anhänger leer ist, wird ja die Vorgabe 750kg nicht überschritten. Darf der Fahrzeugführer den Anhänger überführen (800km Wegstrecke)? Wie wäre der Fall, wenn ein solcher Anhanger beladen wäre, also sagen wir mal mit 300kg? Keine relevanten Werte werden überschritten, weder für das Auto, noch die 750kg-Grenze. Ist das erlaubt(zum Transport von Holz z.B., weil Anhänger 5m lang ist und das gut passt)?

Gruß
André

Hallo,

mit Führerschein Klasse C soll ein Anhänger überführt werden.
Ziehen darf der Fahrer demnach einen Anhänger bis 750kg zul.
Gesamtmasse. Nun ist der vorhandene Anhänger ein gebremster
Typ mit 2t zul. Gesamtmasse

damit gibst Du Dir doch die Antwort schon selbst.

Gruß,

Malte

Hallo Andre,
Du schreibst doch selber Anhänger 2.000 kg zGG,

Führerscheinklasse C: Mitführen von Anhängern bis 750 kg zGG.

Da auch in Sachsen 2000 > 750 (ist doch so?) darf er das Teil nicht mitführen.
Falls Du noch eine DDR-FE haben solltest bräuchtest Du nur Klasse E bei einer Neuausstellung mit beantragen.

Noch Fragen, dann maile.
Gruß Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Typ mit 2t zul. Gesamtmasse, Leergewicht 280kg. Das Auto darf
rund 600kg an die Kupplung nehmen. Da der Anhänger leer ist,
wird ja die Vorgabe 750kg nicht überschritten. Darf der

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers spielt bloß eine Rolle, wenn es darum geht ob er mit dem ausgewählten Zugfahrzeug gezogen werden darf. Für den Führerschein ist dagegen das zulässige Gesamtgewicht die Grundlage…

Grüßle
Frank K.