Pkw Auffahrunfall verzögert Schadenregulierung

Ich hatte einen Auffahrunfall mit meinem Pkw. Der Unfallgegner fuhr mir bei verzögertem Fahrtempo ( mußte mich orientieren, da ich die Gegend nicht kannte) hinten ins Auto. Schadengutachten und Zeuge sind der Versicherung des Gegners bekannt. Unfallgegner meldet sich bei seinem Versicherer erst nach 4 Wochen und behauptet ich wäre rückwärts gefahren. Der Versicherer verzögert nun eine Zahlung/Entscheidung, da erst die Polizeiakte angefordert wurde. Kann bis zu 3 Monate dauern. Ist dies zulässig ?

Hallo,

Sie müssen einfach sofort zu einem Verkehrsanwalt gehe und ihn die Angelegenheit regeln lassen. Die gegnerische Versicherung muss den Anwalt bezahlen, wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben. Alle anderen Versuche sind für die Katz. Insbesondere sollten Sie als Laie niemals versuchen, mit der Versicherung herum zu kasperen. Sie ziehen dabei immer den kürzeren und das kann teuer werden.

mfg

Walter Dettinger

Hallo,

prinzipiell ist das möglich. Sobald Anhaltspunkte, und seien es nur gegenteilige Aussagen, vorliegen, dass der Hergang anders war, muss die Versicherung allen Hinweisen nachgehen.

Viele Grüße

Frank

In widersprüchlichen Angelegenheiten erhofft sich die Versicherung eine Aufklärung der Angelegenheit durch Einsicht in die Ermittlungsakte. Das ist zulässig. Die Ermittlungsakte wird bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angefordert. Und diese sind auch nicht anders als andere Behörden, daher kann der Erhalt der Akte auch oftmals sehr lange dauern. Ich selber habe schon so manche Akte angefordert und diese erst nach einem halben Jahr bekommen.

eine schadenbearbeitung soll i.d.r. nur 14 tage in anspruch nehmen dürfen, allerdings erst dann, wenn alle unterlagen komplett und vollständig vorliegen. in deinem fall liegt es leider mal wieder an der lieben polizei, die die akte erst verspätet raus geben will/kann/soll.
aber ruf gern mal bei den beamten an, die senden dann schon mal schneller die akte raus, habe ich mir sagen lassen.

bei einem auffahrunfall brennen immer die beschädigten lampen des fahrezuegs durch. das bedeutet, man kann immer feststellen, welche lampem zum zeitpunkt des aufpralls geleuchtet haben. wenndein rückwärtsgang also nicht eingelegt war, solltest du keine probleme bekommen :smile: