PKW auf Schwerbeh. Zulassen

hallo,

hoffe das ich hier richtig bin .

wie schaut es aus, wenn man ein PKW auf ein Schw.Beh. Person ( Kind )
zulässt ( also Halter = Kind ), darf dann der Vater oder Mutter den Wagen ohne das Schwerbeh. Kind Einkäufe oder andere angelegenheiten damit erledigen ?

Oder ist es tatsächlich so, dass der Wagen nur dann bewegt werden kann,
wenn das Schwerbeh. Kind damit Transportiert wird .

Was bitte muss man noch beachten, oder was sollte man wissen,
wenn man das Schwerbeh. Kind als Halter angeben möchte,
aber der Vater als Versicherungsnehmer wegen der SF Klasse ( % ) bleiben möchte ?

vielen dank für alle eure antworten im voraus .

netten Gruss

Samir

Hallo Samir,

AFAIK ist es so, daß der Halter dann ständig dabei sein muß, wenn das Fahrzeug bewegt wird, da die Steuerbefreiung nur für den halter gilt. Selbst eine Fahrt zur Tankstelle ohne das Kind kann dann schnell zur Steuerhinterziehung werden und mehr Geld kosten, als durch die Steuerbefreiung gespart wurde.
Versicherungstechnisch dürfte das kein Problem sein, das Auto über die Vers des Vaters laufen zu lassen. Ich bin auch seit 5 Jahren über meine Frau versichert, wegen der Prozente.

Gruß
Sticky

Hallo,

schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug-Steuerver…
unter „Nutzung durch andere Personen“

Gruß
Andreas G.

Hallo,

falsch. Es können sehr wohl Besorgungen mit dem PKW getätigt werden, sie müssen nur mit dem Kind in Zusammenhang stehen. Also z. B. einkaufen, Fahrten zur Apotheke, zum Arzt u. ä.

Nicht erlaubt sind z. B. Fahrten zur Arbeit.

Gruss

Andreas

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