ist ein ausgewiesener Motorradparkplatz - ähnlich wie ein Behindertenparkplatz - tabu für einen PKW? Oder handelt es sich hier vielmehr um eine „Empfehlung“ (vor allem im Winter, wenn die Massen an Bikes, für die an der Stelle Platz freigehalten wird, garnicht mehr aufzubringen sind)?
Mit „ausgewiesen“ meine ich, dass am Straßenrand in einer nicht näher bezeichneten Stadt bspw. 25 PKW-Parkplätze hinter- bzw. nebeneinander markiert sind, und für zwei am Rand wurde das blaue P um das Zusatzschild mit dem Motorrad ergänzt.
das Schild ist bindend: Alle Fahrzeuge die kein Motorrad sind dürfen dort nicht parken. Es ist wie bei dem blauen Fussgängerweg: Tabu für alles (Autos, Fahrräder etc.) ausser Fußgänger.
Hmmmm, da drängt sich direkt eine weitere Frage auf:
dürfen Motorräder auf ausgewiesenen Autoparklätzen parken? Wenn nicht, wo sollen sie dann überhaupt parken?
cu Jürgen
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Hmmmm, da drängt sich direkt eine weitere Frage auf:
dürfen Motorräder auf ausgewiesenen Autoparklätzen parken?
Wenn nicht, wo sollen sie dann überhaupt parken?
Auf einem ausgewiesenen Autoparkplatz wohl nicht, aber das sind die wenigsten.